24. Mai 2022

Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in NRW

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Die (alte) NRW-Landesregierung gewährt einen Zuschuss auf die Grunderwerbsteuer für selbst genutzte Immobilien. Hier finden Sie die Fakten im Überblick.

UPDATE 31. Oktober 2022

Noch bis Ende 2022 gibt es den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in NRW. Falls Sie also planen, eine Immobilie (egal ob Haus oder Wohnung) oder ein Grundstück für den Eigengebrauch zu erwerben, sollten Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, den Kauf noch in diesem Jahr notariell beurkunden zu lassen. Denn auf diese Weise können Sie sich bis zu zwei Prozent des Kaufpreises vom Land NRW erstatten lassen.

Details zu den Voraussetzungen und zur Beantragung hatten wir bereits im Mai 2022 für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Für die Beantragung des Zuschusses haben Sie allerdings noch bis Ende Juni 2023 Zeit.

Hintergrund zum Grunderwerbsteuersatz in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist der Grunderwerbsteuersatz mit 6,5 Prozent höher als in den meisten anderen Bundesländer. In Bayern liegt er beispielsweise bei nur 3,5 Prozent. Der neue Zuschuss geht auf ein Wahlversprechen der vorletzten Landtagswahlen zurück. Er soll die Grunderwerbsteuer punktuell abfedern.

Zuschuss zur Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Immobilienkäufer:innen im Jahr 2022 einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer nur, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Wer seinen Immobilienkauf bereits getätigt hat, kann den Zuschuss-Antrag auch rückwirkend stellen. In den Genuss des Zuschuss kommt jeder und jede, der oder die seit dem 1. Januar 2022

  • eine Immobilie (egal ob Haus oder Wohnung)
  • oder ein Grundstück

gekauft hat.

Die entscheidenden Kriterien sind:

  1. das Eigentum wird selbst genutzt
  2. sobald es fertig ist soll das Eigentum selbst genutzt werden,
  3. der Kaufvertrag wurde in 2022 notariell beglaubigt.

Der Zuschuss zur Grunderwerbsteuer gilt auch bei diesen Sondersituationen

Wer eine Immobilie gemeinsam mit anderen erwirbt, kann den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer ebenfalls beantragen. Einzige Bedingung: Mindestens ein Käufer oder eine Käuferin muss anschließend in der gemeinsam erworbenen Immobilie mit Erstwohnsitz wohnen. Den Antrag muss die Käufergemeinschaft zusammen einreichen.

Wer wegen Bauen oder Renovierung nicht direkt in der gekauften Immobilie leben kann, erhält die Förderung trotzdem. Die Frist zur nachträglichen Einreichung der Meldebescheinigung beträgt drei Jahre.

Beantragung des Zuschusses zur Grunderwerbsteuer über die NRW.Bank

Der Antrag zur Bezuschussung der Grunderwerbsteuer ist bei der NRW.Bank zu stellen. Hier können Sie sich bereits registrieren. Sobald das Portal zum Hochladen der Anträge freigeschaltet ist, bekommen Sie eine entsprechende Information.

Mit dieser Rückzahlung der Grunderwerbsteuer können Immobilienbesitzer rechnen

Bis zu zwei Prozent des Kaufpreises können sich Immobilienbesitzer vom Land NRW erstatten lassen. Gedeckelt ist die Summe bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 10.000 Euro.

Diese Daten müssen Sie für den NRW.Zuschuss-Wohneigentum einreichen

  • Ort der erworbenen Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • die Kopie ihrer Ausweisdokumente
  • der notariell beurkundete Kaufvertrag
  • oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • den Grunderwerbsteuerbescheid
  • den Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteue
  • ihre Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (Frist: spätestens 3 Jahre nach Antragsstellung)

Unsere Einschätzung

Mit der nunmehr kurz vor Ende der Legislaturperiode beschlossenen Förderung reduziert die Landesregierung die Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Wohnimmobilien „durch die Hintertür“.

Grundsätzlich begrüßen wir die steuerliche Begünstigung für den Erwerb von eigengenutztem Wohnraum. Weniger begrüßen wir die Form der Bezuschussung über die NRW.Bank mit den verbundenen administrativen Hürden und einer Vorfinanzierung der Grunderwerbsteuer durch die Eigentümer:innen. An dieser Stelle hätten wir uns eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer bereits im Erhebungsverfahren gewünscht.

Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie von der Bezuschussung durch die NRW.Bank gebraucht machen können, oder den Antragsprozess steuerlich begleitet wissen wollen, melden Sie sich gerne und sprechen uns an!

 

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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