9. September 2021

Überbrückungshilfe 3 Plus wird verlängert bis Ende 2021

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Die Überbrückungshilfe 3 Plus wird verlängert. Das haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 8. September 2021 in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben. Statt wie ursprünglich geplant bis zum 30. September läuft die Überbrückungshilfe 3 Plus dann bis zum 31. Dezember 2021. Über Details und Umsetzung herrscht weitgehende Einigkeit. Damit wurde noch vor den anstehenden Bundestagswahlen eine wichtige Entscheidung getroffen. Hier fassen wir für Sie zusammen, was das für Sie als Unternehmer:in bedeutet.

Unternehmen wegen Corona weiter in Schwierigkeiten

Die Bundesregierung hat erkannt, dass es für viele Unternehmen weiterhin schwierig bleibt, ihrer normalen Geschäftstätigkeit nachzugehen. Grund dafür sind die weiterhin geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Daher wurde nun noch vor der Bundestagswahl beschlossen, die Hilfspakete der Corona-Hilfen zu verlängern.

Förderzeitraum Überbrückungshilfe 3 Plus

Die Überbrückungshilfe 3 Plus mit dem Förderzeitraum Juli bis September 2021 soll nun bis Ende Dezember 2021 ausgeweitet werden. Darauf haben sich BMWi und BMF verständigt. Demzufolge wird es weitere Fördermonate geben: Oktober, November und Dezember 2021.

Wer bekommt die Überbrückungshilfe 3 Plus?

Die Regelungen sollen inhaltlich weitgehend deckungsgleich bleiben. Auch in der verlängerten Version der Überbrückungshilfe 3 Plus ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von 30 Prozent gegenüber dem Referenzumsatz aus dem Jahr 2019 erforderlich. An dieser Stelle geben wir den Hinweis auf unseren Artikel zur verschärften Definition der Corona-Bedingtheit.

Antrag zur Überbrückungshilfe 3 Plus stellen

Für die Antragstellung werden weiterhin auch prüfende Dritte benötigt, also Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder vereidigte Buchprüfer:innen.

Keine Verlängerung für Restart-Prämie

Die sogenannte Restart-Prämie, die mit der Überbrückungshilfe 3 Plus eingeführt wurde, wird hingegen auslaufen und nicht in die Verlängerung übernommen werden. Details dazu finden Sie hier. Dagegen wird der pauschale Eigenkapitalzuschuss bis Ende Dezember 2021 weiterlaufen.
Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige wird verlängert
Auch die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige wird verlängert. Bei einem coronabedingten Umsatzeinbruch wird es für die Monate Oktober bis Dezember 2021 erneut Hilfen im Rahmen von insgesamt maximal 4.500 Euro geben.

FAQ sind in Arbeit

Aktuell wird an der konkreten Ausarbeitung der FAQ gearbeitet. Diese wollen die Ministerien zeitnah veröffentlichen. Weiterhin werden die Bewilligungsstellen der einzelnen Bundesländer die Anträge verwalten, bewilligen und die Hilfen anschließend freigeben sowie auszahlen.

Unsere Einschätzung

Mit der Verlängerungsankündigung der Ministerien werden die Maßnahmen umgesetzt, die die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung am 10. August 2021 beschlossen hatten. Darauf hatten wir bereits hingewiesen. Deshalb ist die Pressemitteilung von BMWi und BMF keine wirkliche Überraschung.
Nun bleibt abzuwarten, wie die verlängerten Regelungen tatsächlich aussehen werden. Es bleibt spannend.
Wir werden Sie an dieser Stellen weiterhin über Neuigkeiten informieren, sobald wir etwas mehr wissen.

Falls Sie Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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