28. März 2022

Diese Antragsfristen für Corona-Hilfen enden im März

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Die Antragsfristen für laufende Corona-Hilfen enden im März. Hier erfahren Sie, welche Fristen enden.

Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende März beantragen

Nur noch bis zum 31. März 2022 können die Überbrückungshilfe 3 Plus sowie die Neustarthilfe Plus beantragt werden. Bei diesen Fristen handelt es sich explizit um Ausschlussfristen. Das bedeutet: Es wird keine Verlängerung über den 31. März 2022 geben.

Die Überbrückungshilfe 3 Plus mit dem Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 kann noch bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag über einen prüfenden Dritten (Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen und Rechtsanwält:innen stellen) zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung am Ende sehr detailliert ist und einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher ist es nicht empfehlenswert, bis zum letzten Tag zu warten. Auch die Einreichung von Änderungsanträgen ist nur noch bis dahin möglich.

Ebenfalls läuft bei der Neustarthilfe Plus die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September (Q3) und Oktober bis Dezember 2021 (Q4) am 31. März 2022 ab. Das gilt sowohl für Direktanträge, die selbst von den Unternehmer:innen gestellt werden können, als auch für Anträge über prüfende Dritte.

Antragsfristen für die Corona-Hilfen Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 2022 laufen bis Ende April

Einen Monat länger Zeit ist noch für die Überbrückungshilfe 4 sowie für die Neustarthilfe 2022. Hier endet die Frist am 30. April 2022. Denn diese neuen Programme wurden für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 eingerichtet. Dementsprechend läuft die Frist hier einen Monat länger.

Angekündigte Verlängerung der Antragsfristen auf die Corona-Hilfen Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 2022 noch nicht umgesetzt

Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Förderzeitraum um das zweite Quartal 2022, also bis Ende Juni 2022, zu verlängern. Damit einhergehend müsste eigentlich auch eine Verlängerung der Antragsfrist erfolgen. Aber: Bislang wurde nichts dazu veröffentlicht. Es gibt keine neuen FAQ in dieser Thematik, auch keine neuen Verlautbarungen. Das bedeutet, aktuell müssen wir alle von einem Fristende 30. April 2022 ausgehen und entsprechend planen. Auch hier empfehlen wir dringend, nicht bis zum letzten Tag zu warten, denn die Antragstellung an sich ist in aller Regel umfangreich und zeitintensiv.

Unsere Einschätzung

Die noch nicht erfolgte Verlängerung der Überbrückungshilfe 4 und der Neustarthilfe 2022 ist unerfreulich. Wir hätten uns hier nach der Ankündigung der Bundesregierung einen schnelleren Vollzug erhofft. Insbesondere da die aktuelle Frist am 30. April 2022 ausläuft, ist nicht mehr lange Zeit, um alle Anträge auf Überbrückungshilfe 4 zu stellen. Das führt insbesondere in den Kanzleien wiederholt zu einer erheblichen Mehrarbeit.

Sobald wir Neuigkeiten über die Verlängerung haben, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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