6. Januar 2022

KfW-Sonderprogramm Corona erneut verlängert

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Das Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ wurde erneut verlängert und die Kreditobergrenzen werden erhöht. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi; vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) bekannt gegeben. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist dieses auf der Homepage einsehbar. Den KfW-Schnellkredit können Sie jetzt bis zum 30. April 2022 über Ihre Hausbank oder eine andere Geschäftsbank abschließen.

Die neue Antragsfrist ist der 30. April 2022

Gestartet war das Programm am 23. März 2020 zu Beginn der Corona-Krise. Wir hatten darüber auch mehrfach berichtet. Zuletzt am 19. April 2021, wo wir über mögliche Verlängerungen von tilgungsfreien Zeiten berichtet hatten. Dort finden Sie auch Links über Berichte zum Start und zur Ausgestaltung des Programms. Zwischenzeitlich wurde das Programm bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Jetzt ist klar, auch im Jahr 2022 ist noch eine Beantragung möglich. Die neue Antragsfrist ist der 30. April 2022.

Die Höchstkreditsummen des KfW-Sonderprogramms Corona werden erhöht

Mit dem KfW-Schnellkredit werden nun auch höhere Kreditsummen gefördert. Unternehmen mit

  • mehr als 50 Beschäftigten können 2,3 Mio. Euro Kredit bekommen. Bisher waren 1,8 Mio. Euro die Höchstkreditsumme.
  • über zehn bis 50 Beschäftigten können 1,5 Mio. Euro Kredit bekommen. Bisher waren 1,125 Mio. Euro die Höchstkreditsumme.
  • bis zu zehn Beschäftigten können 850.000 Euro Kredit bekommen. Bisher waren 675.000 Euro die Höchstkreditsumme.

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe wird beibehalten. Sie liegt nach wie vor bei 25 Prozent des Jahresumsatzes von 2019.

Neue Höchstgrenzen auch bei anderen KfW-Darlehensprogrammen

Auch bei den anderen KfW-Darlehensprogrammen, die für die Corona-Krise genutzt werden können, werden die Höchstgrenzen erhöht. Beim KfW-Unternehmerkredit und beim ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren beträgt die Kreditobergrenze nun anstatt bisher 1,8 Mio. Euro jetzt 2,3 Mio. Euro.

Der KfW-Schnellkredit hat in der Corona-Krise große Vorteile

Der große Vorteil des KfW-Schnellkredits: Die beantragende Geschäftsbank wird von der KfW bis zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Dabei bleibt es. Das erhöht die Chance auf eine Kreditzusage deutlich. Laufzeiten bis zu zehn Jahren bei einer tilgungsfreien Zeit von maximal zwei Jahren sind möglich. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent p.a.
Inzwischen fördert die KfW Unternehmen auch unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Die Voraussetzungen einer Förderung mit dem KfW-Schnellkredit:

  • Unternehmen müssen seit Januar 2019 am Markt sein.
  • Unternehmen müssen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
  • Beantragende Unternehmen dürfen zum Stichtag 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.

Der KfW-Schnellkredit darf nicht zur Umschuldung bzw. Ablösung anderer vorhandener Kredite genutzt werden. Ganz wichtig ist auch, dass Unternehmen während der Kreditlaufzeit keine Gewinne oder Dividenden ausschütten dürfen. Dieses ist für viele Unternehmen ein KO-Kriterium. Die weiteren Voraussetzungen und die Förderregeln finden Sie auf der Programmseite der KfW.

Unsere Einschätzung

Die Verlängerung der KfW-Programme ist sehr wichtig. Neben den Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen, etc.) ist das KfW-Programm auch weiterhin ein probates Mittel zur Versorgung mit Liquidität. Bis zum 25.11.2021 hat die KfW mit ihrem Schnellkredit-Programm 145.000 Unternehmen unterstützt. Es wurden mehr als 52 Mrd. Euro als Kredite vergeben. Die Krise hält an, so dass Unternehmen weiterhin Hilfen benötigen, um durch die wirtschaftlichen Engpässe zu kommen. Wir begrüßen die KfW-Programme ausdrücklich.

Aber wie immer geben wir dringend zu bedenken, dass die KfW Kredite vergibt, die zurückgezahlt werden müssen. Die KfW verschenkt kein Geld. Das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Spätestens nach einer tilgungsfreien Zeit müssen Sie neben den Zinszahlungen auch Tilgungen leisten. Bitte erstellen Sie vorab einen plausiblen Liquiditätsplan. Am besten führen Sie eine integrierte Finanzplanung und ein innerbetriebliches Controlling ein.

Wie immer gilt: Wir beraten und unterstützen Sie gerne, auch bei der Anfertigung von Planungsrechnungen oder aber beim Controlling.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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