27. Januar 2021

Liebe Politiker:innen, bitte konzipieren Sie zukünftige Hilfen besser und lassen Sie sich von uns helfen – ein Kommentar

Komplizierte Antragstellungen, ständige Änderungen der FAQ, schleppende Auszahlungen, ein schlecht nutzbares Online-Portal, häppchenweise Verlautbarungen zur Begrenzung der Fixkostenhilfe 2020 bei maximalen Versprechungen. Wir Steuerberater müssen das ausbaden, was die Regierung schlecht kommuniziert, programmiert und ausgestaltet hat – ein Kommentar.

Die mediale Kritik an der Ausgestaltung der Coronahilfen ist berechtigt

Sicherlich haben Sie aus den Medien die einen oder anderen kritischen Stimmen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Coronahilfen vernommen. Sollen wir Ihnen was sagen? Die Kritik ist berechtigt. Die politischen Versprechen klangen gut. Man werde Unternehmen schnell, einfach und unbürokratisch helfen. Am Ende stimmte nichts davon. Die Hilfen kamen weder schnell, noch einfach, noch unbürokratisch. Von Anfang an hakte es an allen Ecken und Enden. Und was noch schlimmer ist, es hakt bis heute.

Die bürokratische Praxis ist eine Zumutung für alle Beteiligten

Der große angekündigte Wumms sieht anders aus, denn es kam anders – ganz anders. Bereits nach den Soforthilfen haben wir es so kommentiert: Soforthilfe NRW – am Ende wird es doch bürokratisch! (ecovis.com). Dieser Trend setzte sich bei allen Hilfsprogrammen fort. Auf laute Versprechungen folgte jeweils eine bürokratische Keule. Die Coronahilfen sind viel komplizierter und aufwändiger geworden, als es uns Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben glauben lassen. Die Arbeit, der große Unmut der Unternehmen, die Bürokratie und die Verantwortung wurden seit der Überbrückungshilfe 1 – ohne entsprechend große Ankündigung – auf uns Steuerberater:innen als prüfende Dritte abgewälzt. Wir bedanken uns herzlich!

Am Anfang klang die Überbrückungshilfe 2 nach lebensnah

Die Überbrückungshilfe 2 versprach großzügige Hilfe. Fixkosten sollten bei nachgewiesenen Umsätzen gestaffelt erstattet werden. Das klang gut. So pragmatisch, so lebensnah. Im Nachgang gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannt, dass die neue Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 zu berücksichtigen sei – und zwar unter Punkt 4.16 der FAQ. Das Ministerium hat nachträglich aufgenommen, dass nur ungedeckte Fixkosten erstattet werden und zwar mit 70 Prozent oder 90 Prozent, je nach Unternehmensgröße. Das BMWi ließ verlauten, dass das doch von vornherein klar gewesen sei. Wir empfinden das als Zumutung.

Verlässliche Kommunikation ist wichtig

Bleiben wir mal kurz bei den Fakten. Das BMWi nahm die Regelung erst nachträglich, nämlich Anfang Dezember 2020, in die FAQ auf. Das geschah beiläufig, ohne eine klare Kommunikation. Selbst im Online-Tool zur Antragstellung ist diese Regelung bis heute gut versteckt. Und das soll von Anfang an klar gewesen sein?

Das BMWi gab nun aufgrund der aufkommenden Kritik bekannt, dass die Voraussetzungen der Fixkostenhilfe bereits seit der Veröffentlichung der Aktualisierung des Befristeten Rahmens durch die Kommission am 13. Oktober 2020 bekannt gewesen sein sollen. Allerdings ist dieses nach unserer Auffassung nicht ganz korrekt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Überbrückungshilfe 2 seit Beginn der Antragstellung im Oktober 2020 beihilferechtlich auf der sogenannten Fixkostenhilfe nach Abschnitt 3.12 des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission für staatlichen Hilfen während der Corona-Krise basiert. Dieser erlaubt Beihilfen bis maximal 3 Millionen Euro je Beihilfeempfänger zur Deckung ungedeckter Fixkosten unter gewissen Voraussetzungen. Die Voraussetzungen waren allerdings nicht von Anfang an klar und mussten noch mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Man hätte dieses Thema deutlich klarer kommunizieren müssen. So hat man bei den betroffenen Unternehmen falsche Erwartungen geweckt.

Bescheide der Novemberhilfe werden Ende Januar verschickt

Die Novemberhilfe hingegen wurde groß angekündigt. Am 25. November konnten wir die ersten Anträge stellen. Die Antragsfrist wurde verlängert, die Liste berechtigter Unternehmen verkleinert (Bund-Länder-Beschlusses vom 28.10.2020). Dann tröpfelten spärliche Abschlagzahlungen und jetzt, Ende Januar 2021 werden die ersten Bewillungsbescheide der Novemberhilfe verschickt.
Wie erklären wir Einzelhändler:innen und Friseur:innen, dass sie keine Dezemberhilfe erhalten können?
Kommunikation seitens der Regierung: Fehlanzeige. Da ja von vornherein klar war, dass ein Schließungserfordernis schwer nachvollziehbar sein würde, ließ man das die Steuerberater:innen klären. Warum bekommen Gastronom:innen die Hilfen, Friseurbetriebe aber nicht?

Wir haben dafür die Kritik abbekommen. Uns warf man vor, dass wir keine Anträge stellen wollen.

Wir Steuerberater:innen gehen mit unseren Mandanten durch dick und dünn. In Zeiten wie diesen sind wir auch Seelsorger:innen, Fördermittelberater:innen und EU-Beihilferechtsexpert:innen, und die Politik hält es nicht mal für nötig, die Fakten offen zu kommunizieren?

Überbrückungshilfe 3: Die Hoffnung stirbt zuletzt

Auch wenn die Überbrückungshilfe 3 bürokratisch bleibt – die Wahlrechte, Günstigerprüfungen, Details und Höchstgrenzen sind notleidenden Unternehmen schwer vermittelbar, aber ein Wahlrecht zur Nutzung der Beihilfeprogramme ist gut. Auch wenn die Anpassung nur auf äußeren Druck zustande kam. Dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr an Verluste (ungedeckte Fixkosten) gebunden ist, hilft.

Unsere Bitte: Lassen Sie sich bei der Konzeption neuer Hilfen doch von uns helfen

Wir haben den Eindruck, dass die Politik viel verspricht und viel will, das aber nicht umgesetzt bekommt. Probleme bei der Programmierung und Betreuung der Online-Plattform sind eine Sache. Aber die zunächst vorgenommene Ausgestaltung der Überbrückungshilfe 2 ohne Beachtung des mit der EU abgestimmten Beihilferechts ist unseres Erachtens voll daneben gegangen. Die Unternehmung Coronahilfen ist aber viel zu wichtig, als dass sie scheitern dürfte. Ohne die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland wird die hiesige Wirtschaft nicht mehr flott zu bekommen sein, wenn die Corona-Krise endet.

Darum unsere große Bitte: Laden Sie nicht nur die Verantwortung bei uns ab, setzen Sie auf Kommunikation mit uns, fragen Sie uns als Expert:innen, wenn Sie neue Hilfen planen. Wir sind nah dran an unseren Mandant:innen, wir wissen, wo der Schuh drückt, wir wissen, worauf es ankommt. Wenn wir unser Knowhow zusammenwerfen, schaffen wir das besser. Liebe Politiker:innen, lassen Sie sich doch helfen.

Ein Fundus mit kritischen Stimmen aus den Medien, die wir grundsätzlich teilen

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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