10. Februar 2022

Grundsteuererlass bis Ende März beantragen

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Vermieter:innen, die im vergangenen Jahr von Mietausfällen betroffen waren, können bis Ende März noch einen Grundsteuererlass für 2021 beantragen. Alle Infos im Überblick.

Voraussetzungen für den Grundsteuererlass

Vermieter:innen, die 2021 erhebliche Mietausfälle hatten, können bis zum 31. März diesen Jahres einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Zu den Erlassgründen zählen auch coronabedingte Mietausfälle. Voraussetzung ist, dass die Mietausfälle unverschuldet waren.

Diese Ursachen für Mietausfälle werden für den Grundsteuererlass anerkannt

Unter der Prämisse, dass die Mietausfälle nicht selbst verschuldet sind, werden diese Ursachen anerkannt.

  • Leerstand,
  • allgemeiner Mietpreisverfall,
  • strukturelle Nichtvermietbarkeit,
  • außergewöhnliche Ereignisse wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden.

Wo können Sie den Grundsteuererlass beantragen?

Vermieter:innen stellen ihre Anträge bei den Steuerämtern ihrer Städte und Gemeinden. In den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig.

Unter welchen Voraussetzungen wird Vermietern die Grundsteuer erlassen?

War eine Immobilie im Vorjahr ertraglos, werden 50 Prozent der Grundsteuer erlassen. Lagen die Mieterträge unter 50 Prozent des Rohertrags, werden 25 Prozent Grundsteuer erlassen.

Ermittlung des Rohertrages im Rahmen eines Grundsteuererlasses

Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 f. GrStG ermittelt der Gesetzgeber den Rohertrag eines Grundstücks oder einer Immobilie. Es handelt sich um die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums (Kalenderjahres) geschätzte übliche Jahresrohmiete. Geschätzt wird die übliche Miete, die mit Räumen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung verglichen wird.

Die Schätzung bezieht sich auf die Bruttokaltmiete. Sie umfasst alle Entgelte, die Mieter:innen für die vertraglich vereinbarte Nutzung eines Grundstücks entrichten. Inklusive aller Umlagen und sonstiger Leistungen wie Grundmiete und Betriebskosten für Versicherung, Gartenpflege oder Müllabfuhr.

Von der Bruttokaltmiete ausgenommen sind Heiz- und Warmwasserkosten.

Diese Faktoren werden zur Schätzung des Rohertrags herangezogen

  • Vergleichsmieten
  • Mietspiegel
  • Mietgutachten eines Sachverständigen oder  Kostenmiete
  • Mietdatenbank im Sinne von § 558e BGB.

So belegen Vermieter:innen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen

Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Vermieter sich ernsthaft und nachhaltig um die Vermietung bemüht haben. Zum Beleg sollten Vermieter:innen …

  • Urkunden von Rechnungen für Zeitungsanzeigen
  • Rechnungen für Internetannoncen
  • Maklerverträge
  • oder Ausdrucke und Belegexemplare von Anzeigen

vorlegen können.

Unsere Einschätzung

Der Grundsteuererlass ist in prekären Vermietungssituationen ein gutes Instrument, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Auch wenn der Antrag grundsätzlich formlos gestellt werden kann, raten wir aufgrund der engen Voraussetzungen und der Ausschlussfrist, den Antrag fachkundig vorzubereiten.

Hierbei helfen wir Ihnen gerne!

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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