Register-Übersicht: Das Unternehmensregister
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5. September 2023

Register-Übersicht: Das Unternehmensregister

Kategorien: Unkategorisiert

Im ersten Teil unserer Reihe “Register in Deutschland” kümmern wir uns um das Unternehmensregister. Es ist eine der bekanntesten Plattformen in Deutschland, auf dem Unternehmensdaten eingesehen werden können. Betrieben wird das Unternehmensregister vom Bundesanzeiger Verlag. Wir listen auf, welche Daten Sie hier abrufen können und wie Sie diese gegebenenfalls für sich nutzen können.

Das Unternehmensregister in Deutschland erreichen Sie online unter www.unternehmensregister.de. Es trägt den Titel „Unternehmensregister – Die zentrale Plattform für die Speicherung von Unternehmensdaten“. Auch in anderen Ländern wie Österreich, der Schweiz, den Niederlanden oder den USA existieren solche Unternehmensregister. Diese sollen aber nicht Inhalt unserer Ausführungen werden. Wenn Sie zu diesen ausländischen Registern Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. In Spezialfällen können wir über unser Ecovis-Netzwerk entsprechende Kontakte zu ausländischen Partnern herstellen, die Ihnen dann im Detail weiterhelfen können.

Register-Übersicht: das Unternehmensregister – zentrale Plattform für Unternehmensdaten

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Es vereint alle Daten von offenlegungspflichtigen Unternehmen aus dem Bundesanzeiger, dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister. So finden Sie alle Bekanntmachungen, amtliche Verkündungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten über Unternehmen an einem Ort.

Das Unternehmensregister wurde im Jahr 2007 im Auftrag der Bundesregierung eingeführt (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006; EHUG). Insbesondere für die seit 01.01.2006 existierende Pflichteinreichung der Jahresabschlüsse der haftungsbeschränkten Gesellschaften (insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und AG) beim Bundesanzeiger war ein wichtiger Punkt für die Einführung des Unternehmensregisters. Zur Erfüllung des Gläubigerschutzprinzips sollte der Öffentlichkeit ein erleichterter Zugang zu den von den haftungsbeschränkten Gesellschaften veröffentlichten Jahresabschlüssen gewährt werden. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln.

Register-Übersicht: Das Unternehmensregister – Jahresabschlüsse

Häufigster Abruf im Unternehmensregister sollten somit auch die Jahresabschlüsse der haftungsbeschränkten Unternehmen sein. Die Gesellschaften haben in Abhängigkeit von ihrer Unternehmensgröße (Einstufung der Größenklassen gemäß § 267 HGB) ihre im Regelfall verkürzten Abschlüsse offenzulegen. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag nach dem 31.12.2012 den Jahresabschluss nur noch hinterlegen. Das bedeutet, die hinterlegten Abschlüsse können nicht mehr direkt eingesehen werden, sondern müssen kostenpflichtig abgerufen und heruntergeladen werden. Zur Offenlegung im Allgemeinen, zu den Pflichten und dem Umfang, werden wir Ihnen in Zukunft noch einen separaten Blog-Beitrag anbieten.

Was sind die Inhalte des Unternehmensregisters? 

Sie haben Zugriff auf:

  • das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister samt Registereintragungen und zugehörigen eingereichten Dokumenten
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
  • beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

Die Quellen des Unternehmensregisters 

Die abrufbaren Daten aus dem Unternehmensregister werden aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt:

  • aus dem Handelsregister
  • dem Bundesanzeiger
  • der elektronischen Publikationsplattform des Unternehmensregisters

Das Unternehmensregister selbst stellt diese Daten lediglich zur Information bereit. Im Unterschied zum Handelsregister existiert daher auch keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Bundesländer liefern Indexdaten, durch welche ein Zugriff auf die Originalregisterdaten ermöglicht wird; teilweise (Bekanntmachungen) wird aber auch der Volltext geliefert. An der Börse gehandelte Unternehmen müssen selbst oder durch beauftragte Unternehmen beispielsweise die veröffentlichungspflichtigen Ad-hoc-Mitteilungen oder Informationen über Eigengeschäfte von Führungskräften veröffentlichen.

Register-Übersicht: das Unternehmensregister – die Kosten

Die Registrierung im Unternehmensregister ist kostenfrei. 

Die Recherche nach einzelnen Firmen und die Einsicht in die zur Verfügung stehenden Veröffentlichungen und die Unternehmensträgerdaten sind ebenfalls kostenlos. 

Für Abrufe von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen und die Beglaubigung von Jahresabschlüssen entsteht jeweils eine Gebühr, die Höhe richtet sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz. Der Abruf hinterlegter Jahresabschlussunterlagen kostet EUR 1,00 zzgl. MwSt., die Beglaubigung von Jahresabschlüssen EUR 0,50 für jede angefangene Seite, mindestens aber EUR 5,00 zzgl. MwSt.

Der Bezug von Registerinformationen der Registergerichte ist seit dem 01. August 2022 kostenfrei.

Hierzu gehören

  • der aktuelle Abdruck (AD)
  • der chronologische Abdruck (CD)
  • der historische Abdruck (HD)
  • Dokument (DK)
  • Unternehmensträgerdaten (UT)
  • Strukturierter Registerinhalt (SI)

Unsere Einschätzung:

Das Unternehmensregister ist wichtig, um relevante Informationen schnell und einfach beschaffen zu können. Führen Sie beispielsweise eine Wettbewerbsanalyse durch, können Sie relevante Daten aus den Abschlüssen gegebenenfalls aus dem Unternehmensregister entnehmen. So ersparen Sie sich etwaige hohe Kosten für Auskunfteien. Allerdings sind die Daten der Auskunfteien eventuell umfangreicher. Hier ist eine genaue Abwägung notwendig.

Auch können Sie im Sinne des Gläubigerschutzes Daten über die Unternehmen, mit denen Sie vielleicht Geschäfte machen wollen, schnell und einfach über das Unternehmensregister einsehen. Die Suchfunktionen sind unseres Erachtens einfacher gestaltet als beim elektronischen Handelsregister. Ein weiterer wichtiger Punkt, der für das Unternehmensregister spricht, ist die weitestgehend kostenlose Nutzung. Lediglich für bestimmte Dienste fallen kleine Gebühren an.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit den Möglichkeiten des Unternehmensregisters auseinanderzusetzen. Es kann einen Gewinn für Sie darstellen, wenn Sie wissen, an welche Informationen Sie einfach und schnell gelangen können.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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