27. April 2021

Finanzplanung und Unternehmensplanung einfach erklärt

Nicht nur Corona zeigt es deutlich: Belastbare, plausible und aktuelle Finanzplanungen sind fundamental wichtig für die Steuerung eines Unternehmens. Ohne möglichst umfassende und verlässliche betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen können betriebliche Entscheidungen nur schwer gewissenhaft und fundiert getroffen werden. Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Finanzplanung und Unternehmensplanung.

Allgemeines zur Unternehmensplanung

Generell haben Finanzplanungen in Unternehmen die Aufgabe, ein möglichst transparentes und nachvollziehbares Bild über die Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage eines Unternehmens zu erzeugen.
Gleichzeitig wird der Geschäftsführung durch eine solche Planung ermöglicht, eine begründete Aussagefähigkeit darüber zu erlangen, inwieweit den laufenden betrieblichen Verpflichtungen nachgekommen werden kann und ob das Unternehmen zahlungsfähig bleibt. Zudem lässt sich eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells treffen.
Ein einfacher „Blick“ in die betriebswirtschaftlichen Auswertungen vergangener Monate (oder Jahre) reicht dabei nicht aus. Die Finanzplanung hingegen ermöglicht einen Blick in die Zukunft.

Bestandteile einer Unternehmensplanung

Klassischerweise setzt sich eine Unternehmensplanung aus vielen Detailplanungen zusammen. Dazu gehören unter anderem: Absatz- und Umsatzplanung

  • Finanzplanung
  • Liquiditätsplanung
  • Personalkostenplanung (inkl. Personaleinsatzplanung)
  • Investitionsplanung
  • Bilanzplanung (Vermögensplanung)

Häufig kommt es bei dem Detailgrad und der Notwendigkeit der jeweiligen Planung auf die Größe, den Komplexitätsgrad und das Geschäftsmodell des Unternehmens an.
Insbesondere gilt es, externe Faktoren wie Marktlage, Produktlebenszyklus oder aber produktspezifische saisonale Absatznachfragen zu berücksichtigen und mit höchster Sorgfalt auf Basis der Datenlage einzuplanen.
Unmittelbar nach der Umsatzplanung, bei der die auf Marktprognosen oder Erfahrungswerten basierende Absatzmenge mit dem kalkulierten Preis über einen gewissen Planungszeitraum prognostiziert wird, werden Kostenpositionen wie beispielsweise Produktionskosten, Personalkosten, Werbe- und Investitionskosten im Finanzplan berücksichtigt. Auf diese Weise lässt sich die Finanzprognose (Überschuss oder Fehlbetrag) bestimmen.
Mindestens genauso wichtig, jedoch häufig vergessen, ist die Erstellung einer aussagefähigen Liquiditätsplanung. Durch diese werden die oben genannten Verpflichtungen wie beispielsweise Miete, Gehälter, oder SV-Beiträge gemäß ihrer Fälligkeit auf Wochenbasis eingeplant. Um den Verpflichtungen nachkommen zu können und stets zahlungsfähig zu bleiben, bedarf es logischerweise zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend liquider Mittel.

Ohne eine solche Planung lassen sich gegebenenfalls mögliche „Liquiditätsengpässe“ nicht rechtzeitig erkennen. Somit bestehen hier im schlimmsten Fall existenzbedrohende Risiken.

Finanzplanung und Unternehmensplanung – die Zeiträume 

Finanzplanungen werden häufig im Rahmen von Geschäftsplanungen für einen Planungszeitraum von zwei bis fünf Jahren entwickelt. Das laufende Geschäftsjahr wird dabei meistens in monatlichen Zeitachsen dargestellt, die Folgejahre in der Regel auf Jahresscheiben. Teilweise empfiehlt sich hier auch eine quartalsweise Darstellung, wenn das Geschäft des Unternehmens saisonalen Schwankungen unterliegt.
Insbesondere für die kurzfristige Finanzplanung oder aber die Sicherstellung der Liquidität im Unternehmen beträgt die Planungseinheit in der Regel einen Monat, gerne wird hier aus Transparenzgründen auch auf Wochenbasis geplant.

Darum sind Finanzplanung und Unternehmensplanung so wichtig

Als Unternehmer:in benötigen Sie eine Planung. Und zwar nicht nur für die Planungssicherheit und ruhige Nächte. Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht.
So haben Geschäftsführer:innen gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt ordentlicher Geschäftsleute anzuwenden. Zu dieser Sorgfaltspflicht gehört auch das Überwachen der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.

Das Dilemma der Planungsprämissen und Prognosen

Das Dilemma dabei ist, dass jede der oben genannten Planungen Unsicherheiten und einer unvollständigen Informationslage unterliegen. Häufig sollte dabei also auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zurückgegriffen werden. Hier kommt es auf eine systematische und funktionale Dokumentation der Prämissen an.
Letztlich bieten Planungen die Möglichkeit, konsequent zu überwachen, ob man das geplante Ergebnis auf Basis der gesteckten Umsätze inklusive der angedachten Kostenstruktur auch erreicht hat. Durch sogenannte SOLL-IST-Vergleiche auf Basis der Unternehmensplanung lassen sich Abweichungen identifizieren und Maßnahmen entwickeln. So kann der Erfolg des Handelns überprüft werden.

Unsere Einschätzung

Als Berater:innen empfehlen wir Ihnen dringend, Planungsrechnungen zu entwickeln und stets fortzuschreiben. Und zwar nicht nur für Ihre eigene Sicherheit beziehungsweise für Ihre eigene Planung. Planungsrechnungen sind auch für Gespräche mit Banken oder Investor:innen extrem wichtig.
Beispiel: Selbst für die Beantragung eines KfW-Kredits in der Corona-Krise über Ihre Hausbank werden Sie plausible und aussagekräftige Planungsunterlagen benötigen. Denn Sie müssen der Bank gegenüber schon darlegen, dass Sie nach der entsprechend vereinbarten tilgungsfreien Zeit den angefragten Kredit entsprechend zurückführen können.
Können Sie dieses nicht darlegen, werden Sie auch kein Darlehen bekommen.

Anlässe, für die ich eine Planung benötige:

  • Kredit-/Darlehensantrag
  • Aufnahme von Investor:innen
  • Erweiterung des Geschäftsmodells
  • Planung in der Krise
  • Internes Controlling

Benötigen Sie bei der Erstellung von Planungsrechnungen Hilfe? Möchten Sie ein Planungsinstrument implementieren? Wollen Sie ein Controllingsystem aufbauen? Mit der Expertise von zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsberater:innen können wir Sie dabei unterstützen.

Kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tags

Keine passenden Tags gefunden.

Expert:innen zu diesem Thema

Das könnte Sie auch interessieren