6. Juli 2022

Kommt die Pflicht zur Solaranlage in Deutschland überall?

Wird die allgemeine Pflicht zur Solaranlage in Deutschland kommen? Wo es sie bereits gibt, wo sie kommt und alles, was Sie sonst zur “Solarpflicht” wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hintergrund zur Diskussion um eine Pflicht zur Solaranlage

Das Klimaschutzabkommen von Paris verpflichtet alle Länder der Europäischen Union zu mehr Klimaschutz und der Einhaltung des 1,5-Grad Ziels. Das Klimaschutzgesetz in Deutschland schreibt eine Treibhausneutralität vor. In Deutschland läuft daher aktuell eine Diskussion zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren.

Der Föderalismus fordert Aufmerksamkeit

Allerdings gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung – weder für Gewerbeimmobilien noch für Privatimmobilien. Diskutiert wird sie jedoch für Gewerbeimmobilien. Viele Bundesländer haben bereits Gesetze verabschiedet, werden diese in der nahen Zukunft auf den Weg bringen oder diskutieren, ob und wie eine Pflicht zur Solaranlage kommen soll.

Wo es die Solarpflicht schon gibt

In Baden-Württemberg greift seit dem ersten Januar 2022 bereits eine Regelung, bei der bei neugebauten Nicht-Wohngebäuden eine Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage gilt. Seit Mai 2022 gilt diese Regelung auch bei Neubau-Wohngebäuden und damit auch für Privatpersonen. In einem dritten Schritt folgt ab dem Januar 2023 eine Installationspflicht bei Bestandsgebäuden, bei denen eine Sanierung des Dachs erfolgt.

Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland führte am 1. Januar 2022 eine Regelung ein, bei der neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Überdachung mit einer Photovoltaikanlage auszustatten sind. Die Regelung gilt jedoch nicht für Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören.

NRW treibt die Solarpflicht ambitioniert voran

In Nordrhein-Westfalen führte der Regierungswechsel hin zu CDU und Grünen zu einer Veränderung in der Solarpflicht. Sie steht so im Koalitionsvertrag, wird somit sehr wahrscheinlich eingeführt. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Liegenschaften des Landes, die neu gebaut werden, eine Solaranlage bekommen. Dachflächen, die geeignet sind, sollen bis 2025 nachgerüstet sein.

Folgen wird ab dem 1. Januar 2024 die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Gewerbeneubauten. Bei Sanierung eines Dachs wird, ab Juli 2024 auf kommunalen Liegenschaften verpflichtend eine Solaranlage installiert. Vorausgesetzt, eine geeignete Dachfläche ist vorhanden.

Greifen wird ab Januar 2025 die Solarpflicht für private Neubauten. Ab Januar 2026 gilt die Solarpflicht auch für private und gewerbliche Bestandsgebäude, bei denen eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird. Eine Verpachtung der Dachfläche an externe Investoren wird erlaubt. Das Eigentum an einem Gebäude verpflichtet somit nicht zur eigenen Investition an einer Photovoltaikanlage.

Die Solarpflicht an der Küste

Schleswig-Holstein führte zum 1. Januar 2022 eine Solarpflicht ein. Diese gilt für Nicht-Wohngebäuden, wenn es sich um einen Neubau handelt oder wenn mehr als zehn Prozent renoviert werden. Ebenfalls führte man auf neugebauten Parkplätzen eine Pflicht zur Installation einer Anlage ein, wenn diese über mehr als 100 Stellplätze verfügen.

Betroffen sind in Niedersachsen vorerst nur Gewerbeimmobilien, wenn es sich um Neubauten handelt, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens 75qm² Dachfläche besitzen. Sollte die Immobilie betroffen sein, so muss die Dachfläche zu mindestens 50 Prozent mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet sein. Bei allen anderen Gebäuden muss eine Nachrüstbarkeit bei Neubau sichergestellt sein.

In Hamburg gilt ab dem ersten Januar 2023 bei Neubauten eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage. Für Bestandsgebäude, deren Dach komplett erneuert wird, gilt diese Regelung ab 2025.

Bremen plant zurzeit eine Solarpflicht ab 2023 für alle Neubauten – sowohl für Privat- als auch für Gewerbegebäude. Auch Bestandsgebäude, bei denen eine Dachsanierung ansteht, sind betroffen.

Weitere Planungen in den Ländern

Verpflichtungen werden auch in Berlin ab dem 1. Januar 2023 eingeführt, diese betreffen Neubauten ebenso wie grundlegend sanierte Gebäude. Diese müssen entweder mit einer PV-Anlage auf Dach oder Fassade oder alternativ mit einer Solarthermie-Anlage ausgerüstet werden.

Diskutiert wird im Freistaat Bayern eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Dächern von Privathäusern und Gewerbeimmobilien. Diese sollte bereits für Gewerbeimmobilien ab Anfang 2021 eingeführt werden sowie 2022 auf private Immobilien erweitert werden. Zum Gesetzesentwurf laufen Diskussionen – er ist noch nicht verabschiedet.

Beschlossen wurde in Sachsen im Rahmen des neuen sächsischen Energie- und Klimaprogramms 2021 ein Prozess, der überprüfen soll ob Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen installiert und betrieben werden können. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen.

Unsere Einschätzung

Die durch den Krieg in der Ukraine stark gestiegenen Energiepreise und die zwingende Notwendigkeit mehr für den Klimaschutz zu tun, führen zu konkreten Maßnahmen. Ein wichtiger Weg sind Photovoltaikanlagen. Diese Solaranlagen können die Energiekosten von Unternehmen drastisch senken. Besonders dann, wenn Unternehmen sie auf ungenutzten Dachflächen oder auf Parkplätzen installieren.

Unternehmer:innen sollten daher rechtzeitig reagieren und eine möglicherweise kommende Pflicht zur Solaranlage in ihren Bauplanungen berücksichtigen. Unabhängig davon kann eine Installation auf Bestandsgebäuden sowohl ein Beitrag zu mehr Klimaschutz als auch zur Senkung der eigenen  Energiekosten sein.

Haben Sie Fragen rund um die “Pflicht zur Solaranlage”? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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