5. April 2021

Green Bonds als nachhaltige Investitionen: Wann gelten Investments als grün?

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Wesentlicher Baustein nachhaltiger Ökonomie ist eine nachhaltige Finanzwirtschaft. Green Bonds sind grüne Investmentprodukte. Doch wann gelten Investitionen als Green Bonds?

Das Thema Nachhaltigkeit ist mittlerweile Mainstream. Die Transformation der deutschen und der europäischen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Ökonomie und nachhaltigen Investitionen treibt politische Initiativen voran. Ressourceneinsparung und ein gesenkter CO2-Ausstoß sind notwendig, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen. Dazu braucht es eine nachhaltige Ökonomie, deren wesentlicher Baustein eine nachhaltige Finanzwirtschaft (Sustainable Finance) ist. In dieser lenken grüne Investmentprodukte Geldströme in nachhaltige realwirtschaftliche Projekte. Dementsprechend werden vermehrt Finanzinstrumente emittiert, die auch unter dem Label „Green Bond“ für nachhaltige Investitionen werben. Das Emissionsvolumen hat sich seit 2010 von 2,5 Mrd. US Dollar auf 250 Mrd. US Dollar im Jahr 2020 erhöht.

Gelten besondere gesetzliche Vorschriften für Green Bonds in Deutschland?

Für Green Bonds gelten die gesetzlichen Vorschriften des WpHG, KAGB, VermAnlG und WpPG zur Emission und Offenlegung genauso wie für „nicht-grüne“ oder konventionelle Anleihen.
Was die Bezeichnung als Green Bond anbetrifft, existieren bislang keine gesetzlichen Vorschriften. Vielmehr haben sich am Markt freiwillige Standards entwickelt. So hat beispielsweise die International Capital Market Association (ICMA) die „Green Bond Principles (GBP)“ entwickelt und die Climate Bonds Initiative (CBI) den „Climate Bonds Standard“. Eine gesetzliche Vorschrift zur Anwendung eines dieser Standards für „Green Bonds“ existiert aber nicht. Somit können Anleihen als Green Bond tituliert werden, die aber dennoch in nicht-umweltschonende Projekte investieren. Man spricht in diesem Fall von „Greenwashing“.

Prinzipien der Green Bond Principles und Climate Bonds Standard 

Die Green Bond Principles hat die ICMA entwickelt. Die ICMA ist ein internationaler Branchenverband für Kapitalmarktteilnehmer mit Sitz in Zürich. Zu den Mitgliedern zählen im Wesentlichen europäische Banken und Finanzdienstleister.

Die GBP stellen für die Klassifizierung eines Finanzinstruments als „green“ auf die folgenden Kriterien ab:

Die Verwendung der Emissionserlöse ist ein Kernstück eines Green Bonds. Diese dürfen nur in grüne Projekte fließen, die in angemessener Form in der Anleihedokumentation festzuhalten sind. Die GBP nennen Beispiele für grüne Projekte, wie die Investition in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Verschmutzungsprävention oder Erhaltung der terrestrischen und marinen Artenvielfalt.

Der Prozess der Projektbewertung und -auswahl ist durch den Emittenten gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern klar zu kommunizieren. Demnach muss die ökologisch nachhaltige Zielsetzung, die Vorgehensweise des Emittenten zur Bestimmung von geeigneten grünen Projekten transparent gemacht werden. Dazu zählen die jeweiligen Eignungskriterien, mögliche Ausschlusskriterien sowie andere Maßnahmen zur Identifikation und Steuerung potenzieller ökologischer und sozialer Risiken in Zusammenhang mit den Projekten gegenüber Investorinnen und Investoren.

Das Management der Erlöse ist so auszugestalten, dass die Erlöse ausschließlich für die Kredit- und Investitionstätigkeiten der grünen Projekte verwendet werden.

Der vierte Grundsatz der GBP betrifft die Berichterstattung. Auch hier gilt, dass Transparenz über die Mittelverwendung und die finanzierten Projekte mit dem Fokus auf die Nachhaltigkeit der Investition gesichert sein müssen.
Die Climate Bonds Initiative ist eine in London ansässige, gemeinnützige Organisation. Der von ihr entwickelte Climate Bonds Standards greift die Grundsätze der GBP auf und konkretisiert diese weiter. Die hier entwickelten Grundsätze sind etwas strenger als die der GBP.

EU Green Bond Standard

Bereits im Jahr 2018 wurde eine sogenannte Technische Expertengruppe (TEG) auf Ebene der Europäischen Union eingesetzt, die einen EU-GBP entwickeln soll. Die TEG hat im März 2020 einen „Usability Guide for the EU GBP“ vorgestellt. Hier sind ebenfalls vier zentrale Regelungsinhalte definiert.
So soll die Klassifizierung für grüne Projekte der EU-Taxonomie folgen. Die Emittenten sollen zur Aufstellung eines Green-Bond-Rahmenwerkes verpflichtet werden. Die Berichterstattung soll sich auf die Erlösverwendung („Allocation Reporting“) und den ökologischen Nutzen („Impact Reporting“) fokussieren und verpflichtend sein. Darüber hinaus soll es eine Prüfungspflicht geben.
Für Juni 2021 ist eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative durch die EU-Kommission geplant.

Unsere Einschätzung

Für viele Anleger:innen steht neben dem Renditeversprechen und der Bonität eines Finanzinstruments auch der Einfluss der Investition auf Klima und soziale Komponenten ganz klar im Vordergrund. Die Gründe und Motive hierfür können unterschiedlich sein. Bei privaten Investorinnen und Investoren ist es häufig die innere Überzeugung und der eigene, nachhaltige Lebensstil, der auch bei der Geldanlage eine Rolle spielt. Bei institutionellen Investoren sind es die selbstgesteckten Ziele, die zur Anlage in nachhaltige Projekte verpflichten.
Wichtig für sämtliche Investoren, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, ist jedoch, dass sie nicht in die Greenwashing-Falle tappen. Daher ist es unerlässlich, dass sie ihre Anlageentscheidung auf eine belastbare Dokumentation und Transparenz stützen. Die Anwendung der in diesem Beitrag vorgestellten Standards bietet hierfür eine gute Ausgangsbasis.

In Zukunft ist zu erwarten, dass die auf EU-Ebene angestrebte Entwicklung eines eigenen nachhaltigen Green-Bond-Standards einschließlich der vorgeschlagenen Prüfungspflichten für mehr Transparenz und Sicherheit bei der nachhaltigen Geldanlage sorgen wird.

Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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