8. Mai 2020

Bis zu 4.000 Euro Beratungszuschuss des Staates für Hotel- und Gastronomiebetriebe

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Inhaltsverzeichnis

Die Corona-Krise trifft nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Insbesondere Gastronomiebetriebe und Hotels sind betroffen. Wir geben Unternehmen in diesen Branchen Empfehlungen, wie eine betriebswirtschaftliche Beratung aussehen könnte, bei der Kosten bis zu einem Wert von 4.000 Euro für Sie vom Staat übernommen werden. 

Auf das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben wir Sie bereits hingewiesen. Durch diese erhalten Sie einen Beratungszuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Der BAFA-Beratungszuschuss gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die selbst nicht schulend oder beratend tätig sind, und für Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Gastronomie- und Hotelbetriebe sind in der Corona-Krise besonders betroffen

Restaurants, Gaststätten und Hotels sind in den letzten Wochen große Opfer der Krise geworden. Durch die behördlichen Auflagen sind mit den Zwangsschließungen nahezu sämtliche Umsätze weggebrochen.

Jetzt sind Lockerungen beschlossen worden und die ersten Betriebe dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. Aber aufgrund der sehr strengen Abstandsregeln müssen viele Tische leer bleiben. Darüber hinaus werden wohl weiterhin viele Gäste aus weiterhin vorherrschender Verunsicherung zunächst zögerlich bleiben. Einen gänzlich normalen Betrieb wird es vorerst nicht geben. Zumal auch Messen abgesagt wurden und Familienfeiern sowie sonstige Veranstaltungen nicht stattfinden können.

Mit einem Umsatzanstieg ist zwar nun zu rechnen. Aber Gastronomien und Hotels werden das Normalmaß so schnell nicht wieder erreichen. Sie sollten also ihre variablen Kostenstrukturen wie Personal und Materialeinsatz auf den Prüfstand stellen.

Zumal bei wieder ansteigenden Fallzahlen weiterhin ein erneuter Lockdown im Raum steht.

In dieser Situation ergeben sich Fragen nach der ausreichenden Liquidität und Potenzialen zur Kosteneinsparung.

Betriebswirtschaftliche Beratungsansätze

Viele Unternehmer haben bereits Maßnahmen eingeleitet: Kurzarbeitergeld, Sofortzuschüsse, begünstigte Kredite, Stundungen und Herabsetzungen von Steuerzahlungen gehören dazu. Allerdings reichen die Maßnahmen in einigen Fällen nicht aus, um die Liquidität zu sichern.

Aufgenommene Kredite sowie gestundete Gelder sind mittel- bis langfristig zurückzuzahlen. Zu einem späteren Zeitpunkt resultiert daraus eine höhere finanzielle Belastung, da Kredite und gestundete Beiträge gemeinsam mit neu angefallenen Aufwendungen und Kosten zurückzuzahlen sind.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent ab 1. Juli 2020 ist eine wichtige Unterstützung seitens des Staates, hilft aber insbesondere bei der kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit nur bedingt weiter.

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Beratung könnte man nun

  • eine Liquiditätsplanung aufstellen,
  • Maßnahmen zur Liquiditätssicherung erarbeiten,
  • Tools zur Liquiditätssicherung implementieren,
  • Ihre Buchhaltung unter Effizienzgesichtspunkten optimieren,
  • Ihre Situation im Umgang mit Barumsätzen (Kassenführung) analysieren,
  • die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens umsetzen oder verbessern.

Aus unserer Sicht fehlen vielfach ausreichende Steuerungstools, mit denen Sie Liquiditätsplanungen in der Krise und für die Zeit danach unkompliziert durchführen können.

Die Erhaltung der eigenen Liquidität ist jedoch insbesondere für kleine Unternehmen in der Krise enorm wichtig. Die eigenen Abläufe in der Krise zu hinterfragen und die Zeit zu nutzen, um Tools zu implementieren oder die eigene Digitalisierung voranzutreiben, verschlankt Prozesse und stellt Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Krise nachhaltig neu auf.

Bis zu 4.000 Euro Beratungszuschuss sichern

Für die in der Corona-Krise besonders betroffenen Unternehmen werden Zuschüsse für eine betriebswirtschaftliche Beratung bis zu einem Betrag von 4.000 Euro gezahlt.

Das hilft Unternehmen, eigenständig durch die Krise zu steuern und auch für die Zeit danach gut aufgestellt zu sein.

Unsere Einschätzung

Eine betriebswirtschaftliche Steuerung ist auch für Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie unabdingbar.

In der aktuellen Krise können Sie sich Ihre Beratung mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen lassen. Das ist Ihre Chance, die Krise im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensplanung zu nutzen. Sie schaffen sich nicht nur Chancen, die aktuelle Krise zu meistern, sondern sich auch für zukünftige Krisen adäquat aufzustellen.

Sprechen Sie uns gerne an. Denn wir sind BAFA-akkreditiert und können Ihnen bezuschusste Beratungen bieten.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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