30. April 2020

BAFA-Beratungszuschuss für Ärzte und Therapeuten bis 4.000 Euro

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Die Corona-Krise trifft nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Natürlich erleiden auch Arzt- und Therapiepraxen krisenbedingte Einbußen. Wir analysieren Möglichkeiten und Rahmenbedingungen des BAFA-Beratungszuschusses für Ärzte und Therapeuten bis 4.000 Euro.

Auf die BAFA-Förderung haben wir Sie bereits ausführlich aufmerksam gemacht. Durch diese erhalten Sie auf Beratungsleistungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Der BAFA-Beratungszuschuss gilt grundsätzlich für alle Unternehmen und für Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Deshalb ist der BAFA-Beratungszuschuss für Ärzte und Therapeuten interessant

Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis und aus unseren Netzwerken zeigen, dass Praxen ebenso wie viele andere Betriebe von der Krise betroffen sind. Denn Patienten bleiben fern, bestimmte Behandlungen können nicht durchgeführt werden, die Mitarbeiter sind nicht ausgelastet und die Umsätze gehen zurück. Allerdings ist nicht vorherzusehen, wann sich an diesem Zustand etwas ändert.

Viele Praxen haben bereits Maßnahmen eingeleitet. Zur Einführung des Kurzarbeitergeldes in der Branche haben wir bereits Stellung bezogen.

Maßnahmen, die Ärzte und Therapeuten mit den BAFA-Zuschüssen umsetzen können

Praxen von Ärzten und Therapeuten können sich in der Unternehmensführung für die Zeit nach der Krise neu aufstellen: „Aus der Krise lernen!” Daher können wir Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Beratung mit Ihnen gemeinsam:

  • eine Liquiditätsplanung aufstellen,
  • Maßnahmen zur Liquiditätssicherung erarbeiten,
  • Tools zur Liquiditätssicherung implementieren,
  • Ihre Buchhaltung unter Effizienzgesichtspunkten optimieren,
  • die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens umsetzen oder verbessern.

Aus unserer Sicht fehlen vielen Praxen ausreichende Steuerungstools, mit denen sie Liquiditätsplanungen in der Krise und für die Zeit danach unkompliziert durchführen können.

Die Erhaltung der eigenen Liquidität ist jedoch insbesondere für kleine Unternehmen in der Krise enorm wichtig. Die eigenen Abläufe in der Krise zu hinterfragen und die Zeit zu nutzen, um Tools zu implementieren oder die eigene Digitalisierung voranzutreiben, verschlankt Prozesse und stellt Ihre Praxis für die Zeit nach der Krise nachhaltig neu auf.

Diese Maßnahmen fördern die BAFA-Beratungszuschüsse nicht

Allerdings schließt das BAFA spezielle Beratungsleistungen aus. Nicht gefördert werden demnach Beratungen,

  • die den Verkauf von Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), fördern,
  • die umsatzsteigernde Maßnahmen umfassen, oder
  • die Marketing von Ärzten oder Therapeuten betreffen.

Unsere Einschätzung

Eine betriebswirtschaftliche Steuerung ist auch für Freiberufler im medizinischen Sektor unabdingbar.

In der aktuellen Krise können Sie sich Ihre Beratung bis 4.000 Euro bezuschussen lassen. Das bietet Ihnen eine Gelegenheit, Steuerungstools zu implementieren. Mit diesen Tools können Sie im Alltag die Liquidität unkompliziert im Auge behalten. So stellen Sie Ihren Betrieb nachhaltig auch für die Zeit nach der Krise noch besser auf.

Sprechen Sie uns gerne an. Denn wir sind BAFA-akkreditiert und können Ihnen daher bezuschusste Beratungen bieten.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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