27. September 2021

Neues zur Überbrückungshilfe 3 Plus – das müssen Sie jetzt wissen

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Es gibt wieder aktuelle Informationen rund um die Überbrückungshilfe 3 Plus. Hier erfahren Sie, was Sie als Unternehmer:in jetzt wissen müssen. Außerdem werfen wir für Sie einen Blick auf das Thema Neustarthilfe Plus.

Überbrückungshilfe III Plus verlängert

Die Überbrückungshilfe 3 Plus (Überbrückungshilfe III Plus) wird – wie bekannt – verlängert. Wichtige Unterscheidung: Es gibt nun kein neues Überbrückungshilfe-Programm. Das bestehende Programm soll nach unserem aktuellen Kenntnisstand verlängert werden. Aber: Noch ist das nicht 100-prozentig offiziell. Die FAQ sind noch nicht angepasst worden.

Sie sollten neue Überbrückungshilfe 3 Plus-Anträge also vorerst zurückstellen, wenn das aus Liquiditätssicht möglich ist. Und zwar so lange, bis die Anträge für den gesamten Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 freigegeben wurden. Aktuell arbeiten die IT-Expert:innen der zuständigen Stellen an der Programmierung des verlängerten Förderzeitraumes Oktober bis Dezember 2021.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe Plus

Mit dem 31.Oktober 2021 besteht aktuell noch die ursprüngliche Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus beziehungsweise die Neustarthilfe Plus. Grund dafür ist zum einen die Organisation und zum anderen gibt es EU-rechtliche Gründe. Denn die Freigabe der EU zur Überbrückungshilfe III Plus beziehungsweise der Neustarthilfe Plus steht noch aus. Diese beiden Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie Anträge stellen wollen.

Zwei Abwicklungsvarianten für die Überbrückungshilfe III Plus

Für die Abwicklung der Überbrückungshilfe 3 Plus inklusive der Verlängerung wird es aller Voraussicht nach diese beiden Varianten geben:

1. Erstantrag

  • für Überbrückungshilfe 3 Plus über die kompletten sechs Monate für den Zeitraum 07-12/2021
  • für Überbrückungshilfe 3 Plus für den Zeitraum 10-12/2021 wird ein neuer Antrag gestellt, wobei die Grunddaten aus dem Erstantrag für 07-09/2021 übernommen werden

2. Änderungsantrag

  • Um besonders die nun zusätzlichen Monate von Oktober, November und Dezember 2021 zu beantragen, müssen Sie einen Änderungsantrag zum ursprünglichen Antrag für 7-9/2021 stellen.

Die konkrete Ausgestaltung muss abgewartet werden. Dazu werden die hoffentlich bald kommenden neuen FAQ Aufschluss geben.

Neue FAQ zu den verlängerten Antragszeiträumen

Die Behörden wollen in Kürze neue FAQ veröffentlichen. Sie beantworten dann auch Fragen rund um die verlängerten Antragszeiträume. Ebenfalls in Kürze soll eine Programmfreigabe der verlängerten Überbrückungshilfe 3 Plus erfolgen. Dabei wird es neue/geänderte FAQ zu folgenden Änderungen geben:

  • Neuer Zeitraum: Juli bis Dezember 2021.
  • Die Restart-Prämie endet am 30. September 2021.
  • Der Eigenkapitalzuschuss wird weiter gezahlt.
  • Es wird keine wesentlichen materiellen Änderungen geben.
  • Bestehende Stichtage bleiben bestehen. Außerdem beispielsweise die Vorgaben zur Antragsberechtigung.
  • Die Entscheidung der EU rund um die Bewilligung der Anträge für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 ist leider noch offen. Hier hoffen wir auf ein kurzfristiges “Go” der EU-Kommission.

Unsere Einschätzung

Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird es eine Verlängerung des Programms geben. Das ist auch gut und zweckmäßig. Und es erleichtert die verwaltungstechnische Handhabung.
Die Antragsfrist für die neue, verlängerte Überbrückungshilfe 3 Plus wird aller Voraussicht nach auf Ende Januar oder Ende Februar 2022 verschoben. Dann bleibt auch ausreichend Zeit für die Bearbeitung. Außerdem entzerrt dieses die laufenden Arbeiten zur Antragstellung der Überbrückungshilfe 3.

Ob die Bundestagswahl gestern noch Einfluss auf die Ausgestaltung der geänderten Überbrückungshilfe 3 Plus haben wird, glauben wir nicht. Dafür ist aktuell im Hinblick auf die Ende Oktober 2021 auslaufende Antragsfrist der alten Überbrückungshilfe 3 Plus auch keine Zeit mehr. Allerdings könnte es gut sein, dass über eine allgemeine Verlängerung der Corona-Hilfen mit Förderzeiträumen über das Jahr 2022 hinausgehend, dann die neue Bundesregierung entscheiden wird, ja muss. Ob und wie es weitergehen wird, können wir Ihnen in Ermangelung einer Glaskugel natürlich auch nicht sagen. Aber wir halten Sie auf dem Laufenden. Das ist unser Versprechen an Sie.

Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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