3. Juli 2020

Corona-Kinderbonus: Eltern erhalten 300 Euro Zuschuss pro Kind

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Gemäß des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erhalten Eltern einmalig einen Zuschuss von 300 Euro pro Kind. Wir erklären, wer Anspruch auf den Corona-Kinderbonus hat, wann er ausgezahlt wird und wer davon profitiert.

Zur Entlastung von Familien hat die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpaketes einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind bewilligt. Für viele Eltern ist dieses zusätzliche Geld eine erhebliche Erleichterung. Doch steuerlich könnte sich der Einmalbetrag aufgrund des Familienleistungsausgleichs weniger positiv auswirken. Denn der Kinderbonus wird bei höheren Einkommen voll mit dem Kinderfreibetrag verrechnet und muss über die Einkommensteuer zurückgezahlt werden.

Corona-Kinderbonus – wer hat Anspruch?

Gemäß dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Artikel 9 sollen alle kindergeldberechtigten Eltern einen einmaligen Bonus in Höhe von 300 Euro pro Kind erhalten. Die Auszahlung soll auf zwei Monate verteilt im September (200 Euro) und Oktober (100 Euro) erfolgen.

Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich, solange sich Kinder in der Ausbildung befinden, allerdings höchstens bis zu einem Alter von 25 Jahren. Zudem gibt es die 300 Euro für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden oder deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist beziehungsweise in Kürze erlischt. Im Endeffekt wird der Zuschlag immer dann gezahlt, wenn Sie für ein Kind im Jahr 2020 für mindestens einen Monat kindergeldberechtigt waren oder sein werden.

Wer profitiert vom Corona-Kinderbonus?

Ob sich der Corona-Kinderbonus für Eltern am Ende positiv auswirkt, hängt vom Einkommen ab. Die 300 Euro werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit den steuerlichen Vorteilen aus der Berücksichtigung des Kinderfreibetrags verrechnet. Nicht verheiratete Eltern profitieren nach einer Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums bei einem Kind und einem maximalen Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Bonus. Bei einem Einkommen ab 42.950 Euro wird der Zuschuss bei der Einkommensteuer voll zur Rückzahlung angesetzt und verrechnet, weil sich der Kinderfreibetrag insgesamt als steuerlich günstiger erweist. Bei Einkommen, die dazwischen liegen, erfolgt eine anteilige Verrechnung. Verheiratete profitieren bis zu einem Einkommen von rund 67.800 Euro in voller Höhe. Ab 85.900 Euro wird der Betrag vollständig verrechnet. Auch hier gilt: Bei Einkünften zwischen 67.800 und 85.900 Euro ergibt sich eine anteilige Anrechnung. Mit der Anzahl der Kinder steigt auch die Jahreseinkommensgrenze.

Für Besserverdiener lohnt sich der Bonus somit wahrscheinlich gar nicht, weil sie mit den Steuerfreibeträgen in Höhe von 7.812 Euro pro Kind besser fahren. Damit ist klar, dass der Kinderbonus vor allem Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute kommen wird.

Auswirkung des Corona-Kinderbonus bei der Einkommensteuer

Der Familienleistungsausgleich regelt die steuerliche Freistellung des Existenzminimums (5.172 Euro) sowie des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs (2.640 Euro) eines Kindes. Im Rahmen einer sogenannten „Günstigerprüfung“ bei der Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige mehr finanzielle Vorteile durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag (7.812 Euro) hat.

Rechenbeispiel Corona-Kinderbonus

Ehepaar Schulte hat ein Kind sowie ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 92.000 Euro im Jahr. Ohne Kind müsste es eine Einkommenssteuer von 21.000 Euro entrichten.

Durch den Kinderfreibetrag werden allerdings 7.812 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen. Bei den verbleibenden zu versteuernden Einkommen von 84.188 Euro ergibt sich somit eine Einkommensteuer in Höhe von 18.200 Euro. Nun rechnet man das bereits ausgezahlte Kindergeld von 2.448 Euro (ohne Coronabonus) hinzu. Es ergibt sich folglich eine Steuerlast von 20.648 Euro. Damit wird klar, Ehepaar Schulte hat durch den Freibetrag 352 Euro (21.000 minus 20.648 Euro) gewonnen.

Würde man nun den Bonus in Höhe von 300 Euro hinzurechnen, ergäbe sich folglich eine Verringerung der Steuerentlastung auf 52 Euro. Zunächst einmal erhalten die Eltern Schulte den Bonus von 300 Euro ausgezahlt, aber die steuerliche Entlastung sinkt durch die Anrechnung in der Bonushöhe von 352 Euro auf 52 Euro.
Um steuerlich vom Kinderbonus zu profitieren, muss das Einkommen also doch wesentlich geringer sein.

Antrag Corona-Kinderbonus

Eine Beantragung des Kinderbonus bei der Familienkasse ist nicht notwendig. Er wird automatisch mit dem Kindergeld in den oben genannten Monaten überwiesen.

 

Mehr Geld für Alleinerziehende

Neben dem Kinderbonus können sich Alleinerziehende über eine weitere gute Nachricht freuen. Das von der Koalition verabschiedete Konjunkturpaket sieht aufgrund des höheren Betreuungsaufwands in der Corona-Krise vor, den Entlastungsbetrag von aktuell 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 anzuheben.

 

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen die Maßnahmen der Bundesregierung, Eltern in der schwierigen Zeit der Pandemie besonders zu unterstützen. Der Kinderbonus ist hier ein guter Ansatz. Er kommt insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen sowie mit mehreren Kindern zugute. Hinsichtlich der Anrechnung mit den nicht angepassten Kinderfreibeträgen, sollen Eltern mit höheren Einkommen tendenziell weniger vom Bonus profitieren.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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