18. Januar 2022

Das müssen Sie bei Antragszeitraum und Frist Vorsteuer in UK beachten

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Die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union endete durch den Austritt (“Brexit”) des Vereinigten Königreichs (UK) mit Ablauf des 31. Januar 2020. Lesen Sie hier, was Sie als Unternehmer:in rund um den Antragszeitraum und die Themen Vorsteuer, Vorsteuervergütung und Frist in UK für das zweite Halbjahr 2021 beachten müssen.

Umsatzsteuer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Innerhalb der EU ist der Vergütungsantrag binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, zu stellen, also bis zum 30. September des jeweiligen Folgejahres.

Der Brexit und die Folgen für die Vorsteuer

Die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union endete durch den Austritt des Vereinigten Königreichs mit Ablauf des 31. Januar 2020. Der „Brexit“ stellt die Unternehmer:innen vor vielfältige Herausforderungen. Die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wurden in einem sogenannten Übergangszeitraum ausgehandelt. Dieser Übergangszeitraum dauerte bis zum 31. Dezember 2020 an. Durch den Brexit haben sich die Regeln für das Vorsteuer­vergütungsverfahren für EU-Unternehmer:innen in UK geändert. Anträge auf Erstattung von Vorsteuer aus UK von deutschen Unternehmen, die Vergütungszeiträume des Jahres 2020 betreffen, waren bis zum 31. März 2021 noch nach den EU-Vorschriften (Richtlinie 2008/9/EG) des Rates vom 12. Februar 2008) beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland zu stellen.

Anträge, die Vergütungszeiträume ab dem Jahr 2021 betreffen, fallen nicht mehr unter die EU-Regelungen und sind nach den Regelungen in UK zu stellen:

Die Anträge sind nicht mehr über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland, sondern direkt bei den britischen Steuerbehörden Her Majesty‘s Revenue & Customs (HMRC) zu stellen.

Vorsteuervergütung UK – Vergütungszeitraum weicht vom Kalenderjahr ab

Der Vergütungsantrag in UK muss grundsätzlich einen Zeitraum von mindestens drei Monaten umfassen. Zu beachten ist weiterhin, dass der Vergütungszeitraum in UK nicht dem Kalenderjahr entspricht. Der maximale Vergütungszeitraum umfasst den Zeitraum eines Jahres vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres (sogenanntes „prescribed year“).

Sechs-Monats-Frist um Vorsteuer in UK geltend zu machen

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des maximalen Vergütungszeitraums gestellt werden. Da der maximale Vergütungszeitraum den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni umfasst, ist der Antrag für diesen Zeitraum bis spätestens zum 31. Dezember zu stellen.

Konkret bedeutet dies für deutsche Unternehmer:innen, die Vorsteuern in UK geltend machen wollen, folgendes:

  • Die Vergütungsanträge für Vorsteuer aus dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 waren bis zum 31. Dezember 2021 zu stellen!
  • Die Vergütung von Vorsteuer aus dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 kann bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden. Entweder in einem Antrag für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 oder auch in einem Antrag für den maximalen Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022.

Laut den veröffentlichten Informationen handhabt die HMRC diese Frist sehr strikt. Weiterführende Informationen zum Vorsteuervergütungsverfahren in UK finden Sie auf den Webseiten des HMRC.

Unsere Einschätzung

In Anbetracht der Ausschlussfrist zum 30. Juni 2022 ist unseres Erachtens eine zeitnahe Antragstellung fast unabdingbar. Insbesondere der Umstand, dass Vorsteuervergütungsanträge nicht mehr über das Elster-Portal gestellt werden können und Anträge stattdessen direkt beim HRMC zu stellen sind, erfordert in der Regel die Einschaltung eines oder einer in Großbritannien ansässigen Vertreter:in.

Unser Netzwerk ist dabei bestens aufgestellt und kann Unternehmer:innen bei der Antragstellung eines Vorsteuervergütungsantrags in UK unterstützen. Wichtig ist, dass Sie uns die notwendigen Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung stellen. Ein Anstoßen des Themas auf den sprichwörtlichen „letzten Drücker“ sollten Sie unbedingt vermeiden. Bei Überschreiten der Fristen riskieren Sie den Verlust der erstattungsfähigen UK-Umsatzsteuer.

Haben Sie Fragen rund um die Vorsteuervergütung in UK generell, den Antragszeitraum oder die Frist zur Vorsteuer im zweiten Halbjahr 2021? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Marcus Sauer

Partner, Steuerberater, Diplom-Volkswirt

Sebastian Raphael Vogt

Prokurist, Head of Indirect Tax, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt)

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