7. Juli 2021

Exit des Investors aus dem Startup 

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In der Regel sind im Bereich des Venture Capitals die meisten Investitionen nicht langfristig geplant, sondern zielen auf den baldigen Ausstieg des Investors aus dem Unternehmen. Das ist auch als Exit bekannt. Ein solcher Ausstieg kann auf verschiedene Arten erfolgen. Über die Art und Weise des Exits sollten sich Jungunternehmer:innen schon zu Beginn des Venture Capital-Beteiligungsvertrages Gedanken machen. Gewünschte Ausstiegsstrategien sollten Sie von Anfang an in die Unternehmensplanung einbeziehen. Lesen Sie hier alles rund um den Exit des Investors aus dem Startup und erfahren Sie etwas über die verschiedenen Formen des Exits.

Exit des Investors – die Hintergründe

Der Exit hat gerade im Bereich des Venture Capitals eine signifikante Bedeutung, da der Ausstieg hier der Gewinnrealisierung entspricht. Gerade deshalb muss die Exit-Strategie bereits zu Beginn der Venture Capital-Beziehung festgelegt werden. Sie ist wichtig, da sie über Höhe, Form und Laufzeit der Beteiligung entscheidet. Zusätzlich aber auch über die an die Jungunternehmer:innen gestellten Anforderungen. Welche Exit-Strategie sich anbietet, entcheiden die Beteiligten in der Regel im Rahmen einer „Exit Due Diligence“.

Exit des Investors – diese Formen des Ausstiegs gibt es

Grundsätzlich wird zwischen sechs Formen eines Exits (Exitkanäle) unterschieden. Das sind Trade Sale, Secondary Purchase, Buy Back, Management Buy Out (MBO),  Going Public beziehungsweise Initial Public Offering (IPO) und  Liquidation/Receivership. All diese Formen stellen wir Ihnen nun im Detail vor.

Trade Sale

Im Zuge eines Trade Sale investiert eine Venture Capital-Gesellschaft in ein Startup mit dem Ziel, die Beteiligung anschließend schnellstmöglich an eine größere Gesellschaft weiterzuverkaufen. Für gewöhnlich wird die Beteiligung dabei an ein Unternehmen aus dem gleichen Industriezweig verkauft. Käufer:innen erwerben dadurch beispielsweise Wissen, Patente und Technologien.
Für Investor:innen birgt der Trade Sale – vorausgesetzt es sind genug Interessent:innen vorhanden – die Möglichkeit einer hohen Gewinnspanne. Gleichzeitig hat er oder sie relativ wenig finanziellen und/oder organisatorischen Aufwand.
Gründer:innen müssen sich im Rahmen des Trade Sales entsprechende Mitspracherechte zusichern lassen. Sonst laufen sie Gefahr, durch den Verkauf ihre Unabhängigkeit und ihren Einfluss im Unternehmen zu verlieren.

Secondary Purchase

Im Rahmen des Secondary Purchase verkauft eine Venture Capital-Gesellschaft ihre Beteiligung an eine andere Finanzinvestorin oder einen anderen Finanzinvestor. Diese:r konzentriert seine/ihre Investitionen gewöhnlich auf spätere Finanzierungsphasen und ist daher in der Lage, größere Investitionssummen aufzubringen.
Für die Investor:innen ist diese Exit-Lösung in der Regel uninteressant, da hier nur geringe Gewinne zu erwarten sind. Gründer:innen droht zudem der Verlust ihrer Unabhängigkeit.

Buy Back

Im Rahmen eines Buy Backs kaufen Gründer:innen beziehungsweise Mitgesellschafter:innen des Unternehmens die Beteiligung des Investors zurück.
Diese Strategie wird in der Praxis am wenigsten verfolgt, da Gesellschafter:innen selten über die nötige Liquidität zum Rückkauf der Anteile verfügen. Denn ihre Mittel sind in der Regel bereits im Unternehmen gebunden.

Im Rahmen des Buy Backs haben Gründer:innen und Investor:innen gegenläufige Interessen. Während Investor:innen eine möglichst hohe Rendite anstreben, möchten Gründer:innen die Beteiligung zu einem möglichst niedrigen Kaufpreis erhalten. Der Verzicht der Investor:innen auf einen Angebots-Wettbewerb bedeutet, dass zwangsläufig ein geringerer Gewinn erwirtschaftet wird. Gründer:innen haben jedoch durch das Buy Back die Möglichkeit, die volle Kontrolle über ihr Unternehmen zurückzuerhalten.

Management Buy Out (MBO)

Hier kauft das Management die Anteile auf. Die Vor- und Nachteile entsprechen denen des Buy Backs. Sofern ein externes Management die Anteile der Venture Capital-Gesellschaft erwirbt, spricht man von einem Management Buy In.

Going Public oder auch Initial Public Offering (IPO)

Beim Going Public geht ein Unternehmen an die Börse. Ein Going Public beziehungsweise IPO ist kein Exit im klassischen Sinne, da die Anteile zunächst nicht verkauft werden. Ein Verkauf wird so jedoch deutlich leichter. Ein Verkauf kann im Rahmen eines IPO aufgrund der in der Regel vorgeschrieben Lock-Up-Periode nicht unmittelbar erfolgen, sondern die Anteile müssen vorübergehend weiter gehalten werden.
Diese Exit-Strategie ist bei Venture Capital-Gesellschaften besonders beliebt, da sie den Investoren die größte Flexibilität bei höchstmöglicher Rendite ermöglicht. Sie können am Wertzuwachs des Startups partizipieren und den Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile frei wählen.
Aber auch für die Gründer:innen ist dieser Weg vorteilhaft, da sie im Rahmen des Börsengangs die Eigenkapitalquote am Unternehmen anheben können. Darüber hinaus erhält das Unternehmen durch den Börsengang eine breit gefächerte Eigentümerbasis. Dies stärkt die Unabhängigkeit des Startups von Großinvestor:innen mit Kontroll- und Mitspracherechten.

Ein Nachteil für beide Seiten stellen die hohen, mit der IPO verbundenen Kosten und der große Planungs- und Vorbereitungsaufwand dar. Jedoch gewinnt das Startup durch den Börsengang an Bekanntheit und Ansehen.

Liquidation beziehungsweise Receivership

Im Rahmen der Liquidation wird das Startup aufgelöst. Die Erlöse daraus bekommen die Gesellschafter:innen. Grundsätzlich ist eine Auflösung nicht Ziel einer Investition, sondern findet im Falle des Scheiterns des Unternehmens statt. Das Projekt scheitert, da es keine Erfolgsaussichten mehr hat oder Kapitalgeber:innen den Beteiligungsvertrag kündigen.
Eine Liquidation hat für Investor:innen den Verlust des eingebrachten Kapitals zur Folge. Diesen können sie jedoch anschließend abschreiben. Für Gründer:innen bedeutet eine Liquidation jedoch regelmäßig den Totalverlust der Unternehmung.

Unsere Einschätzung

Dass Gründer:innen und Investor:innen gemeinsam Erfolg haben wollen ist selbstverständlich. Gleichwohl sollten Sie frühzeitig auch über das Thema Exit und die wechselseitigen Vorstellungen über die Beendigung des Joint Ventures sprechen. Denn nur so können Sie entsprechende Mechanismen bereits in die vertraglichen Grundlagen aufnehmen.

Haben Sie Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise bezüglich der für Sie günstigsten Exit-Strategie beratend zur Seite.

1.   Holdingstruktur bei der Gründung von Start-ups – auf die Rechtsform kommt es an
2.   Finanzierungsrunden und Nachrangdarlehen als Finanzierungsformen für Start-ups
3.   Mitarbeitermotivation bei Start-ups durch Unternehmensbeteiligungen steigern per ESOP und VSOP
4.   Steuerliche und bilanzielle Behandlung virtueller und offener Mitarbeiterbeteiligungen
5.   Investoren-Pooling für Start-ups
6.   Steuerliche Behandlung von Pooling-Gesellschaften bei Start-ups
7.   Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde
8.   Exit des Investors aus dem Start-up

 

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

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Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Prokuristin, Rechtsanwältin

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