23. April 2020

Koalition einigt sich: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Detail

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Die Bundesregierung hat sich eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Wir stellen Ihnen die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Detail vor und geben eine Einschätzung.

Bereits als Mitte März die strengen Auflagen für Wirtschaft und Gesellschaft begannen, verabschiedete der Bund neue Regelungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes. Daher stellten wir Ihnen damals in aller Ausführlichkeit das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Corona-Krise vor.

In der Zwischenzeit haben wir bereits unsere Erfahrungen aus der Praxis mit Ihnen geteilt und häufig gestellte Fragen beantwortet. Nun stellen wir die beschlossene Erhöhung im Detail vor, mit der insbesondere persönliche Folgen für Menschen im Niedriglohnsektor abgefedert werden sollen.

Kompromiss der Koalitionspartner

Nach den bisherigen Regelungen erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent ihres Nettolohns. Sollten sie Kinder zu versorgen haben, sind es 67 Prozent.

Die SPD hatte eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes um 20 Prozentpunkte gefordert. Die Union hingegen wollte auf jede ausgefallene Arbeitsstunde den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro zahlen. Die aktuelle Einigung sieht eine Anhebung je nach Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges vor.

Drei Stufen: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Detail

Künftig ist die Höhe des Nettolohns, den Arbeitnehmer in Kurzarbeit beziehen, von der Bezugsdauer abhängig. Dementsprechend erhöht sich das Kurzarbeitergeld sich in Intervallen von drei Monaten.

erster bis dritter Monat

In den ersten drei Monates des Bezuges gelten die aktuellen Sätze, nach denen Arbeitnehmer in Kurzarbeit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres Nettolohns erhalten.

vierter bis sechster Monat

Ab dem vierten Monat erhalten Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Nettolohn von 70 beziehungsweise 77 Prozent ihres Nettlolohns.

ab dem siebten Monat

Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent ihres Nettolohns.

Unsere Einschätzung

Natürlich ist die Lösung ein Kompromiss. Aus unserer Sicht hat die Regierung jedoch einen guten Kompromiss gefunden.

Auf der einen Seite sind die Einschnitte für Familien, deren erwerbstätige Mitglieder in Kurzarbeit geschickt werden, ziemlich hart. Auf der anderen Seite orientiert sich das Kurzarbeitergeld an den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Für viele Arbeitnehmer ist es sicher besser, mit diesem temporären Einschnitt zu leben und den Arbeitsplatz zu behalten, als den Job zu verlieren.

Die gefundene Regelung bietet nun aber zumindest eine Perspektive, falls die Krise länger dauert und Arbeitnehmer mittelfristig mit dem Kurzarbeitergeld leben müssen.

Dieser Schritt führt nach unserer Einschätzung dazu, dass Unternehmen, die längere Zeit für eine entsprechende Sanierung oder Umstrukturierung benötigen, ihre gut ausgebildeten Mitarbeiter halten können. Ohne dieses Instrument müssten viele Unternehmen aus wirtschaftlicher Not Beschäftigte entlassen.

Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze und die neu geschaffene Regelung federt die Konsequenzen für Menschen im Niedriglohnsektor ab.

Für Beratung rund um das Kurzarbeitergeld und andere unternehmerische Kriseninstrumente sollten Sie uns jederzeit ansprechen.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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