8. November 2021

Regulierung von Bitcoin und Co.

Kryptowährungen wie der Bitcoin sind aktuell eines der Themen überhaupt. Das ruft auch die Politik auf den Plan, die sich mit der Regulierung von Bitcoin und Co. beschäftigt. Erfahren Sie hier, was hier geplant ist, welche Auswirkungen diese Maßnahmen haben könnten und wie wir die Situation einschätzen. 

Anhänger:innen von Kryptowährungen sind davon überzeugt, dass der Bitcoin zukünftig die größte Währung der Welt sein wird. Das ist auch der Grund, warum Kryptowährungen längst nicht mehr nur Investor:innen sondern auch Betrüger:innen anzieht. Damit ist durch diese neue Form der Währung auch eine neue Dimension an Kriminalität entstanden. Politikerinnen und Politiker auf der ganzen Welt wollen und müssen dem Phänomen mit Regulierungen begegnen. Deshalb treibt auch die Europäische Union die Regulierung von Kryptowährungen voran. Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) getaufte Regulierung, die im September 2020 offiziell verkündet wurde und Ende 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten soll, soll zukünftig für EU-weit einheitliche Regelungen im Krypto-Bereich sorgen.

Das ist der Bitcoin

Beim Bitcoin handelt es sich um ein virtuelles, rein künstlich erzeugtes Zahlungsmittel. Einen echten, also physisch “anfassbaren Coin“, gibt es nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat klargestellt, dass es sich bei Kryptowährung weder um „Währung“ noch um „Geld“ handelt. Erklärung: Eine zum Zahlungsverkehr bestimmten Einheit kann nur dann „Währung“ beziehungsweise „Geld“ sein, wenn sie von einer Zentralbank ausgegeben wird. Im Gegensatz zu gängigen Währungen basiert die Kryptowährung allerdings auf einer dezentralen Architektur. Das bedeutet, dass hinter den Bitcoins kein Staat und keine Bank steht, die die Prozesse innerhalb der Kryptowährung direkt beeinflussen können.

Kryptowährung als Finanzmarktrevolution?

Bis 2019 sah die BaFin die Kryptowährung als eine Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) an. Seit 2019 bezeichnet die BaFin Kryptowährung als einen sogenannte „Kryptowert“. Solche sind elektronische Werte, die als private Tauschmittel genutzt werden oder zu Anlagezwecken dienen. Diese Definition sorgt dafür, dass Kryptowerte gleichzeitig auch ein sonstiges Finanzinstrument sein können. Vorteil der Zukunftswährung ist unter anderem, dass die hinter den Bitcoin stehende sogenannte Blockchain-Technologie Schnelligkeit, Effizienz, geringere Kosten, Transparenz und die Unverfälschlichkeit von Informationen bietet.

Mangelnde weltweit einheitliche Regulierung von Kryptowährung

Kryptowährung funktioniert als Zahlungssystem grenzüberschreitend und weltweit. Damit auch außerhalb des Einflussbereichs einzelner Nationalstaaten. Eine weltweit einheitliche Regulierung von Kryptowährung wäre daher wünschenswert. Dennoch gibt es eine solche bisher nicht.  Da sich derzeit somit geltendes Recht (noch) von Land zu Land unterscheidet, geht jedes Land bisher individuell vor. Warum es bisher keine eindeutige Regulierung für den Krypto-Markt gibt, kann viele Ursachen. Einige davon sind das fehlende Verständnis für die Kryptowährung, die Befürchtung eines Kontrollverlustes durch die Regierung beziehungsweise Zentralbanken und eine mangelnde internationale Kooperation zwischen den Regierungen.

Regulierung von Bitcoin und Co. notwendig

Auch wenn die Kryptowährung laut Expert:innen noch am Anfang ihrer großen Karriere steht, ist sie inzwischen so groß geworden, dass sich die Politik zwangsläufig damit beschäftigen muss. Zudem haben Kriminelle das System bereits vielfach für sich ausgenutzt. Kryptowährung-Konten sind weitgehend anonym. Nutzer:innen können anonymisiert Transaktionen tätigen, wodurch Geldströme nicht mehr nachvollzogen werden können. So haben Hacker:innen in der Vergangenheit beispielsweise Lösegeld in Form von Kryptowährung gefordert („ReVil“) oder große Summen an Kryptowährung mittels eines Hacks gestohlen („Poly-Network“). Aufgrund dessen werden Kryptowährungen wie Bitcoin den Makel ihrer möglichen Verwendung in illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche und Cyberattacken nicht los.

MiCA – Einheitliche europäische Regelung

Die Zeiten, in denen die Krypto-Industrie im rechtsfreien Raum operieren konnte gehen indes langsam zu Ende. Bemühungen, illegale Praktiken auszurotten, nehmen weltweit zu. Mit der sogenannten „Markets in Cypto-Assets“ (MiCA) Regulierung stellt die EU Mindestanforderungen für Kryptowährung fest und will anonyme Transaktionen unterbinden. Nach dem Willen der EU sollen Sender:innen und Empfänger:innen auch von „digitalem Geld“ bekannt sein. Bei der Regulierung geht es vor allem um Schutz vor Kriminalität, Verbraucherschutz, Transparenz und die Frage der Rücktauschbarkeit von Kryptowährung. MiCA kategorisiert die einzelnen Währungen in individuelle Bereiche, für die jeweils bestimmte Gesetzmäßigkeiten vorgesehen sind. Daneben sieht die Verordnung gewisse Meldepflichten vor.

Unsere Einschätzung

MiCA soll die teilweise lückenhafte Gesetzeslage in den Mitgliedsstaaten in ein einheitliches Bild rücken. Zwar haben viele Mitgliedstaaten bereits nationales Recht zur Regulierung von Kryptowerten eingeführt, dennoch ist der Umgang mit diesem Milliardenmarkt in vielen Ländern noch unreguliert. Deutschland geht indes voran. Seit Anfang 2020 sind mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber Krypto-Assets stärker reguliert. So bedarf seitdem die Verwahrung von Krypto-Assets — und deren Handel – einer Lizenz der BaFin als regulatorischer Instanz.
Obwohl Standortnachteile nicht Bestandteil eines aufstrebenden Milliardenmarktes sein sollten, sorgen länderabhängige Gesetze für mangelnde Chancengleichheit der Marktteilnehmer:innen. Die neue Verordnung könnte dementsprechend für Vertrauen beim Handel mit Kryptowährung sorgen. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung ändert sich zudem an geltendem deutschem Recht nicht sonderlich viel, denn der in der „Markets in Crypto-Assets“ bestimmte Umgang mit Krypto-Assets deckt sich bereits mit dem geltenden Recht in Deutschland.

Haben Sie Fragen zum Thema Kryptowährung? Dann sprechen Sie uns gerne an!

P.S.: Mit der Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigen wir uns in einer eigenen Beitragsreihe. Den ersten Artikel unsers Experte Tim Weyers finden Sie hier.

 

 

Paola Koudela

Prokuristin, Rechtsanwältin

Expert:innen zu diesem Thema

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