
Immer häufiger rücken wirtschaftliche Akteure und Träger unternehmerischer Entscheidungen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Aus Sicht der Justiz wird ihnen zugemutet, in einem wachsenden Regelungsdickicht stets trennscharf zwischen richtig und falsch unterscheiden zu können. Das eigene Verhalten ist am besten gleich entsprechend auszurichten, und in Zweifelsfällen sollte schon vor dem Handeln ein Experte konsultiert werden. Daher gilt es, zentrale Fragen frühzeitig zu klären. Im laufenden Strafverfahren ist es dafür meist zu spät.
Effektive Strafrechtsberatung ist umfassend. Sie besteht aus Prävention, Angriff und Verteidigung. Im Rahmen einer sogenannten Compliance werden betriebliche Strukturen und Abläufe auf entsprechende Gefahren hin durchleuchtet. In der Folge werden Vorschläge erarbeitet, wie strafrechtliche Risiken zu vermeiden sind oder deren Realisierungswahrscheinlichkeit minimiert werden kann. Dies ist regelmäßig oder anlassbezogen möglich. Besteht Grund zur Annahme, dass Mitarbeiter und/oder Dritte zum Nachteil Ihres Unternehmens handeln, unterstützen wir Sie bei der Rechtsverfolgung etwa durch Strafanzeigenerstattung und Strafantragstellung ebenso wie bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Sicherung von Beweisen. Bei einem drohenden oder bereits eingeleiteten Strafverfahren gegen die Geschäftsleitung, stehen erfahrene Ecovis-Rechtsanwälte als versierte Strafverteidiger an der Seite der Unternehmer.