12. Mai 2022

Darum ist die neue Sicherheitsplattform Gas wichtig für Unternehmen

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Die Sicherheitsplattform Gas ist ein Datenportal, in dem sich unter anderem alle großen Gasverbraucher registrieren müssen. Was Unternehmer:innen dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Das ist die Sicherheitsplattform Gas

Die Sicherheitsplattform Gas wurde als Sicherheitsplattform vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Trading Hub Europe (THE) entwickelt. Damit hat die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage aktuelle Online-Daten zur Verfügung. Wird die Gasversorgung in Deutschland oder EU-Mitgliedstaaten knapp, muss die Bundesnetzagentur den Gasverbrauch regeln.

Diese Unternehmen müssen sich registrieren

Diese Unternehmensgruppen müssen sich auf der neuen Sicherheitsplattform Gas registrieren:

  • Alle großen Gasverbraucher mit einer Anschlusskapazität von mindestens 10 Megawattstunden (MWh)
  • Gasnetzbetreiber
  • alle Bilanzkreisverantwortlichen, zum Beispiel Gasversorger oder Gashändler

Der Schwellenwert von 10 Megawattstunden MWh erfasst eine begrenzte Zahl von Verbrauchern, die aber für einen großen Teil des deutschen Gasverbrauchs verantwortlich sind.  Mit der Wahl dieses Schwellenwerts soll ein effizientes Krisenmanagement ermöglicht werden.

Darum benötigt die Regierung die Sicherheitsplattform Gas

Bei der Datenerhebung großer Gasverbraucher werden neben Angaben zur Abschaltleistung auch

  • die Kosten der Unterbrechung der Gasversorgung,
  • vorhandene Gasmengen
  • und die soziale Relevanz der Produktion erfasst.

Registrierte Gasverbraucher können ihre eingetragenen Daten jederzeit aktualisieren.

Start ist der 1. Oktober 2022

Die Sicherheitsplattform Gas startet am 1. Oktober 2022 – das ist der Plan.  Die initiale Datenerhebung zur individuellen Verbrauchsstruktur von Großverbrauchern ist zwischen dem 2. und 15 Mai eingerichtet.

Diese Funktionen hat die Sicherheitsplattform Gas

Die Sicherheitsplattform Gas soll wichtige Informationen für Entscheidungen des Bundeslastverteilers im Fall einer Notfalllage bereitstellen. Die Datengrundlage unterstützt die Bundesnetzagentur in der Entscheidung über erforderliche Reduktionen der Versorgung im Krisenfall.

Über die Plattform:

  • Können mögliche Gasmengen schnell zur Beschaffung oder zur freiwilligen Reduzierung identifiziert werden.
  • Aktuelle Informationen können über die Verbrauchslage abgerufen werden.
  • Können Netzbetreiber regionale Lastreduzierungen zur Erreichung der Ziele empfehlen.
  • Alle beteiligten Akteure können miteinander kommunizieren.
  • Erhalten alle Registrierten im Krisenfall von der Bundesnetzagentur Anweisungen zur Reduktion des Gasbezugs oder zur Anpassung des Netzbetriebs.
  • Werden durch die zentrale Bereitstellung der Daten in einer Gasmangellage Abläufe optimiert.
  • Können auch kurzfristige Datenänderungen berücksichtigt werden.

Die Zuordnung der Abschaltleistungen der Gasverbraucher zu den Netzen und den Bilanzkreisen von Gasversorgern oder Gashändlern soll über eine Identifikationsnummer, der Marktlokations-ID erfolgen. Die Netzbetreiber stellen der Plattform diese Zuordnung zur Verfügung. Das ist der Plan.  Die Datenkommunikation erfolgt über die Trading Hub Europe. Die auf der Plattform eingestellten Daten sind nicht öffentlich.

Unsere Einschätzung

Betroffene Unternehmen sollten sich unbedingt auf der Sicherheitsplattform Gas registrieren. Das Thema Gasversorgung wird auf absehbare Zeit ein politisches bleiben. Ein veränderter Gasverbrauch, Einsparungen oder veränderte ökonomische Rahmenbedingungen, die Ihr Unternehmen betreffen, sollten sich zeitnah in Ihrem Datensatz auf der Sicherheitsplattform Gas wiederfinden.

Nur dann ist Ihr Unternehmen bei der Bewertung einer möglichen Gasmangel-Lage durch die Bundesnetzagentur in der besten Position.
Auch Unternehmen, die die aufgeführten Grenzen noch nicht erfüllen, sollten die Rahmenbedingungen im Blick behalten.

Bei der Registrierung, Bewertung und Aktualisierung ihrer Daten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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