28. April 2020

Anforderungen für die KfW-Programme konkretisiert und verschärft

Kategorien: Unkategorisiert

Die KfW hat in den vergangenen Wochen die Anforderungen für die KfW-Kreditprogramme konkretisiert. In einigen Punkten bedeutet das eine Verschärfung. Wir haben für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte, Stand 28.04.2020, zusammengefasst.

KfW-Schnellkredit 2020 mit 100-prozentiger Haftungsübernahme durch die KfW

Über die grundlegenden Voraussetzungen und Möglichkeiten haben wir Sie hier bereits informiert, die Konkretisierungen, um nicht zu sagen Verschärfungen, finden Sie hier:

  • Der aktuelle Sollzins liegt bei 3,00 Prozent p.a.
  • Während der Kreditlaufzeit, also bis zu zehn Jahren, sind weder Gewinn- noch Dividendenausschüttungen zulässig. Ausnahme: Dividendenausschüttungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Anforderung gilt, auch wenn von Hauptversammlungen bereits Beschlüsse zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen gefasst wurden.
  • Die Geschäftsführervergütungen oder die von geschäftsführenden Gesellschaftern (einschließlich Gratifikationen, geldwerter Vorteile und sonstige auch gewinnabhängige Vergütungsbestandteile) dürfen während der gesamten Kreditlaufzeit 150.000 Euro pro Jahr und Person nicht übersteigen.
  • Unternehmen, an denen Private Equity Investoren beteiligt sind, können unabhängig von der Höhe der Beteiligung gefördert werden. Bei maßgeblichem Einfluss gemäß § 311 Absatz 1 Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) der Private Equity-Investoren kann ein Kredit nur unter der Bedingung gewährt werden, dass während der Kreditlaufzeit keine Ausschüttungen an oder Entnahmen für die Investoren erfolgen.

Vom KfW Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsübernahme ausgeschlossen sind:

  • Umschuldungen,
  • Ablösungen von Kreditlinieninanspruchnahmen,
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Reine Finanzinvestitionen wie zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen, Darlehen oder Sicherheitsleistungen,
  • Beraterkosten, die den Durchschnitt der Jahre 2017-2019 um mehr als 10 Prozent überschreiten.

Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 31.12.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Antragsteller keinen weiteren KfW-Kredit zusätzlich beantragen.

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind. ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die kürzer als fünf Jahre am Markt sind.

Für große Unternehmen gilt eine Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.

Der Zinssatz ist reduziert und liegt zwischen 1,00 und 2,12 Prozent p.a. Unternehmen haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung und können zwei Jahre lang mit der Tilgung aussetzen. Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank. Die gehen sehr unterschiedlich mit dem Thema Sicherheiten um.

Von den KfW-Unternehmerkrediten und ERP-Gründerkrediten ausgeschlossen sind:

  • Während der Kreditlaufzeit, also bis zu zehn Jahren, sind weder Gewinn- noch Dividendenausschüttungen zulässig. Ausnahme: Dividendenausschüttungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Anforderung gilt, auch wenn von Hauptversammlungen bereits Beschlüsse zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen gefasst wurden.
  • Aber: Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen, einschließlich Gratifikationen, geldwerter Vorteile und sonstiger, auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile an Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter. Problematisch ist die Definition „marktüblich“, was das in konkreten Zahlen bedeutet. Beziffern können wir das nicht.
  • Unternehmen, an denen Private Equity Investoren beteiligt sind, können unabhängig von der Höhe der Beteiligung gefördert werden. Bei maßgeblichem Einfluss gemäß § 311 Absatz 1 Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) des oder der Private Equity-Investoren kann ein Kredit nur unter der Bedingung gewährt werden, dass während der Kreditlaufzeit keine Ausschüttungen an/Entnahmen für die Investoren erfolgen.
  • Umschuldungen; ausgenommen sind Umschuldungen von Krediten aus dem KfW-Schnellkredit 2020.
  • Ablösungen von bestehenden Kreditlinien
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Bei der Förderung von Vermietung und Verpachtung sind die wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und die kommunale Nutzung ausgeschlossen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile oder der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners, Vermögensübertragungen oder -verschiebungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen oder zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern.

Unsere Einschätzung:

Wichtig bei der Prüfung der Voraussetzungen: Ihr Unternehmen darf sich bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Mehr dazu haben wir hier für Sie bereits formuliert.

Bei der Überbrückungsfinanzierung mit der KfW holen Sie sich einen Partner an Bord, der Sie unflexibel macht. Da Gewinnausschüttungen und Dividenden während der Kreditlaufzeit ausgeschlossen sind, kommen KfW-Finanzierungen für viele Unternehmen nicht in Frage.

Es erscheint uns seltsam, dass diese Regelungen offenbar nicht für Großunternehmen gelten. Ob das eine berechtigte Ungleichbehandlung ist, möchten wir hinterfragen. Insbesondere dann, wenn Großunternehmen mit Millionen Euro unterstützt werden.

Wir raten unseren Mandanten zu einem Gespräch mit ihrer Hausbank. Die Frage ist, ob ihr Unternehmen dort auch ohne die KfW eine Überbrückungsfinanzierung bekommt. Ihre Hausbank sichert sich damit eine längere Geschäftsbeziehung und stützt das eigene Kreditgeschäft. Das ist eine lohnenswerte Überlegung für beide Partner, denken wir.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Antragstellung oder Unterstützung bei Ihrer Liquiditätsplanung, sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie unseren dringenden Hinweis:

Entscheiden Sie sich nicht leichtfertig für einen Kredit. Sie müssen aufgenommene Kredite sowie gestundete Gelder mittel- bis langfristig natürlich zurückzahlen. Sie haben zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere finanzielle Belastung, da Sie Kredite und gestundete Beiträge dann gemeinsam mit neu angefallenen Aufwendungen und Kosten zahlen müssen.

Weitere Informationen zu den KfW-Programmen finden Sie auf den Seiten der KfW.

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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