9. Juni 2021

Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde – so machen Sie Ihr Start-Up reif für Investoren

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Zu Beginn einer Finanzierungsrunde halten junge Gründerinnen und Gründer Ausschau nach potenziellen Investoren. Sollten diese den Investor von ihrer Idee überzeugt haben, wird dieser typischerweise eine (Vor-)Prüfung des jungen Unternehmens vornehmen wollen, bevor er seine finale Investitionsentscheidung trifft. Mittels einer sogenannten “Due Diligence Prüfung” (auch “DD” genannt) sollen daher die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Unternehmens sowie das Geschäftsmodell sorgfältig und allumfassend unter die Lupe genommen werden. Erfahren Sie hier wichtige Infos zur Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde.

Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde – die Anforderungsliste 

Für die Prüfung übersendet der Investor oder die Investorin dem jungen Unternehmen in der Regel eine sogenannte “Anforderungsliste” – auch als “Due Diligence Request List” bekannt. Sie zeigt alle Themengebiete auf, die der Investor oder die Investorin überprüfen möchte.

Erstellung eines Datenraums durch das Start-Up

Erforderlich ist daher, dass Gründer:innen einen (virtuellen) “Datenraum” anlegen. Er enthält zukünftig die notwendigen und geforderten Dokumente und Unterlagen. Dieser Datenraum wird dem Investor oder der Investorin mit den Berater:innen zur Sichtung übergeben. Dabei ist es egal, ob der Raum physisch oder digital existiert.
Im Einzelnen kann die Zusammenstellung des Datenraums sehr zeit- und personalintensiv sein. Daher raten wir jungen Gründer:innen, schon frühzeitig ein entsprechendes und sorgfältiges Dokumentenmanagement anzulegen. Schließlich sollte es auch im Sinne des Start-Ups sein, mögliche Ungereimtheiten frühzeitig zu erkennen. So lassen sich diese beseitigen, bevor sie später Thema bei Gesprächen mit Investor:innen sind.

Legal-, Financial- und Technical-Due Diligence

Es folgt eine detaillierte, systematische Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens und des Geschäftsmodells. Die Due Diligence Prüfung unterteilt sich dabei regelmäßig in die Legal Due Diligence, die Financial Due Diligence und die Technical Due Diligence. Im anschließenden “Q&A-Prozess” werden aufkommende Fragestellungen erörtert und Nachfragen der Investor:innen beantwortet. Die abschließenden Ergebnisse der Prüfung(en) werden sodann in einem Due Diligence Bericht zusammengefasst. Dazu gehören auch etwaige Probleme (Findings).

Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde – der Einfluss des Prüfergebnisses auf die Vertragsgestaltung

Eine unkomplizierte und reibungslos verlaufende Due Diligence Prüfung kann nicht nur den Ablauf einer Finanzierungsrunde erheblich erleichtern. Auch schlagen sich die Ergebnisse regelmäßig in der späteren Beteiligungsdokumentation  nieder. Sind aus Sicht der Investor:innen etwaige Risiken des Geschäftsmodells oder rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher Aspekte aufgetreten, wird er oder sie sich diese durch entsprechende Garantien und Freistellungen absichern lassen wollen. Es kann in diesem Kontext auch zu einer Herabsetzung des Unternehmens kommen.

Dennoch ist von oberster Priorität, dass Gründerinnen und Gründer von Beginn an möglichst transparent auftreten. Dadurch vermeiden sie spätere Schadensersatzansprüche des Investors. Denn stellt sich heraus, dass Informationen vorenthalten oder falsch übermittelt wurden, können nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch die Rückabwicklung des gesamten Beteiligungsvertrags vom Investor verlangt werden. Zudem kann ein solches Verhalten im Einzelfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unsere Einschätzung

Insbesondere in der ersten Phase nach Gründung durchläuft ein Unternehmen eine Reihe von Entwicklungsschritten. Diese bergen zum Teil hohe Risiken. Investor:innen wünschen daher regelmäßig die Durchführung einer Due Diligence. Dadurch können sie Chancen und Risiken aufnehmen und bewerten.
Aber auch schon vor einer Finanzierungsrunde kann eine Due Diligence Prüfung Probleme vermeiden und den zukünftigen Investor von der Professionalität des jungen Unternehmens überzeugen. Ebenso kann auf diesem Weg einem frühzeitigen Abbruch der Verhandlungen mit potenziellen Investor:innen aufgrund neu auftretender Risiken vorgebeugt werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei, eine umfassende Due Diligence-Prüfung Ihres Unternehmens vorzunehmen und Ihr Start-Up „investorenreif“ zu machen.

1.   Holdingstruktur bei der Gründung von Start-ups – auf die Rechtsform kommt es an
2.   Finanzierungsrunden und Nachrangdarlehen als Finanzierungsformen für Start-ups
3.   Mitarbeitermotivation bei Start-ups durch Unternehmensbeteiligungen steigern per ESOP und VSOP
4.   Steuerliche und bilanzielle Behandlung virtueller und offener Mitarbeiterbeteiligungen
5.   Investoren-Pooling für Start-ups
6.   Steuerliche Behandlung von Pooling-Gesellschaften bei Start-ups
7.   Due Diligence Prüfung vor der ersten Finanzierungsrunde

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

Christian Kappelmann

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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Prokuristin, Rechtsanwältin

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