29. Oktober 2020

Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für Unternehmen

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich auf neue Corona-Regeln geeinigt, die am 2. November in Kraft treten werden. Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für Unternehmen.

Der Teil-Lockdown gilt zunächst bis Ende November. Das virologische Ziel ist das Abbremsen der Neuinfektionen, über die ökonomischen Folgen wird aktuell diskutiert. Die erhobenen Stimmen reichen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, über die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Handelsverband, die Familienunternehmer bis zum Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Auch organisierte Mediziner beurteilen die neuen Corona-Maßnahmen uneinheitlich. Wir möchten uns da nicht einreihen. Selbstverständlich akzeptieren wir die politischen Entschlüsse und richten unseren Fokus auf das, was wir zur Überwindung der Krise beitragen können. Wir analysieren die staatlichen Hilfsangebote und unterstützen Unternehmen sowie Unternehmer:innen so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen. Eine verständliche und transparente Kommunikation sehen wir als einen Baustein unserer Arbeit.

Diese neuen Corona-Maßnahmen treffen Unternehmen besonders hart

Für uns bedeuten diese neuen Corona-Maßnahmen ein Déjà-vu. Das alles erinnert uns sehr stark an die Zeit im März dieses Jahres, obwohl die Lockdown-Perspektive diesmal eine andere ist. Die Schließung von Gastronomiebetrieben, Bars, Clubs, Discos und Kneipen, wenn auch nur vorübergehend, trifft die ökonomisch bereits arg strapazierte Branche erneut heftig. Auch Hotels und Pensionen, die trotz Hygienekonzepten, keine Touristen mehr beherbergen dürfen, sind hart getroffen. Ebenso betroffen sind viele Kleinunternehmer:innen und Solo-Selbstständige, ebenso der Einzelhandel sowie Unternehmen der Kultur-, Messe- und Veranstaltungsbranche. Wie konkrete staatliche Hilfsangebote aussehen, schauen wir uns genau an, sobald Details vorliegen.

Diese Hilfsmaßnahmen sind für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:innen bekannt

Was von der Regierung veröffentlicht wurde, liest sich noch recht pauschal. Alle Betriebe, Selbstständige, aber auch Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen Hilfen bekommen. Wie die genauen Kriterien und Kennzahlen aussehen, wissen wir noch nicht. Offensichtlich plant die Bundesregierung für diesen zweiten Lockdown, eine Kompensation für große Teile des Umsatzausfalls – die Rede ist von 75 Prozent. Wie das nachgewiesen wird, steht noch nicht fest. Ebenso unklar ist, ob es sich um Darlehen, Zuschüsse oder Hilfen handelt. Wir werden Sie darüber informieren, sobald wir weitere Informationen haben. Diese Maßnahmen gelten für kleinere und mittlere Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:innen.

Neue Corona-Regeln für Unternehmen: Diese Hilfsmaßnahmen sind für Unternehmen über 50 Mitarbeiter:innen bisher bekannt

Stand heute werden die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen über 50 Mitarbeiter:innen über das EU-Beihilferecht entschieden. Bereits im März 2020 hatte die Europäische Kommission die dänische Beihilferegelung genehmigt. Zur Abfederung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie hatte die Kommission pragmatische Lösungen gemäß der EU-Beihilfen angekündigt. Ein erster Schritt war die beihilferechtliche Einstufung des Corona-Virus als außergewöhnliches Ereignis.

Unsere Einschätzung zu den neuen Corona-Regeln für Unternehmen

Die Erfahrung aus den vergangenen Monaten lehrt, dass wir in Kürze mit konkreten Vorschlägen zur staatlichen Hilfe rechnen können. Unsere Erfahrung lehrt aber auch, dass es auch diesmal nicht nach dem Gießkannenprinzip geschehen wird. Wir rechnen mit konkreten Anforderungen, plausiblen Nachweisketten und einem erhöhten administrativen Aufwand zur Antragstellung. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

UPDATE:

Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier am 29.10. zu den neuen Coronahilfen verkündet

Der Minister stellt der Kultur- und Veranstaltungsbranche auch über den November hinaus eine Perspektive für finanzielle Hilfen in Aussicht.
Das gelte auch für die Gastronomie, sagte der Bundeswirtschaftsminister. Man werde der Branche helfen, die schwierige Zeit zu überstehen. An den Einzelheiten werde aber noch gearbeitet.

Das hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 29.10. zu den neuen Coronahilfen gesagt

Betriebe und Solo-Selbständige, die aufgrund der neuen Corona-Regeln ihr Business schließen, erhalten bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom Bund kompensiert. Messgröße ist der November-Umsatz aus 2019.

Darüber hinaus steht die Verlängerung der Überbrückungshilfen auf der politischen Hilfsagenda. Die Überbrückungshilfe III wird offenbar bis 2021 gültig sein. Zusätzlich soll die staatliche Förderbank KfW bis zu 300.000 Euro über Kredite bereitstellen.

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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