
Grundsteuerreform
Für Grundstückseigentümer:innen bedeutet die Grundsteuerreform ab Januar 2022 einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung(en) müssen Immobilienbesitzer:innen aktiv werden.
Insbesondere Grundstückseigentümer:innen mit vielen Grundstücken oder Grundstücken in mehreren Bundesländern müssen jedoch langfristiger planen. Eine schnelle Datenzusammenstellung ist dann aufgrund des hohen Informationsbedarfs nicht mehr so einfach möglich. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens von der Finanzverwaltung bleibt Immobilienbesitzer:innen lediglich ein Monat Zeit, um sämtliche Informationen und Unterlagen zusammenzustellen und die Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Was ist die Grundsteuer?
In Deutschland wird auf Eigentum an Grundstücken, sowie auf Erbbaurechte an Grundstücken eine Grundsteuer erhoben. Getragen wird diese von den Eigentümer:innen, wobei eine Umlegung auf die Mieter:innen erfolgen kann und in der Regel auch erfolgt. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer und wird, wie der Name bereits vermuten lässt, von den Gemeinden erhoben und stellt für diese eine bedeutende Einnahmequelle dar.
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. So hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen als verfassungswidrig erklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wird die Entscheidung insbesondere mit dem Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitraum 1964 begründet. Der Gesetzgeber wurde deshalb aufgefordert, bis spätestens zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Dem ist der Gesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell, welches bundesweit gelten soll, nachgekommen.
Was bedeutet Öffnungsklausel bei der Grundsteuer?
Da in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern kein Konsens betreffend der Neugestaltung des Grundsteuergesetzes erzielt werden konnte, wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, eine vom Bundesmodell abweichende Regel zu erlassen (sog. Öffnungsklausel).
Diese Bundesländer haben eigene Landesmodelle eingeführt oder in Planung
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Saarland
Bundesweit existiert daher in Zukunft ein Flickenteppich verschiedener Bewertungsmodelle zur Ermittlung der Grundsteuer.
Diese Angaben zur Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer:innen machen
Welche Angaben Immobilieneigentümer:innen in der Feststellungserklärung machen müssen, hängt insbesondere davon ab, ob das Bundes- oder Landesmodell Anwendung findet. Elementare Angaben bei der Anwendung des Bundesmodells sind :
- Grundstücksart,
- Grundstücksfläche,
- Bodenrichtwert,
- Wohn- oder Nutzfläche / Bruttogrundfläche,
- und das Baujahr.
Online-Plattform mit allen erforderlichen Grundstücksdaten geplant
Damit Grundbesitzer:innen an Grundstücksdaten und Bewertungsparameter kommen, die sie im Rahmen der Feststellungserklärung angeben müssen, ist die Einrichtung einer Online-Plattform in Arbeit. Dort sollen relevante Daten von Katasterämtern und Gutachterausschüssen digital verfügbar gemacht werden.
Bedeutet die Grundsteuerreform einen erhöhten Aufwand bei der Erklärung?
Bei Gesellschaften mit einem gewachsenen Immobilienbestand, der im Zweifel auch über die Grenzen eines Bundesland hinausgeht, dürfte die Erstellung der Feststellungserklärung künftig mit einem höheren Aufwand verbunden sein. Ursächlich hierfür ist der zukünftig bestehende Flickenteppich aus verschiedenen Bewertungsmodellen und den hierdurch entstehenden unterschiedlichen Informationsanforderungen.
Welche Fristen sind im Rahmen der Grundsteuerreform für 2022 wichtig?
Grundstücksbesitzer:innen müssen ihre Grundsteuerwerte zum sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt ermitteln. Das ist der 1. Januar 2022. Das gilt für etwa 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.
Die Abgabefrist für Feststellungserklärungen beträgt gesetzlich vorgeschrieben mindestens einen Monat ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch das Finanzamt.
UPDATE: Stand heute müssen Grundstücksbesitzer:innen ihre Feststellungserklärungen einheitlich bis Ende Januar 2023 einreichen. Das gilt unabhängig vom Bundes- oder Landesmodell.
Für mehr Informationen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter:
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Steuerberater
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