3. März 2022

Wie läuft eine Durchsuchung der Steuerfahndung ab und wie soll ich mich verhalten?

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Was ist der Ablauf, einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung und wie verhalten Sie sich in so einem Fall?

Kürzlich stellten wir Ihnen dar, was die Steuerfahndung ist und welche Kompetenzen Sie hat. Im zweiten Teil der Reihe erfahren Sie, wie eine Durchsuchung der Steuerfahndung abläuft. Hier finden Sie auch praktische Empfehlungen, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten.

So läuft eine Durchsuchung der Steuerfahndung ab

Die Steuerfahnder:innen werden in der Regel morgens und in Begleitung der Polizei, manchmal eines Staatsanwalts, erscheinen. Eine Durchsuchung darf nur zwischen sechs Uhr morgens und 21 Uhr abends beginnen. Das regelt § 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO). Die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft werden Sie über die Durchsuchung informieren und Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen. Sie sollen Sie über Ihre Rechte, insbesondere das Aussageverweigerungsrecht, im Rahmen der Durchsuchung belehren. Erst danach werden die Steuerfahnder:innen Ihre Räumlichkeiten und Unterlagen nach Hinweisen und Dokumenten durchsuchen, die ihren Tatverdacht konkretisieren oder bestätigen. Sobald die Steuerfahnder:innen nach ihrem Ermessen in ausreichendem Maß durchsucht haben, wird die Durchsuchung beendet. Das Ende wird ebenso protokolliert wie die beschlagnahmten Dokumente.

So sollten Sie sich bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung verhalten

Unabhängig davon, ob der Tatverdacht begründet ist oder nicht, werden Sie überrascht und nervös sein. In dieser unangenehmen Situation fällt das rationale Denken und nüchterne Handeln schwer. Aus diesem Grund ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Die wenigsten werden mit dem Aufschlagen der Steuerfahndung rechnen, sodass eine Vorbereitung auf eine Durchsuchung nicht möglich ist. In der Situation sollten Sie dann zunächst zwei Dinge tun:

  1. Rufen Sie ihre:n Steuerberater:in oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt an
    Das ist ihr gutes Recht. Sie dürfen telefonieren, solange dadurch nicht der Erfolg der Durchsuchung gefährdet ist. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und rufen Sie Ihre:n Steuerberater:in oder Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin an. Am besten sofort, noch bevor die Durchsuchung beginnt. Bitten Sie die Ermittler:innen mit der Durchsuchung zu warten, bis Sie professionellen Beistand an ihrer Seite haben.
  2. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss
    Der Durchsuchungsbeschluss ist in jedem Fall zu prüfen. Ihre Rechtsberatung überprüft die Ausweise der Ermittler:innen sowie den Durchsuchungsbeschluss. Die Bestimmtheit der Anordnung hinsichtlich Datum, Steuerart(en) und insbesondere Durchsuchungsorte bzw. –objekte werden genau geprüft. Ein Durchsuchungsbeschluss darf maximal sechs Monate alt sein. Ist er älter, können Sie den Zutritt verweigern. Orte sind genau zu nennen: zum Beispiel Adresse, Wohnräume, Garage, Keller, Pkw. Die Objekte sind genau zu bezeichnen, zum Beispiel Kontoverbindungen für Bankunterlagen. Werden die Orte nicht oder falsch benannt, dürfen Sie den Zugang dazu und zu den Dokumenten verweigern.

Grundsätzliches Verhalten bei Durchsuchung der Steuerfahndung

Unser Rat: Kooperieren Sie und behindern Sie die Ermittlungen nicht. Suchen Sie die gesuchten Unterlagen für die Ermittler:innen heraus. Das kann Ihre Rechtsberatung bereits am Telefon mit der Einsatzleitung der Fahndung besprechen. Sofern sich die Ermittler:innen darauf einlassen, können Sie so das Durchwühlen sämtlicher, auch privater Unterlagen, sowie Zufallsfunde vermeiden. Allerdings handelt es sich dabei um eine Kulanzentscheidung der Steuerfahndung.

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche weiteren Rechte und Pflichten Sie im Rahmen einer Durchsuchung haben und welche Folgen sich für das weitere Verfahren ergeben.

Raphael Niederstraßer

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. Taxation

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