10. September 2021

Globale Mindestbesteuerung – Chance oder Hürde?

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Die Globalisierung sowie die Digitalisierung der Wirtschaft ermöglichen es Unternehmen heute, ohne physische Präsenz in Staaten auf der ganzen Welt tätig zu werden. Das hat auch Folgen für die Steuern, die sie zahlen – oder bewusst vermeiden zu bezahlen. Aus diesem Grund kommt immer wieder die Forderung auf, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen.

Hintergründe zur Diskussion um eine globale Mindestbesteuerung

Nach den bisherigen Besteuerungsgrundsätzen sind im Ausland erwirtschaftete Gewinne ohne eine sogenannte “Betriebsstätte” in der Regel vor Ort nicht zu besteuern. In diesem Zusammenhang haben Gewinnverlagerungen von Hoch- in Niedrigsteuerländer durch Unternehmen sowie der damit zusammenhängende Steuersenkungswettbewerb der Länder („Race-to-the-bottom“) an Fahrt aufgenommen. Wie bereits erwähnt, gibt es deshalb immer wieder Forderungen, den Steuersenkungswettbewerb zu beenden und stattdessen eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. Doch was bedeutet das und welche Auswirkungen hat das für deutsche Unternehmen?

Ab wann gelten die neuen Besteuerungsgrundsätze?

Die weltweiten Besteuerungsgrundsätze sollen mit dem am 10. Juli 2021 von den Finanzminister:innen der G20 Staaten beschlossenen Konzept der globalen Mindestbesteuerung angepasst werden, über das zuvor die OECD am 1. Juli 2021 Einigung erzielte.

Funktion der globalen Mindestbesteuerung

Die globale Mindestbesteuerung basiert auf einem Zwei-Säulen-Konzept. Im Rahmen der ersten Säule wurden neue Besteuerungsgrundsätze entwickelt, die eine gerechte Verteilung der Steuern zwischen den Ländern sicherstellt. Dabei zahlen Unternehmen künftig nicht nur in ihren Heimatländern Steuern, sondern auch in den Ländern, in denen sie tatsächlich tätig sind. Die zweite Säule soll eine effektive Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent sicherstellen.

Wer ist von einer Mindestbesteuerung betroffen?

Von der globalen Mindestbesteuerung sind Konzerne betroffen, die einen Umsatz von mindestens 20 Milliarden Euro erwirtschaften und einen Gewinn von zehn Prozent der Erlöse erzielen.

Auswirkungen für Deutschland und deutsche Unternehmen

Werden beispielsweise die Gewinne einer ausländischen Tochtergesellschaft eines in Deutschland ansässigen Mutterkonzerns in einem Niedrigsteuerland mit nur fünf Prozent versteuert, erhält Deutschland einen Anspruch auf Kompensationszahlung in Höhe von zehn Prozent. Diese zahlt aber nicht etwa das Unternehmen. Stattdessen muss das Niedrigsteuerland diese Differenz an Deutschland zahlen.
Auf diese Weise sollen die Länder, die aktuell noch mit günstigen Steuersätzen locken, zur Erhöhung eben dieser „motiviert“ werden. Im Ergebnis würde im obigen Beispiel nämlich einem Steueraufkommen von fünf Prozent eine Kompensationszahlung von zehn Prozent gegenüberstehen.

Hochsteuerländer profitieren

Profiteure der Mindestbesteuerung werden also vor allem Hoch-Steuerländer wie Deutschland sein. Da Unternehmen in Deutschland bereits jetzt einem Gesamtsteuersatz von mehr als 15 Prozent unterliegen, bedarf die deutsche Unternehmensbesteuerung voraussichtlich keiner Änderung.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie viele deutsche Unternehmen tatsächlich von der neuen Regelung betroffen sind. Auch bleibt abzuwarten, wie hoch die Steuermehreinnahmen tatsächlich ausfallen werden.

Mehrarbeit durch Berichts- und Ermittlungspflichten durch die globale Mindestbesteuerung bei Unternehmen

Zudem erwarten Expert:innen, dass Unternehmen zukünftig einen erhöhten administrativen Aufwand haben werden. Grund dafür sind steigende Berichts- und Ermittlungspflichten aufgrund der geplanten Änderungen. Hinzu kommt die bevorstehende Prüfung der umfangreichen neuen Regelungen und der damit verbundene Anpassungsbedarf. Das betrifft beispielsweise die Buchführung.

Unsere Einschätzung

Das Konzept der globalen Mindestbesteuerung soll eine gerechtere Verteilung der Steuerzahlungen herbeiführen und gleichzeitig den Steuerwettbewerb der Staaten begrenzen. Säule 1 und Säule 2 sollen bereits im Jahr 2022 implementiert werden und im Jahr 2023 in Kraft treten.

Die Mindestbesteuerung wird sich durch höhere Steuereinnahmen zum einen positiv auf die Haushalte vieler Staaten (zum Beispiel Deutschland) auswirken und zum anderen schädliche Wettbewerbseffekte bekämpfen. Dem gegenüber steht der erhöhte administrative Aufwand für Unternehmen. Zudem müssen für die Umsetzung der Säule 1 viele der momentan geltenden Doppelbesteuerungsabkommen angepasst werden. Säule 2 hingegen entfaltet als „common approach“ auch dann ihre Wirkung, wenn einige Staaten diese nicht einführen.

Auch wenn die Mindestbesteuerung als großer Erfolg zu werten ist, da sich erstmals mehr als 100 Staaten auf ein Konzept materiell-steuerrechtlicher Standards geeinigt haben, bleibt abzuwarten, wie schnell die konkrete Ausarbeitung und die Implementierung dieses Konzeptes tatsächlich erfolgt. Bislang sind gerade die inhaltlichen Fragen noch ungeklärt. Also zum Beispiel, wie die Bemessungsgrundlage definiert wird.

Damit die neuen Regelungen Sie nicht unvorbereitet treffen, empfehlen wir Ihnen, die Entwicklungen im Blick zu behalten und frühzeitig etwaige Auswirkungen zu prüfen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner:innen zu diesen und weiteren steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Johannes Landow

Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Diplom-Kaufmann

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