15. Dezember 2021

Deutscher Steuerberaterverband fordert weitere steuerliche Maßnahmen wegen Corona-Pandemie

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Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie fordert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) von der Politik weitere steuerliche Maßnahmen. Ziel muss es laut DStV sein, kleine und mittelgroße Steuerberatungskanzleien, die Wirtschaft im allgemeinen sowie Arbeitnehmende zu stärken. Mit seiner Stellungnahme S 11/21 hat sich der Verband an den neuen Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt. Wir fassen die Stellungnahme für Sie zusammen.

Die Corona-Krise dauert weiter an. Viele Unternehmen und Arbeitnehmende bangen um ihre Existenz. Die Sorgen sind laut DStV weiter sehr groß. Bei uns als Beratende häufen sich viele Anfragen und Aufträge unserer Mandant:innen. Themen sind unter anderem Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, KfW-Kredite, Liquiditäts- und Ertragsplanungen, Fortführungsprognosen, Anträge auf Stundungen sowie Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen. Das bedeutet für uns zusätzliche Arbeit – und das neben unserem eigentlichen operativen Kerngeschäft.

Deshalb bittet der DStV die Politik nun um weitere Maßnahmen. Damit soll es für uns als Beratende überhaupt erst möglich werden, alle Anfragen und Aufträge zu bewältigen. Denn wir wollen unseren Mandant:innen und den betroffenen Unternehmen eine Stütze in dieser Krise sein.

Fristverlängerung bei Steuererklärungen und der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Der DStV wünscht sich eine Fristentzerrung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2020 und der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020. Der Finanzausschuss des Bundestages wird sich auch damit befassen.
Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Mai 2022 reicht laut Verband nicht aus. Die Expertinnen und Experten bitten um eine weitere Fristverlängerung bis zum 31. August 2022. Das entspräche der Fristverlängerung der Steuererklärungen für 2019. Sie wurde auf den 31. August 2021 gelegt.

Die Jahresabschlüsse 2020 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Das ist in vielen Fällen schier unmöglich. Bei nicht fristgerechter Einreichung drohen Ordnungsgelder. Der DStV regt an, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten.

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Die Liquiditätsnot der kleinen und mittleren Unternehmen steigt angesichts der sich verschärfenden Pandemie-Lage erneut. Deshalb hofft der DStV die Sondervorauszahlung für umsatzsteuerliche Dauerfristverlängerungen auszusetzen. Das war schon in den vergangenen Krisen-Zeiträumen so.

Branchenunabhängige steuerfreie Corona-Zahlung

Rein branchenspezifische Steuer-Bonbons wie im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich schwer vermittelbar, so der DStV. Schließlich leiden nicht nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter den andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Da der bisherige steuerfreie Corona-Bonus (§ 3 Nr. 11a EStG) in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 nur bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei gewährt werden kann, ist der Hilfseffekt bereits in den meisten Fällen aufgezehrt. Der DStV regte daher eine Erhöhung des Betrags auf 2.800 Euro sowie eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums bis Ende 2022 an.

Unsere Einschätzung

Als ECOVIS NRW begrüßen wir die Auffassung unseres Berufsverbands. Die Corona-Krise dauert länger an, als wir alle es uns wohl vorstellen konnten. Und das wird wohl auch noch eine längere Zeit so sein. In dieser außergewöhnlichen Zeit benötigen wir auch weiterhin außergewöhnliche Maßnahmen.
Und deshalb ist es wichtig, dass weiterhin alle, die hier etwas zur Verbesserung der Lage beitragen können, zusammenstehen.

Bei Fragen und Anmerkungen können Sie sich gerne an uns wenden.
 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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