26. Februar 2021

Shifting the Trillions – Der Sustainable Finance-Beirat legt 31 Empfehlungen vor

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 25. Februar 2021 seinen Bericht „Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ vorgelegt. Die darin enthaltenen Empfehlungen betreffen neben der Finanzwirtschaft und der Politik auch die Realwirtschaft. Besonders im Fokus dabei ist die Berichterstattung. In unserem Beitrag zum Bericht “Shifting Trillions” und dem Sustainable Finance-Beirat erläutern wir Ihnen die wesentlichen Vorschläge, auf die Sie als Unternehmer:in nun achten müssen.

Hintergrund zum Sustainable Finance-Beirat

Der Sustainable Finance-Beirat wurde 2019 für die Dauer der aktuellen Legislaturperiode eingesetzt und berät die Bundesregierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie. Seine Gründung geht auf eine Initiative des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium zurück. Das Ziel: Deutschland soll zu einem führenden Sustainable Finance-Standort ausgebaut werden. Dazu wird der Finanzsektor unterstützt, der helfen soll, die für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Ziele des Pariser Klimaabkommens notwendigen realwirtschaftlichen Aktivitäten zu finanzieren.
Dem Beirat gehören 38 Mitglieder aus der Finanz- und Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft an.

Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats

Die Empfehlungen des Beirats beziehen sich auf die Punkte:

  • Politikrahmen (5 Empfehlungen)
  • Berichterstattung (9 Empfehlungen),
  • Wissensaufbau (4 Empfehlungen),
  • Finanzprodukte (7 Empfehlungen), und
  • Verstetigung (6 Empfehlungen).

Nahezu alle Empfehlungen betreffen die Finanzwirtschaft (27 Empfehlungen). Für die Realwirtschaft finden sich insgesamt 13 Empfehlungen, wobei sich diese im Wesentlichen auf die Berichterstattung beziehen.

Shifting the Trillions und die Empfehlungen zur Berichterstattung

Die Unternehmensberichterstattung soll nach Auffassung des Sustainable Finance-Beirats zukunftsgerichtet und integriert sein, da der Schwerpunkt der aktuellen Berichtspflichten vergangenheits- und auf den Status quo bezogen ist. Selbst die Prognoseberichterstattung im Lagebericht bildet demnach nur einen kleinen Teil der für Investoren relevanten Informationen ab.

Des Weiteren bemängelt der Beirat, dass durch das CSR-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) seit 2017 zwar erweiterte Berichtspflichten zum Thema Nachhaltigkeit bestehen. Diese gelten aber nur für kapitalmarktorientierte und große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen sowie Banken und Versicherungen. Für einen Großteil der Unternehmen in Deutschland gelten diese Berichtspflichten bislang nicht. Eine Ausweitung auf mittelständische und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ist demnach sinnvoll. Grund dafür ist, dass sie einen hohen Anteil an der Wertschöpfung haben und auf externe Finanzierungen zurückgreifen.

Ausgewählte Empfehlungen aus “Shifting the Trillions”

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich sollte nach Ansicht des Beirats ausgeweitet werden. Konkret empfiehlt der Beirat der Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Regelungen für die Berichterstattung auf alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen einzusetzen. Und das unabhängig von der Finanzierungsform. Mithin wären also auch solche Unternehmen betroffen, die nicht den Kapitalmarkt für die Finanzierung in Anspruch nehmen.

Berichtsort

Um die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen zu erhöhen, sollen nachhaltigkeitsrelevante Informationen einheitlich im Lagebericht aufgeführt werden. Bislang gilt, dass die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen diese Informationen auch außerhalb des Lageberichts publizieren dürfen, was viele Unternehmen auch so umsetzen.

Prüfungspflicht

Der Beirat erkennt an, dass nachhaltigkeitsrelevante Informationen bislang noch nicht in gleichem Maße belastbar sind, wie klassische Finanzinformationen. Dies ist der Qualität und Transparenz in diesem Bereich abträglich. Der Beirat leitet daraus ab, dass auch die Bereitschaft und Fähigkeit von Investoren zur Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und dem Aufbau von resilienten Geschäftsmodellen limitiert ist. Aus diesem Grund empfiehlt der Beirat die schrittweise Einführung einer Prüfungspflicht mit einem zeitlichen Horizont bis 2027. Dies soll auch auf EU-Ebene umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen internationale Prüfungsstandards hierzu gestärkt werden.

Transformationsrisiken und -chancen erfassen – Einführung eines Nachhaltigkeits-Stresstest

Die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft birgt Risiken für Unternehmen, deren Geschäftsmodell bislang nicht auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Das beste Beispiel liefert die Automobilindustrie, die sich von Verbrennungsmotoren auf Elektromobilität umstellen muss. Dieses spezielle Risiko ist derzeit nicht transparent und vergleichbar in der Unternehmensberichterstattung abgebildet. Der Beirat empfiehlt daher der Bundesregierung die Einführung von Stresstest-Szenarien für große realwirtschaftliche Unternehmen. Solche Stresstest-Szenarien soll es außerdem für Eigentümer von Gebäuden geben.

Unsere Einschätzung

Aktuell gibt es für die meisten Unternehmen in Deutschland noch keine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das wird aller Voraussicht nach auch noch für einen gewissen Zeitraum so bleiben. Dennoch haben sich viele Unternehmen schon auf freiwilliger Basis mit dem Thema Nachhaltigkeit und Berichterstattung befasst. Außerdem wird eine freiwillige Prüfung dieser Berichterstattung durch einen vom Unternehmen unabhängigen Sachverständigen in Form von Umweltgutachter:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vielfach praktiziert.
Für diese Unternehmen dürfte es nicht schwierig werden, sich an die in den kommenden Jahren anstehenden Veränderungen in der Berichts- und Prüfungspflicht anzupassen. Für alle anderen, die in den hier genannten Anwendungsbereich fallen könnten, heißt es jedoch, sich frühzeitig mit dem Thema Nachhaltigkeit des eigenen Geschäftsmodells und dem Reporting dazu zu befassen. Konkret also alle Unternehmen mit einer Belegschaft ab 250 Mitarbeiter:innen.

Eine prüffähige Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt ein internes Nachhaltigkeitsmanagement-Konzept und stabile Reportinglinien voraus. Neben der real- und finanzwirtschaftlichen Transformation bedeutet dies für sich gesehen schon eine große Herausforderung.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich hierzu beraten und kommen Sie bei Fragen gerne jederzeit auf uns zu!

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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