10. Juni 2021

Corona-Kulturförderung des Bundes startet ab Juli

Die Corona-Kulturförderung des Bundes kommt: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Welche Veranstaltungen werden gefördert, wer kann Gelder beantragen, wie funktioniert die Förderung und welche Förderungen gibt es? Alle Infos im Überblick.

*Update (16. Juni 2021)

Die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat in der Corona-Krise extrem gelitten. Seit über einem Jahr waren kulturelle Veranstaltungen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Nun hat der Bund endlich ein konkretes Unterstützungsangebot geschaffen. Es wird eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung im Rahmen der Kulturförderung in der Corona-Krise geben. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Größe der Veranstaltungen, die sie fördern.

*Der Bund stellt mit dem Sonderfonds insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Veranstalter bereit. Die Förderung erfolgt nach dem sogenannten »Windhund-Prinzip«. Das bedeutet, die ersten Anträge werden zuerst bearbeitet. Und wenn der Fördertopf leer ist, werden weitere Anträge abgelehnt. Anträge können Sie seit dem 15. Juni 2021 für Veranstaltungen, die ab dem 1. Juli 2021 stattfinden, auf der zentralen Antragsplattform des Bundes stellen.

Wer kann die Corona-Kulturförderung beantragen?

Generell sind alle Veranstalter:innen von Kulturveranstaltungen antragsberechtigt. Veranstalter:in ist, wer das organisatorische und unternehmerische Risiko einer Veranstaltung trägt. Dazu zählen ebenfalls Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft. Diese können allerdings nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Welche Veranstaltungen werden im Rahmen der Corona-Kulturförderung gefördert?

Unterstützung erhalten Kulturveranstaltungen, die in Deutschland stattfinden und Ticketes verkaufen. Dazu zählen:

  • Konzerte
  • Festivals
  • Opern
  • Tanz
  • Film
  • Theater
  • Musicals
  • Kleinkunst
  • Varieté
  • Lesungen
  • Performing Arts
  • Medienvorführungen
  • künstlerische und kulturelle Ausstellungen

Der Kulturfonds basiert auf zwei Hilfen: der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung.

1. Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen ab 1. Juli 2021

Die Wirtschaftlichkeitshilfe als Teil des Sonderfonds des Bundes richtet sich an kleinere Kulturveranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen (ab 1. August 2021, bis dahin maximal 500 Personen). Sie soll sicherstellen, dass Veranstaltungen auch dann wirtschaftlich sind, wenn wegen pandemiebedingter Auflagen nicht die volle Anzahl an Zuschauer:innen zugelassen sind.

Förderhöhe der Wirtschaftlichkeitshilfe im Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Die  Wirtschaftlichkeitshilfe gleicht Verluste der Veranstalter:innen wie folgt aus:

Bei Corona-bedingter Verringerung der Zuschauer:innen um mindestens 20 % bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets ab Juli mit bis zu 100 %. Ab August werden sogar die ersten 1.000 Tickets bezuschusst. So erhalten Veranstalter:innen für jedes verkaufte Ticket den jeweiligen Preis nochmal als Zuschuss.
Bei Veranstaltungen, zu denen weniger als 25 % der regulär zugelassenen Zuschauer:innen herein dürfen, kann der Zuschuss pro Ticket sogar das Doppelte betragen.

Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Landeskulturbehörde. Im Vorfeld müssen Veranstalter:innen ihre Veranstaltung registrieren und ein Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente einreichen und geplante, erwartete sowie maximale Kapazität des Veranstaltungsortes angeben. Um die Verfahren zu beschleunigen besteht die Möglichkeit, Anträge gebündelt zu stellen.

*Das Land Nordrhein-Westfalen wird für alle Länder eine Hotline für die Beantwortung von Fragen von Antragstellenden zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer lautet 0800-6648430.

Ausfallabsicherung für kleine Kulturveranstaltungen

Tatsächlich richtet sich die eigentliche, weiter unten beschriebene, Ausfallabsicherung an größere Kulturveranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen. Doch eine kleinere Variante davon gibt es auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Personen. Kann eine Veranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, wegen lokaler Corona-Bestimmungen nicht wie geplant stattfinden, erhalten Veranstalter:innen eine Entschädigung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten der Veranstaltung.

2. Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen

Da aktuell nicht abzusehen ist, ob Veranstaltungen im Frühjahr 2022 stattfinden können, hat der Bund im Rahmen des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen eine Ausfallabsicherung geschaffen. Da die Planungen für Veranstaltungen, Festivals oder Tourneen allerdings einen solchen Vorlauf benötigen, bietet die Ausfallabsicherung den Veranstalter:innen etwas finanzielle Sicherheit.

Höhe der Ausfallabsicherung  

Bei einer Corona-bedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Zuschauerzahl übernimmt die Ausfallabsicherung maximal 80 % der dadurch entstandenen Ausfallkosten bis maximal 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei einer Teilabsage oder reduziertet Teilnehmerzahl werden die erzielten Einnahmen von den entstandenen Ausfallkosten abgezogen.

Förderfähige Kosten im Rahmen der Ausfallabsicherung

Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe existiert eine Liste der förderfähigen Kosten im Rahmen der Ausfallabsicherung. Dazu zählen:

  • Betriebskosten
  • Kosten für Personal
  • Anmietung
  • Wareneinsätze
  • Künstlergagen
  • beauftragte Dienstleister

Dabei müssen Veranstalter:innen der Transparenz wegen ihren Vertragspartnern mitteilen, dass die Veranstaltung für die Ausfallabsicherung registriert ist. Veranstalter:innen können auch vor der Veranstaltung angefallene Kosten geltend machen.

Ausfallabsicherung beantragen

Analog zur Wirtschaftlichkeitshilfe müssen Veranstalter:innen die Veranstaltung vorab online bei der jeweiligen Landeskulturbehörde registrieren. Wichtig: Sie müssen ein Hygienekonzept und eine Kostenkalkulation vorlegen. Im Schadensfall können sie die Ausfallabsicherung dann beantragen.

*Das Land Nordrhein-Westfalen wird für alle Länder eine Hotline für die Beantwortung von Fragen von Antragstellenden zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer lautet 0800-6648430.

Unsere Einschätzung

Die Regelungen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen finden Sie auf der offiziellen Homepage der Behörden.

Wir halten den Ansatz, der Kulturbranche in dieser schweren Zeit besonders unter die Arme zu greifen, für absolut richtig. Nach der Pandemie darf die Kultur nicht am Boden liegen. Viele Menschen sehnen sich danach, wieder auf Konzerte und Veranstaltungen zu gehen. Die Vorfreude ist groß.
Ob die Regelungen in der Praxis so Anklang finden und umsetzbar sind, wird die Zeit zeigen. Wir als Berater:innen unterstützen und helfen gerne wo es geht und freuen uns mit Ihnen auf eine Zeit mit Kultur nach der Pandemie.

Haben Sie Fragen und Anmerkungen? Melden Sie sich gerne bei uns.

*Die Regelungen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen finden Sie auf der offiziellen Homepage der Behörden. *Mehr Informationen zum Sonderfonds Kulturveranstaltungen gibt es auf der Website der Bundesregierung.

 

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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