25. Februar 2022

Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen

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Inhaltsverzeichnis

Wie wird die Grundsteuerreform in Niedersachsen umgesetzt? Hier finden Sie die wesentlichen Infos im Überblick.

Am 03. Februar 2022 gab das Land Niedersachsen zur Grundsteuerreform wichtige Eckdaten zur Umsetzung in einem Pressegespräch bekannt. Wann genau der Versand der Infoschreiben geplant ist und welche Möglichkeiten es zur Abgabe an das Finanzamt gibt, erfahren Sie hier.

Nach der Grundsteuerreform nutzt Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell

Niedersachsen hat sich bei der Grundsteuer für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Bei diesem Modell werden nach Auskunft des Landes Niedersachen weniger Angaben von den Steuerpflichtigen benötigt. Dadurch sollen Streitanfälligkeit minimiert werden. Viele Daten und erforderliche Angaben liegen der Finanzverwaltung bereits vor. Eigentümer:innen müssen sie daher dem aktuellen Vernehmen nach nicht mehr liefern.

So funktioniert das Flächen-Lage-Modell

Grundlage des niedersächsischen Flächen-Lage-Modells ist das reine Flächenmodell aus Bayern, was ausschließlich auf der Gebäude- und Grundstücksfläche basiert. In Bayern bleibt jedoch die Lage des Grundstücks unbeachtet, sodass bei gleichen Gebäude- und Grundstücksflächen die Lage des Objektes keine Auswirkung auf die Grundsteuer hat. Die unterschiedlichen Wertigkeiten der Objekte aufgrund der örtlichen Lage will das Land Niedersachsen durch einen sogenannten Lagefaktor berücksichtigen. Dieser wird durch das Verhältnis des örtlichen Bodenrichtwerts im Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde gebildet.

Welche Angaben müssen Eigentümer:innen in Niedersachsen machen?

Dennoch müssen auch Eigentümer:innen in Niedersachsen noch einige Grundstücksangaben machen. Dazu zählen:

  • Adresse
  • Flächengröße des Grundstücks
  • Flächengröße der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen

Niedersachsen versendet Informationsschreiben an Eigentümer:innen

Voraussichtlich im Mai und Juni 2022 versendet die Finanzverwaltung Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen mit Daten zu den betroffenen Grundstücken. Hierin sind das Aktenzeichen sowie weitere Erläuterungen zu finden. Sie als Eigentümer:innen haben nun die Aufgabe, alle Informationen zu prüfen. Für erforderliche Angaben zur Fläche, hat das Land Niedersachsen extra den Grundsteuer-Viewer ins Leben gerufen. Quasi eine interaktive Kartendarstellung, aus der Sie die Flächen online ablesen können.

Welche Rolle spielt der Grundsteuer-Viewer bei der Ermittlung der Eckdaten?

Der Grundsteuer-Viewer kann genutzt werden, damit die Eigentümer:innen den Lage-Faktor besser nachvollziehen können. Dieser Lage-Faktor wird nämlich von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Flächen- Berechnung aufgenommen. Indikator ist der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück. Mit diesen Daten und dem Gemeindedurchschnitt vergleicht die Finanzverwaltung die Werte.

Digitale Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen bis zum 31. Oktober 2022

Alle Steuerpflichtigen haben auch im Land Niedersachsen bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Erklärungen bei der Finanzverwaltung abzugeben. Um den Aufwand auf allen Seiten so gering wie möglich zu halten, ergibt die elektronische Abgabe der Steuererklärung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter am meisten Sinn und ist daher obligatorisch. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen Papier-Vordrucke bereit gestellt und Papier-Erklärungen angenommen werden.

Hinsichtlich der Abgabe der Erklärungen hat das Land Niedersachen jedoch auch andere vereinfachte Möglichkeiten in Aussicht gestellt. Welche das sind und wie Sie als Grundbesitzender in Niedersachen die angekündigten Möglichkeiten für sich nutzbar machen, erfahren Sie bei uns.

Unsere Einschätzung

Das Land Niedersachsen hat als eines der wenigen Bundesländer ein eigenes Verfahren zur Ermittlung der neuen Grundsteuer umgesetzt. Inwiefern die vom Steuerpflichtigen beizubringenden Angaben in Niedersachsen wirklich einen überschaubaren Umfang annehmen, wird nicht zuletzt von den Angaben im Informationsschreiben abhängen. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung alle ihre vorliegenden Daten wirklich bereit stellen kann, dürften viele der Angaben doch nicht in elektronischen Form vorliegen.

Um alle Erklärungen fristgerecht bearbeiten zu können, arbeiten wir für Sie mit SmartGrundsteuer zusammen. SmartGrundsteuer kommt mit einem einfachen und digitalen Workflow. Dank ELSTER-Schnittstellen sind alle notwendigen Arbeitsabläufe genau da, wo sie hingehören. Außerdem ist SmartGrundsteuer zertifizierter Schnittstellen-Partner der DATEV.

Für mehr Informationen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter:
+49 211-90 86 7 0 oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular:

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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