24. März 2022

GWG: wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister eintragen lassen

UPDATE, 1. Juni 2022:
FINAL COUNTDOWN für die Meldepflicht

Nur noch bis zum 30. Juni 2022 haben GmbHs, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften Zeit, die mitteilungspflichtigen Angaben nach dem Geldwäschegesetz an das Transparenzregister zu übermitteln.

Sofern bis dahin die wirtschaftlich Berechtigten nicht eingetragen sind, drohen empfindliche Bußgelder bis zu EUR 100.000, bei besonders schweren Verstößen sogar bis zu EUR 5.000.000.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und bei der Eintragung im Transparenzregister.

Ursprünglicher Beitrag

Die Themen GWG (Geldwäschegesetz), wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister treiben aktuell viele Unternehmer:innen um. Denn seit einer Gesetzesänderung sind sie verpflichtet, der “offiziellen Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten” bestimmte Personen zu melden. Doch keine Sorge: Auf Wunsch erledigen wir das für Sie. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Hintergrund zu GWG, wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister

Zum 1. August 2021 hat die Bundesregierung das Geldwäschegesetz (GWG) geändert. Von der Änderung des GWG betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, die in öffentlichen Registern eingetragen sind. Als Unternehmer:in sind Sie verpflichtet, dem Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden.

Das ist die entscheidende Neuerung beim Geldwäschegesetz

Bisher bestand keine Pflicht, wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister einzutragen, sofern die Angaben in anderen öffentlichen Registern hinterlegt waren. Dazu gehört zum Beispiel das Handelsregister mit veröffentlichter Gesellschafterliste. Das gilt nun allerdings nicht mehr! Auch GmbHs, deren Gesellschafter:innen bereits über eine Gesellschafterliste im Handelsregister veröffentlicht sind, müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister melden. Grund dafür ist das Geldwäschegesetz – kurz GWG.

Was sind wirtschaftlich Berechtigte?

Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die betreffende Vereinigung steht (§ 3 Geldwäschegesetz GwG).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gelten natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte wenn Sie

  • unmittelbar oder mittelbar Eigentümer:innen von mehr als 25 Prozent des Kapitals sind
  • oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren,
  • oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Unsere Einschätzung

Auch vor dem Hintergrund empfindlicher Bußgelder empfehlen wir Ihnen dringend die fristgemäße Umsetzung der Meldepflicht. Je nach Sachverhalt und Gesellschaftsform gelten für die Meldung beim Transparenzregister Übergangsfristen bis 31. März, 30. Juni oder 31. Dezember 2022.

Wir übernehmen das Eintragen ins Transparenzregister für Sie

Wir übernehmen für Sie das Eintragen ins Transparenzregister – rechtssicher und reibungslos. Das tun wir für Sie:

  1. Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens oder Ihrer Vereinigung.
  2. Rechtssichere Eintragung aller wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister.
  3. Zusendung der schriftlichen Bestätigung.

Nehmen Sie dazu Kontakt zu unseren Expert:innen Bahar Beyaz und Jens Bühner auf.

Bahar Beyaz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • GbRs im Transparenzregister: Eintragungspflicht ab 2024

    Ab dem 1. Januar 2024 werden Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) einer Mitteilungspflicht zum Transparenzregister unterliegen. Was das für Ihre GbR bedeutet und was bei einer versäumten Mitteilung droht, erfahren Sie hier. Transparenzregister: Eintragungsverpflichtung für GbRs? Der Gesetzgeber führt mit [...]

    Marcus Büscher

    17. Nov 2023

  • Das Geldwäschegesetz (GWG) beinhaltet Informationseinholungs- und Offenlegungspflichten für Unternehmen. Teil des Gesetzes ist das Transparenzregister. Nun gelten strengere Meldepflichten für Kommanditgesellschaften in diesem Transparenzregister. In der Rechtspraxis des Bundesverwaltungsamtes (BVA) hat sich inzwischen eine strengere Meldepflicht für Kommanditgesellschaften (KG) entwickelt. [...]

    Johannes Dähnert

    12. Feb 2021

  • Durch eine Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Informationen im Transparenzregister zu veröffentlichen. Das führte zu Verwirrungen bei Anträgen auf „Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe II“. In diesem Artikel erläutern wir einige Hintergründe [...]

    Bahar Beyaz

    27. Jan 2021