6. April 2021

Verbesserungen der Überbrückungshilfe 3 durch weitere Zuschläge für Unternehmen und andere Maßnahmen

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In einer Pressemitteilung vom 1. April 2021 hat das BMWi Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe 3 durch weitere Zuschläge für Unternehmen und andere Maßnahmen angekündigt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle geplanten Verbesserungen der Überbrückungshilfe 3.

Geplant ist eine verbesserte Überbrückungshilfe 3. Ziel dieser Verbesserung ist es, jegliche Unternehmen mit einem Zuschlag zu stärken, die besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen sind. Alle Ankündigungen müssen allerdings noch umgesetzt werden.

Bislang hat der Bund das Antrags-Tool noch nicht umprogrammiert und auch die FAQ noch nicht entsprechend angepasst. Die einzelnen Details zu den Änderungen sind also noch nicht bekannt. Dennoch erhalten Sie von uns nachfolgend die ersten Hinweise zur Neufassung der Überbrückungshilfe 3. Neu ist insbesondere die Schaffung eines Eigenkapitalzuschusses.

Verbesserte Überbrückungshilfe 3 zum Eigenkapitalzuschuss

Die Voraussetzung zum Eigenkapitalzuschuss ist ein corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in drei Monaten. Diese müssen innerhalb des Förderzeitraums von November 2020 bis Juni 2021 liegen.

Höhe des Zuschusses (gestaffelter Zuschlag auf die förderfähigen Fixkosten):

  • bei 3 Monaten mit mindestens 50 % Einbruch: 25 % Zuschlag
  • bei 4 Monaten mit mindestens 50 % Einbruch: 35 % Zuschlag
  • bei 5 oder mehr Monaten mit mindestens 50 % Einbruch: 40 % Zuschlag

Sind die Bedingungen erfüllt, findet die Auszahlung des Zuschusses zusätzlich zur regulären Überbrückungshilfe 3 statt.

Erhöhung der Höchstförderquote

Bislang hat der Bund die Fixkosten mit bis zu 90 % gefördert. Eine solche Höchstförderquote gab es bei einem Umsatzrückgang von mindestens 70 %. Nun erhöht der Bund diese Quote auf 100 %.

Aber: Unternehmen müssen dennoch beihilferechtliche Aspekte berücksichtigen. Wenn Sie den Fördertopf „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ für die Überbrückungshilfe 3 nutzen, bleibt es bei einer Maximalförderung von 90%, da dies die verankerte Höchstförderquote in diesem Fördertopf ist. Nutzen Sie hingegen (wie im Regelfall üblich) die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und möglicherweise zusätzlich die De-minimis-Verordnung, können Sie grundsätzlich von der geplanten Verbesserung partizipieren. Die beihilferechtlichen Aspekte hatten wir bereits in der Vergangenheit erläutert.

Verbesserte Überbrückungshilfe 3 bedeutet Anschub für Reisebranche

Die verbesserte Überbrückungshilfe 3 sieht eine zusätzliche Personalkostenpauschale in der Reisebranche vor. Dazu werden 20 % der Lohnsumme aus dem entsprechenden Vergleichsmonat aus 2019 zur Berechnung hinzugezogen. Allerdings gibt es eine Deckelung von maximal zwei Millionen Euro.

Überbrückungshilfe 3 garantiert Sonderabschreibung für Saisonware

Von der Sonderabschreibung für Saisonware sollen jetzt auch Hersteller und Großhändler profitieren. Es ist absolut sinnvoll, dass nicht nur der Einzelhandel keine Umsatzsteuer auf gespendete Saisonware zahlen muss.

Veranstaltungs- und Kulturbranche bis zu 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn förderfähig

Durch Sonderregelungen wird die Veranstaltungs- und Kulturbranche in der Überbrückungshilfe 3 besonders begünstigt. Zudem ein weiterer Grund zum Aufatmen für Veranstalter: Eventuell können Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu zwölf Monate vor Beginn der geplanten Veranstaltung angefallen sind, förderfähig werden.

Überbrückungshilfe 3 ermöglicht wählbaren Referenzzeitraum bei Härtefällen

Bei begründeten Härtefällen können Unternehmen einen anderen Referenzzeitraum zur Ermittlung des Umsatzrückgangs wählen.

Verbesserte Überbrückungshilfe 3 berechtigt mehr Unternehmen zur Antragstellung

Durch die Ankündigungen können Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften und junge Unternehmen mit Gründungsdatum bis 31.Oktober 2020 (bisher 30. April 2020) antragsberechtigt werden.

Neustarthilfe für Soloselbstständige als Teil der Verbesserungen bei Überbrückungshilfe 3

Auch Soloselbstständige, die Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft sind, können nun einen Antrag auf Neustarthilfe stellen.

Schlussabrechnung ermöglicht Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe

Zuletzt gibt es ein Wahlrecht für Unternehmen und Soloselbstständige. Falls bei der Schlussabrechnung mit der Überbrückungshilfe 3 herauskommt, dass man schlechter gestellt ist als mit der Neustarthilfe, können Unternehmen diese nachträglich wählen.

Unsere Einschätzung

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Ankündigungen umgesetzt werden. Sollten alle Ankündigungen umgesetzt werden, wäre dies wieder Mal ein richtiger Schritt in Richtung Wirtschaft und vor allem im Sinn der Unternehmer:innen. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und warten jetzt auf die Anpassung der FAQ und die Umprogrammierung des Antrags-Tools.

Haben Sie Fragen zu den geplanten Erweiterungen? Sprechen Sie uns jederzeit an.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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