17. Mai 2021

Eine Liquiditätsplanung ist extrem wichtig für die Steuerung von Unternehmen

Die Sicherstellung der Liquidität sowie eine aussagekräftige und vor allem belastbare Liquiditätsplanung sind oberstes Gebot bei der Steuerung eines Unternehmens. Insbesondere in Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie, in der durch viele Branchen hindurch Umsatzrückgänge und Umsatzausfälle an der Tagesordnung stehen, ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit nicht einfach. Eine aussagekräftige Liquiditätsplanung bringt zwar nicht mehr „Cash“, hilft Ihnen als Unternehmer:in aber, Engpässe frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu initiieren. Erfahren Sie hier alles zum Thema Liquiditätsplanung zur Steuerung von Unternehmen.

Unterschied zwischen der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und Liquiditätsplanung

Bei der Liquiditätsplanung (und hier besteht der wesentliche Unterschied zu der Betrachtung einer auf Erträgen und Aufwand basierenden BWA) geht es um die Abbildung aller liquiditätswirksamer Zahlungsströme während einer Planungsperiode. Erträge und Aufwendungen müssen während einer Planungsperiode nicht auch einzahlungs- beziehungsweise auszahlungswirksam sein.
Das Paradebeispiel ist, dass für eine erbrachte Leistung in der Plan-Periode 1 eine liquiditätswirksame Einzahlung erst in der Planungsperiode 2 auf dem Konto eingeht. Gleichzeitig finden allerdings schon Auszahlungen statt und das Konto wird überzogen. Gegebenenfalls können Sie kurzfristig mit einer ausreichenden Kontokorrentlinie entgegenwirken. Sollte diese ausgeschöpft sein, haben Sie möglicherweise ein ernsthaftes Problem.

Liquiditätsplanung zur Steuerung von Unternehmen: Bestandteile und Vorgehensweise bei der Erstellung 

Bei der Erstellung einer Liquiditätsplanung kann in mehreren Schritten vorgegangen werden.
Neben der Auflösung von werthaltigen Debitoren- und Kreditorenpositionen und deren jeweiligen Einzahlungs- und Auszahlungstermine zum jeweiligen Fälligkeitstermin sollte auf die Planung von auszahlungswirksamen Zahlungsverpflichtungen wie Zins und Tilgung eingegangen werden.
Im Nachgang sollten Sie sich die (hoffentlich) belastbare Geschäftsplanung (beispielsweise GuV-Planung) anschauen. Die hier geplanten Umsätze werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fälligkeit, in Einzahlungen in die jeweilige Planperiode überführt.
Gleiches gilt für geplante sonstige betriebliche oder außerordentlichen Erträge.
Fällige Auszahlungen für Material-, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen werden nach dem gleichen Vorgehen in der jeweiligen Planperiode erfasst.

Nicht zu vergessen sind Ein- und Auszahlungen aus der Investitionsplanung sowie die Berücksichtigung des Umsatzsteuer- beziehungsgweise Vorsteuersaldos.
Insbesondere bei nicht zu komplexen Unternehmensstrukturen können Unternehmer:innen hier auf Wochenbasis planen. Aus Gründen der Belastbarkeit und Plausibilität hat sich in der Praxis ein Planungshorizont von 13 Wochen etabliert.

Liquiditätsplanung zur Steuerung von Unternehmen: Bankkonto-Ebene ist gefährlich

Hier merkt man: Nur mit einer Liquiditätsplanung ist überhaupt eine Steuerung der Liquidität möglich. Es lassen sich mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und gegebenenfalls noch geeignete Maßnahmen treffen. Das können beispielsweise Stundungsvereinbarungen mit Gläubiger:innen sein.
Spätestens hier sollten Sie dringend über juristische und betriebswirtschaftliche Beratung nachdenken. Eine Liquiditätskrise ist ein existenzbedrohender Zustand und kann zur Pflicht der Stellung eines Insolvenzantrags führen.
Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage, die fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen, besteht die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.

Wichtig ist hier nämlich, dass die Drei-Wochen-Frist bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Sechs-Wochen-Frist bei Überschuldung nur dann genutzt werden dürfen, wenn eine ernsthafte Aussicht auf Erfolg der Sanierung besteht. Ansonsten müssen Sie direkt einen Antrag stellen. Und zwar ohne “schuldhaftes Zögern”.
Bedenken Sie: Kommen Sie als Geschäftsführer:in Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, drohen gemäß der Insolvenzordnung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Unsere Einschätzung

Die Erstellung einer Liquiditätsplanung ist unglaublich wichtig. Leider liegt darauf bei vielen Unternehmen nicht die höchste Priorität. Insbesondere dann, wenn sich keine Krise abzeichnet, vernachlässigen viele Unternehmer:innen aufgrund des scheinbar dringenderen operativen Geschäfts fundamental wichtige Planrechnungen.

Allerdings zeigt gerade die Corona-Pandemie, dass gelebte Betriebsabläufe, Wertschöpfungsketten und Zahlungsroutinen sich schlagartig verändern können.
Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherstellen zu können, rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu identifizieren und möglichen Haftungsrisiken zu entgehen, benötigen Sie daher unbedingt eine Liquiditätsplanung.

Haben Sie Fragen zum Thema? Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung, Weiterentwicklung oder aber Plausibilisierung Ihrer Liquiditätsplanung.

Hier finden Sie weitere Blogbeiträge zum Thema “Krise und Insolvenz”:

 

 

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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