31. März 2020

Praxiserfahrungen: Fragen & Antworten zu Stundungs- und Herabsetzungsanträgen

Als Hilfe in der Corona-Krise steht Unternehmen seit zwei Wochen die Möglichkeit offen, Stundungs- und Herabsetzungsanträge zu stellen. Wir empfahlen unseren Mandanten, davon Gebrauch zu machen. Nun haben wir gemeinsam mit unseren Mandanten praktische Erfahrungen in der Antragsstellung gesammelt. Wir liefern Fragen und Antworten zu Stundungs- und Herabsetzungsanträgen.

Wie attraktiv sind Stundungs- und Herabsetzungsanträge für Unternehmen?

In sehr vielen Fällen wurden Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen gestellt – auch rückwirkend für bereits gezahlte Vorauszahlungen. Dann haben die Finanzämter die Beträge sogar bereits zurückerstattet. Stundungen bereits fällig gewordener Steuern können ebenfalls interessant sein. Die Mandanten haben jedoch im Gespräch häufig die Sorge, dass die Verbindlichkeiten sich zu sehr auftürmen und sind bei Stundungen abwartender und kritischer.

Wurde den Stundungs- und Herabsetzungsanträgen stattgegeben?

In den meisten Fällen wurde den Anträgen stattgegeben. Rückfragen der Finanzämter gab es bei wenigen Fällen, denen nach einer Erläuterung der Situation ebenfalls stattgegeben wurde.

In welchen konkreten Fällen wurde den Anträgen nicht stattgegeben?

Nach unseren bisherigen Erfahrungen gab es wenige Ausnahmen bei Anträgen, denen nicht entsprochen wurde. Konkret betraf es zum Beispiel ein Unternehmen in der Softwareentwicklung, da das Unternehmen aus Sicht des zuständigen Finanzamtes von der Krise nicht betroffen sei.

Ähnliche Erfahrungen machten wir mit Anträgen, die von Beteiligungsgesellschaften gestellt wurden. Auch diese wurden pauschal als nicht von der Krise betroffen bewertet.

Welche Erfahrungen gibt es mit der Arbeit der Finanzämter?

Die Arbeitsbelastung der Finanzämter wirkt sich unterschiedlich aus. Feedbacks kommen teilweise sehr schnell und es gibt großes Verständnis für die Situation der Steuerpflichtigen. Andere Finanzämter haben dagegen noch gar nicht reagiert.

Doch es gibt auch eindeutig positive Entwicklungen: So antworteten einige Ämter innerhalb weniger Stunden und ermöglichten eine im Gegensatz zum Briefverkehr deutlich schnellere und unkompliziertere Form der Kommunikation per Mail.

Wie sind die gemachten Erfahrungen mit digital gestellten Anträgen?

Insbesondere bei digital gestellten Anträgen verläuft die Antragsstellung reibungslos. Hier gibt es immer sehr schnelle Reaktionen der Finanzämter. Das zeigt einmal mehr, welchen Mehrwert die Digitalisierung der Behörden hat – nicht nur in Krisenzeiten.

 

Unsere Einschätzung

Nach den ersten Erfahrungen, die wir in der vergangenen Woche gemacht haben, halten wir die Heabsetzungs- und Stundungsanträge weiterhin für ein geeignetes Mittel, um Liquidität beim Unternehmer zu halten.

Unseren Mandanten empfehlen wir daher weiterhin, diese Möglichkeit im Auge zu behalten. Bei der Prüfung und Antragsstellung untersützen wir Sie gerne.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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