16. November 2020

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe in einer dritten Stufe wohl bis Ende Juni 2021 verlängern. Zudem wird es ein neues Hilfspaket für Soloselbständige geben, das Neustarthilfe heißt. Das haben die Minister Olaf Scholz und Peter Altmaier kürzlich veröffentlicht. 

Die Überbrückungshilfe wird bis Ende Juni 2021 verlängert und heißt Überbrückungshilfe III

Die Zuschüsse der Überbrückungshilfe sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler:innen zugutekommen. Sie finden auf unserem Blog alles Wesentliche zur Überbrückungshilfe und den Fallstricken der Antragstellung. Die aktuelle Überbrückungshilfe der Phase II läuft bis Ende Dezember 2020. Anträge können für die Monate September bis Dezember 2020 noch bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Es soll aber eine weitere Stufe zünden. Die Hilfen werden ab Januar 2021 verlängert und sollen bis Juni 2021 in Phase III laufen. Die Details dazu sollen in Kürze bekannt gegeben werden. Über die Erweiterungen und Verbesserungen halten wir Sie hier ebenfalls auf dem Laufenden.

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Wird es Verbesserungen geben?

Diese Bereiche sollen für die Überbrückungshilfe III angepasst und verbessert werden:

  • Steuerliche Wirksamkeit von Ausgaben für Instandhaltung und für Modernisierung
  • Steuerliche Wirksamkeit von Abschreibungen

Die Höhe der Betriebskostenerstattung mit der Überbrückungshilfe III soll von maximal 50.000 Euro monatlich auf 200.000 Euro monatlich erhöht werden.

So funktioniert die Neustarthilfe für Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich

Bei der Neustarthilfe handelt es sich um eine Betriebskostenpauschale, die für die Soloselbständigen greift, die mit der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen (können). Sie beträgt 25 Prozent eines Referenzumsatzes, der aus sieben Monaten ermittelt wird. Der Referenzumsatz wird aus dem kompletten Jahresumsatz 2019 ermittelt; heruntergebrochen auf sieben Monate. Für nach dem 1. Oktober 2019 aufgenommene Tätigkeiten gibt es Sonderregelungen.

Maximal liegt die Neustarthilfe bei 5.000 Euro. Wichtig ist, dass Antragsteller:innen im Referenzzeitraum 2019 mindestens 51 Prozent ihres Umsatzes aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben. Als zweckgebundene Leistung wird die Neustarthilfe nicht auf die Grundsicherung oder ähnliche Leistungen angerechnet.

Stand jetzt wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt werden. Als Laufzeit gelten die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021.

Zur Bekämpfung von Betrugsfällen erfolgt wie auch bei den anderen Hilfen Überprüfungen im Nachgang statt. Etwaige zu viel erhaltene Zuschüsse sind zurückzuzahlen; gestaffelt nach Abweichungen zum Referenzumsatz.

Bundesregierung plant Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – unsere Einschätzungen

Es ist offenbar so, dass die öffentlichen Hilferufe, gerade aus dem Kunst- und Kulturbereich, politisch wahrgenommen und in konkrete Hilfsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Auszahlung als Vorschuss ist untypisch und der existentiellen Situation der Betroffenen geschuldet.

So wird die Neustarthilfe für Soloselbständige in die Überbrückungshilfe III integriert sein, um Hilfestellungen für die sogenannten „Einzelkämpfer“ zu geben. Beide Hilfen können wohl  ab 1. Januar 2021 beantragt werden

Sie dürfen in den kommenden Tagen eine genauere Betrachtung und Einschätzungen der beiden Maßnahmen von uns erwarten. Auch hier werden sicherlich immer wieder neue Details bekannt werden. Auf diese werden wir auch immer wieder hinweisen.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wir verbreitern unser Spektrum: Effektive Lösungen durch IT Consulting

    Viele unserer Mandant:innen haben Bedarf an IT-Dienstleistungen, sei es bei der Entwicklung von IT-Strategien, der Durchführung von Digitalisierungsprojekten oder der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch wir als Rechts- und Steuerberatung sind auf gute IT-Prozesse angewiesen. Damit unsere Mandant:innen die bestmögliche Unterstützung [...]

    Bruno Höveler

    29. Jun 2023

  • Aktueller Stand bei den Schlussabrechnungen der Coronahilfen

    Die IHK für München und Oberbayern hat ein Factsheet zu den Schlussabrechnungen der Coronahilfen herausgegeben. Darin finden sich auch Hinweise und Verlautbarungen, die bundesweit relevant sind. Auch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat sich zum Thema geäußert. Den aktuellen Stand der Debatte [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Jun 2023

  • Unwort des Jahres – Krisenmodus - Johannes Daehnert Neujahrsgruss scaled

    Blicken wir auf das Jahr 2023 zurück, steht es (mal wieder, möchte man sagen) im Zeichen diverser Krisen. Ukrainekrise, Haushaltskrise und Nahostkrise sind hier nur die Schlagworte, die unsere Wahrnehmung derzeit beherrschen. Hinzu kommen die vielen einzelnen Krisen von Unternehmen, [...]

    Johannes Dähnert

    03. Jan 2024