14. Dezember 2020

Verbesserte Überbrückungshilfe 3 nun auch für Einzelhandel und Kleinunternehmen

Inhaltsverzeichnis

Die Politik wird die Überbrückungshilfe 3 wegen des am 13. Dezember 2020 beschlossenen neuen Lockdowns noch einmal verbessern. Unternehmen, Solo-Selbstständige und selbstständige Freiberufler:innen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro können die verbesserte Überbrückungshilfe 3 beantragen.

Den Kreis der antragsberechtigten Unternehmen haben die Verantwortlichen nochmals erweitert. Erstattet werden nach wie vor 200.000 Euro je Monat, in Ausnahmefällen sogar bis 500.000 Euro. Der Bund schätzt, dass pro Schließungsmonat Kosten in Höhe von 11,2 Milliarden Euro entstehen werden. Hier erfahren Sie alle Fakten zur verbesserten Überbrückungshilfe 3.

 Verbesserte Überbrückungshilfe 3: Antragsberechtigte Unternehmen

  • direkt oder indirekt von der Schließung im Dezember betroffenen Unternehmen
  • direkt oder indirekt von der Schließung im Januar betroffene Unternehmen
  • Unternehmen, die auch ohne Schließung im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben

Die Definition von direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen hat sich im Vergleich zur November- / Dezemberhilfe nicht verändert. Neu ist, dass nicht nur Unternehmen profitieren sollen, die aufgrund der am 28. Oktober 2020 vereinbarten Schließungen betroffen sind. Profitieren sollen nun auch die Unternehmen, die aufgrund der neuen Beschlüsse vom 13. Dezember 2020 schließen müssen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro. Details zur Definition und die ursprünglichen Regelungen zur Überbrückungshilfe 3, die weiterhin gelten finden Sie hier.

Verbesserte Überbrückungshilfe 3 greift, wenn Unternehmen keinen Zugang zur Novemberhilfe oder Dezemberhilfe haben 

Unternehmen, die im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent aufweisen, sind antragsberechtigt. Neu ist hier, dass die verbesserte Überbrückungshilfe 3 schon in den Monaten November und Dezember 2020 greifen soll, wenn Unternehmen keinen Zugang zur November- bzw. Dezemberhilfe haben. Die ursprüngliche Überbrückungshilfe 3 gilt weiterhin für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Hierbei liegt die Obergrenze für die Fixkostenerstattungen bei monatlich 200.000 Euro. Geplant sind Abschlagszahlungen bis 50.000 Euro, die im Rahmen der Regelungen für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen fließen sollen. Ob dieses so zur Umsetzung kommt, bleibt aber abzuwarten.

Im Einzelnen fallen diese Unternehmen unter die verbesserte Regelung:

  • Neu geschlossene Unternehmen besonders im Einzelhandel: Unternehmen, die aufgrund der verschärften Lockdown-Regelung zusätzlich schließen müssen (direkt betroffene Unternehmen). Sie gilt auch für Unternehmen mit einer starken geschäftlichen Beziehung zu neu geschlossenen Unternehmen (indirekt betroffene Unternehmen).
  • Im neuen Jahr geschlossene Unternehmen: Unternehmen, die aufgrund der verschärften Lockdown-Regelung geschlossen bleiben (direkt betroffene Unternehmen). Sie gilt auch für Unternehmen mit einer starken geschäftlichen Beziehung zu neu geschlossenen Unternehmen (indirekt betroffene Unternehmen).
  • Unternehmen, die auch ohne Schließung von Umsatzrückgängen während der Schließungszeit betroffen sind. Relevant für die Antragstellung ist ein Umsatzrückgang von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Verbesserte Überbrückungshilfe 3: Diese Fixkosten werden erstattet

Der Fixkosten-Katalog der ursprünglichen Überbrückungshilfe 3 bleibt bestehen:

  • Mieten und Pachten
  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen bis 50 Prozent
  • Modernisierungs-, Umbau-, Renovierungskosten bis maximal 20.000 Euro
  • Fortlaufende betriebliche Fixkosten /Inkl. Marketing-/Werbekosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag)
  • Branchenspezifische Regelungen (z.B. für Reisebranche und Veranstaltungsbranche)

Die Erstattung von Fixkosten ist abhängig vom Umsatzrückgang. Der bemisst sich am Ergebnis des Vorjahresmonats. Bei einem Umsatzrückgang

  • zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • über 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • von maximal 30 Prozent erfolgt keine Förderung.

Unsere Einschätzung 

Die Politik hat durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen die Antragsberechtigung wieder erweitert. Inzwischen sind bei der Überbrückungshilfe 3 alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.

Vor dem Start der Antragstellung sind neben Programmierungen auch noch Abstimmungen des Bundes mit den Ländern sowie mit der EU-Kommission notwendig. Dieses wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir rechnen nicht damit, dass Sie vor Mitte Januar 2021 die Möglichkeit zur Antragstellung haben.

Weiterhin gilt wie bei den anderen Corona-Hilfen auch: Die Fördermittelempfänger müssen nach Ablauf des Förderzeitraums eine Schlussabrechnung anhand einer Selbstprüfung erstellen und einreichen. Der Bewilligungsstelle sind anfallende Rückzahlungen bis zum 31.12.2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden Nachprüfungen statt.

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Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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