19. Januar 2022

Neustarthilfe 2022 für Selbstständige jetzt beantragen

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Start der Überbrückungshilfe 4 können selbständige Unternehmer:innen jetzt auch Anträge auf Neustarthilfe 2022 stellen. Lesen Sie hier, was Selbständige dazu wissen müssen.

Das ist die Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 schließt an die Neustarthilfe Plus an. Das Ziel: Hilfe für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten. Der Förderzeitraum reicht von Januar bis März 2022. Sie können ihren Direktantrag zunächst nur selbst stellen. Zukünftig wird es auch wieder die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Wie bei der Neustarthilfe Plus beträgt der Vorschuss als Betriebskostenpauschale auch bei der Neustarthilfe 2022 maximal

  • 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
  • und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Das gilt für den gesamten Bezugszeitraum. Gefördert werden die Monate Januar bis März 2022.

Neustarthilfe 2022 berechnen

Die Neustarthilfe 2022 beträgt einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes aus dem Jahr 2019. Das ist das Dreifache des durchschnittlichen Monatsumsatzes aus 2019. Es gibt auch wieder Sonderregelungen, die bei geringen Umsätzen oder Einkünften im Jahr 2019 greifen. Voraussetzung sind außergewöhnliche Umstände, die zur Unterbrechung der Tätigkeiten führten.

  • Pflegezeit
  • Krankheit
  • Elternzeit

Wurde die Geschäftstätigkeit zwar vor dem 1. Oktober 2021, aber erst nach dem 1. Januar 2019 aufgenommen wurde, gelten ebenfalls die Sonderregelungen.

Wie wird die Neustarthilfe 2022 ausgezahlt?

Sind alle Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird die Neustarthilfe 2022 zunächst wieder als Vorschuss ausgezahlt. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums wird die endgültige Höhe genau berechnet. Grundlage dafür ist dann der realisierte Umsatz der Monate Januar bis März 2022. Dazu muss wieder eine Endabrechnung gemacht werde, wie bei allen anderen Hilfen auch.

Darf ich den Vorschuss der Neustarthilfe 2022 behalten?

Den Vorschuss von maximal 4.500 Euro für die Monate Januar bis März 2022 dürfen Sie dann in voller Höhe behalten, wenn Sie Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent in den drei Monaten in 2021 gegenüber dem Referenzumsatz 2019 hatten. Wenn der Umsatz in dem jeweiligen Förderzeitraum um weniger als 60 Prozent gesunken ist, müssen Sie den entsprechenden Vorschusses anteilig zurückzahlen. Wenn der Umsatzeinbruch in dem jeweiligen Förderzeitraum weniger als zehn Prozent beträgt, müssen Sie den gesamten Vorschuss zurückzahlen.

Wie kann ich den Direktantrag zur Neustarthilfle 2022 stellen?

Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte können den Antrag direkt auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter Nutzung des eigenen und gültigen ELSTER-Zertifikats stellen.

In Zukunft dürften auch prüfenden Dritte den Antrag für Sie stellen. Also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Nur wer seine Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausübt, muss den Antrag zur Neustarthilfe 2022  über einen prüfenden Dritten stellen.

Entweder Neustarthilfe 2022 oder Überbrückungshilfe 4

Einen Antrag auf Neustartthilfe 2022 können Sie nur anstelle eines Antrags auf Überbrückungshilfe 4 stellen. Beide Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie die Neustarthilfe 2022 beantragt haben, können Sie aber im Frühsommer 2022 nach Beantragung noch zur Überbrückungshilfe 4 wechseln, so das BMWi. Die Überbrückungshilfe 4 könnte auch für Soloselbständige und andere trotz geringen oder keinen Fixkosten vorteilhafter sein. Umgekehrt soll ein Wechsel auch möglich werden.

Neustarthilfe 2022 ist mit Sonderfonds zur Ausfallabsicherung kombinierbar

Das BMWi weist darauf hin: Der Neustarthilfe-Vorschuss kann grundsätzlich mit

  • der Förderung aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Form der Ausfallabsicherung oder
  • dem Sonderfonds des Bundes für Messe und Ausstellungen

kombiniert werden. Dabei dürfen Sie dieselben Kosten aber nur bei einem der Förderanträge in Ansatz bringen.

Unsere Einschätzung

Auch das Neustarthilfe-Programm geht in die nächste Runde. Damit werden wieder vereinfachte Anträge für Soloselbständige und andere Kleinstunternehmer:innen ohne Mitarbeiter:innen möglich. Das begrüßen wir. Aus Kostengründen können Sie als Unternehmer:in auch einen Antrag wieder selbst als Direktantrag stellen. Dann entfallen die Kosten für prüfende Dritte.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die endgültige Hilfe erst dann feststeht, wenn der konkrete Umsatzausfall der Monate Januar bis März 2022 gegenüber 2019 errechnet ist. Rückzahlungen können dann noch erfolgen. Das ist besonders wichtig, damit Sie am Ende keine böse Überraschung erleben.

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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