28. Juni 2022

Bundeskabinett beschließt Sonderregel – Kurzarbeitergeld verlängert

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Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird das Kurzarbeitergeld mithilfe einer Sonderregel verlängert. Lesen Sie hier Details zum Hintergrund und was das für Sie als Unternehmer:in bedeutet. 

Hintergrund zur Sonderregel und zur Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Das Bundeskabinett hat eine Sonderregel zur Verlängerung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Grund dafür sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine; insbesondere die dadurch entstandenen Störungen weltweiter Lieferketten. Wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind, kann das Kurzarbeitergeld für drei Monate verlängert werden. Diese Sonderregelung gilt bis zum 30. September 2022. Die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit laufen aber wie geplant am 30. Juni 2022 aus.

Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt

Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) regelt die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Sie bleiben wegen der Folgen des Kriegs in der Ukraine auch weiterhin herabgesetzt.
Diese Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bestehen:

  • Unternehmen können ihren Angestellten Kurzarbeitergeld zahlen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Vor der Corona-Pandemie lag die Schwelle bei einem Drittel der Beschäftigten. Damit bleibt die niedrige Schwelle für den Zugang aus der pandemiebedingten Sonderregel erhalten.
  • Um Kurzarbeit zu vermeiden sollen Beschäftigte vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen müssen. Allerdings müssen unverplante Urlaubstage nach wie vor als erstes eingesetzt werden.

Pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen zum 30. Juni 2022 aus

Erhöhte Leistungssätze, die längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen fallen nach dem 30. Juni 2022 weg. Grund ist, dass die pandemiebedingten Einschränkungen so gut wie aufgehoben und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt größtenteils weggefallen sind.

Unsere Einschätzung

Dass das Kurzarbeitergeld verlängert wird, ist eine gelernte und pragmatische Hilfe für Unternehmen, die unter Arbeitsausfall wegen des Krieges in der Ukraine leiden. Die Sonderregelungen sind klar und haben sich während der Pandemie auch in der Praxis bewährt. Dass die pandemiebedingten Sonderregelungen wegfallen, ist ein willkommenes Zeichen. Dafür spricht auch, dass sich der Arbeitsmarkt in den letzten Monaten spürbar erholt hat.

Falls Sie Fragen rund um die beschlossene Sonderregel und das Thema Kurzarbeitergeld haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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