27. Oktober 2020
Unternehmenssanierung in der Corona-Krise
Welche besonderen Herausforderungen stellen sich an Sanierungskonzepte in der Corona-Krise? Ist die Sanierungsfähigkeit für Krisenunternehmen noch gegeben? Diese Fragen sind für Unternehmer und Kreditgeber von besonderer Bedeutung, da bei einer aussichtslosen Sanierung Haftungsrisiken für die Beteiligten drohen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Unternehmenssanierung in der Corona-Krise.
Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine existenzbedrohende Krise gestürzt. Die Diskussionen rund um die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten zeigen, dass die Anzahl sanierungsbedürftiger Unternehmen sehr hoch sein dürfte. Ein ähnliches Bild zeichnen die Ergebnisse der neuesten Umfrage der KfW, nach der die deutschen Mittelständler mit dem Abbau von mehr als einer Million Jobs rechnen.
Wann ist ein Unternehmen sanierungsfähig?
Ein Unternehmen ist dann sanierungsfähig, wenn es eine stabile wirtschaftliche Basis wiedererlangen und dauerhaft erhalten kann. Laut dem Institut der Wirtschaftsprüfer und dessen Anforderung an Sanierungskonzepte (IDW S6) müssen für die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Fortführungsfähigkeit
- und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Wenn beide Voraussetzungen wiederhergestellt werden können, ist die Sanierungsfähigkeit gegeben. Andernfalls ist die Sanierung objektiv nicht möglich. Die Liquidation der Gesellschaft ist unvermeidbar.
Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens feststellen
Um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens festzustellen, ist eine tiefgehende betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens und dessen Marktumfeldes erforderlich. Ziel ist es festzustellen, unter welchen Bedingungen die Fortführungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gegeben sind.
Die Analyse startet in der Regel mit der Untersuchung der Gründe, die für die Krisensituation verantwortlich sind und der Identifizierung des Krisenstadiums. Bei den Krisenstadien unterscheidet der IDW S6 zwischen der Stakeholder-, Strategie-, Produkt- und Absatzkrise sowie der Erfolgs- und Liquiditätskrise bis hin zur Insolvenzlage. Je weiter fortgeschritten das Krisenstadium ist, desto größer sind der Grad der Bedrohung, der Handlungsdruck und die Komplexität der Sanierung. Die Anforderungen an das Sanierungskonzept steigen somit.
Während der Corona-Pandemie dürften die Krisengründe im Wegfall der Nachfrage aufgrund von geschlossenen Geschäften (Strategie-, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise), dem Zusammenbruch der Lieferketten infolge der Lock-Down-Maßnahmen in den produzierenden Ländern (Stakeholderkrise) und in der nicht ausreichenden Liquidität (Liquiditätskrise, Insolvenzlage) für die Überbrückung der Krise gelegen haben.
Konzept zur Unternehmenssanierung in der Corona-Krise aufstellen
In der Pandemie hat sich gezeigt, dass verschiedene Geschäftsmodelle ganz unterschiedlich mit einem Shut-Down des öffentlichen Lebens zurechtkommen.
Dies lässt sich verkürzt darstellen: Geschäftsmodelle, die das Arbeiten und Leben zuhause unterstützen (Technologie für Homeoffice; Lieferdienste; Online-Shopping) florieren. Alle, die darauf angewiesen sind, dass Kunden ein Geschäft aufsuchen, haben die Krise mit voller Wucht zu spüren bekommen.
Insofern ist bei der Frage nach der Sanierungsfähigkeit in Zeiten der Pandemie zunächst darauf abzustellen, wie relevant das Geschäftsmodell voraussichtlich nach Corona noch ist. Können Sie objektiv davon ausgehen, dass nach der Pandemie mit einer Erholung des Geschäfts zu rechnen ist?
Daran anschließend ist die Frage zu beantworten, wie das Geschäftsmodell bis zum Ende der Pandemie erhalten bzw. überbrückt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Ende der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung derzeit nicht absehbar ist. Der Sanierungsbeitrag, der hier zu leisten ist, dürfte aber in erster Linie vom weiteren Pandemie-Verlauf abhängen.
Was muss im Sanierungskonzept stehen?
Ein Sanierungskonzept für die Unternehmenssanierung in der Corona-Krise, muss im Kern die folgenden Fragen beantworten:
Ist das Geschäftsmodell in der bisherigen Form nach Corona noch relevant?
Diese Frage dürfte für manche Geschäftsmodelle nur schwierig zu beantworten sein. Je weniger plausibel und fundiert die Frage bejaht werden kann, umso mehr muss das Sanierungskonzept darauf eingehen, welche Änderungen am Geschäftsmodell vorgenommen werden können, um mit den geänderten Gegebenheiten umzugehen.
Wie überbrückt man die Zeit, bis die Krise endet?
Das Konzept muss darlegen, welche Sanierungsinstrumente schon genutzt werden (staatliche Überbrückungshilfe, Kurzarbeit), welche Sanierungsbeiträge schon in Aussicht gestellt und welche bereits geleistet worden sind. Zudem müssen die darüber hinaus erforderlichen Sanierungsbeiträge eindeutig benannt werden.
Welche Anpassungen werden vorgenommen, damit das Unternehmen für die nächste Pandemie besser gerüstet ist?
Es ist eine grundlegende Geschäftsfeldüberprüfung vorzunehmen. Das Konzept muss erklären, wie das Unternehmen zukünftige, vergleichbare Ereignisse besser überstehen kann.
Unsere Einschätzung
Unternehmenssanierungen sind auch ohne die Auswirkungen von Corona ein komplexes Unterfangen. Die detaillierte Analyse des aktuellen Geschäfts und die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsfelder stellt selbst in normalen Zeiten eine Herausforderung dar. Der Grad der Unsicherheit hat sich durch Corona aber noch erhöht. Darüber hinaus sind der weitere Verlauf und das Ende der Krise nicht abzuschätzen. Diesen neuen Gegebenheiten ist in einem Sanierungskonzept entsprechend zu begegnen.
Wir begleiten Sie gerne bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Sprechen Sie uns an.