{"id":3465,"date":"2025-11-26T13:10:01","date_gmt":"2025-11-26T12:10:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/?p=3465"},"modified":"2025-11-26T13:10:01","modified_gmt":"2025-11-26T12:10:01","slug":"bitte-laecheln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/bitte-laecheln\/","title":{"rendered":"Bitte l\u00e4cheln!"},"content":{"rendered":"<h3>Ver\u00f6ffentlichung von Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung?<\/h3>\n<p>Mit Fotos erreicht man die Menschen: Die \u201eBest of\u201c-Fotos der letzten Weihnachtsfeier beleben das Wir-Gef\u00fchl. Fotos der KollegInnen im Intranet vereinfachen die Identifikation im Unternehmen. Fotos vom letzten Betriebsausflug sind nicht nur eine sch\u00f6ne Erinnerung, sondern werden auch gern zu Werbezwecken in den sozialen Medien verwendet. Nicht immer ist die Ver\u00f6ffentlichung aber zu jedem Zeitpunkt im Interesse der abgebildeten Personen.<\/p>\n<h3>Die DSGVO und die Fotografie<\/h3>\n<p>Die DSGVO unterscheidet zwischen der blo\u00dfen Aufnahme von Fotos und deren Ver\u00f6ffentlichung. W\u00e4hrend Fotografie im Bereich Datenschutz in privaten Kontexten oft weniger reguliert ist, k\u00f6nnen Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung strengen Regelungen unterliegen. Das gilt besonders f\u00fcr die gewerblichen Zwecke eines Unternehmens.<\/p>\n<p>Sobald Bilder auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder in Werbematerialien ver\u00f6ffentlicht werden sollen, m\u00fcssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die ausdr\u00fcckliche Einwilligung der abgebildeten Personen haben.<\/p>\n<h3>Mitarbeiterfotos und Datenschutz<\/h3>\n<p>Ohne rechtliche Grundlage ist daher eine Verwendung des Bildmaterials nicht m\u00f6glich und Verst\u00f6\u00dfe gegen den Datenschutz k\u00f6nnen Schadensersatzanspr\u00fcche ausl\u00f6sen. In bestimmten F\u00e4llen kann es m\u00f6glich sein, Fotos ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung zu nutzen, insbesondere wenn ein sogenanntes <b>berechtigtes Interesse<\/b> besteht. Das Unternehmen hat demnach ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Fotos, das schwerer wiegt als das Interesse des Einzelnen am Datenschutz. Die Berufung auf berechtigte Interessen erfordert jedoch jedes Mal eine sehr sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung.<\/p>\n<p>Ein Beispiel k\u00f6nnen Fotos einer betrieblichen Weihnachtsfeier sein. Oft st\u00f6\u00dft man hier in geselliger Runde mit den KollegInnen an und schaut auf das vergangene Jahr zur\u00fcck. Bei den meisten solcher Veranstaltungen werden auch Fotos geschossen. F\u00fcr all jene Fotos, die nicht nur zu privaten Zwecken erstellt werden, gelten die Regelungen der DSGVO und f\u00fcr das Fotografieren und Ver\u00f6ffentlichen wird eine Rechtsgrundlage ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Angenommen, ein Unternehmen m\u00f6chte Bilder der Weihnachtsfeier auf seiner Webseite und Social-Media-Kan\u00e4len ver\u00f6ffentlichen. In diesem Fall m\u00fcssten die Interessen des Unternehmens \u2013 die Veranstaltung zu dokumentieren, um seine Marke zu st\u00e4rken und sich in einem positiven Licht f\u00fcr Bewerber, Kunden und Gesch\u00e4ftspartner pr\u00e4sentieren \u2013 gegen die Interessen, insbesondere die Privatsph\u00e4re der Mitarbeitenden abgewogen werden. M\u00f6glicherweise sind einige der TeilnehmerInnen nicht daran interessiert, sich mit einem Gl\u00fchwein in der Hand oder gar mehr oder minder derangiert im Internet wiederzufinden. Das Unternehmen m\u00fcsste also sicherstellen, dass keine unangemessenen Bilder in Umlauf geraten, die die Privatsph\u00e4re der TeilnehmerInnen beeinflussen. Im Zweifelsfall ist hier stets eine Einwilligung der Betroffenen einzuholen.<\/p>\n<p>Sollen die Aufnahmen im Nachgang ggf. f\u00fcr Werbekampagnen, etc. verwendet werden, so ist das ausschlie\u00dflich mit einer expliziten Einwilligung der abgebildeten Personen m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Informationen im Vorfeld<\/h3>\n<p>Auf jeden Fall sollten Unternehmen darauf achten, ihre Mitarbeitenden bereits vor der Weihnachtsfeier zu informieren, dass Fotos gemacht und wo diese ver\u00f6ffentlicht werden, also im Intranet oder Facebook, Instagram, Firmenzeitung, etc. Auch auf das Widerspruchsrecht muss hingewiesen werden: Wer nicht fotografiert werden will, darf auch nicht fotografiert werden. Am besten erteilt man diese Informationen bereits in der Einladung zur Weihnachtsfeier. Dann ist jeder im Bilde und das Unternehmen hat seine Informationspflichten erf\u00fcllt. Trotzdem sollten am Eingang zur Weihnachtsfeier mit einem Aushang nochmals auf das Fotografieren hingewiesen werden.<\/p>\n<h3>Beachten Sie daher jeweils bitte Folgendes:<\/h3>\n<ul>\n<li><b>Hinweise auf Fotos<\/b>: klarer und sichtbarer Hinweis, dass Fotos gemacht werden.<\/li>\n<li><b>Widerspruchsrecht<\/b>: Information \u00fcber das Recht, der Aufnahme und Verwendung von Fotos zu widersprechen.<\/li>\n<li><b>Verwendungszweck<\/b>: Angabe von Zweck und Ver\u00f6ffentlichungsmedium, ggf. Dauer der Ver\u00f6ffentlichung<\/li>\n<li><b>Fotos mit Bedacht fertigen<\/b>: Verdeckte, diskriminierende oder private Aufnahmen sind zu vermeiden. Kinder d\u00fcrfen nur mit Zustimmung ihrer Eltern fotografiert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Unternehmen sollten je nach Einzelfall sorgf\u00e4ltig und kritisch pr\u00fcfen und dokumentieren, ob \u00fcberhaupt und wenn ja, zu welchen Zwecken Fotos angefertigt und in welchen Medien ver\u00f6ffentlicht werden sollen. Die schriftliche Einwilligung, die \u00fcber die Tragweite der Entscheidung informiert, ist der sicherste Weg. Diese Ma\u00dfnahmen helfen nicht nur, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern tragen auch dazu bei, das Vertrauen der Kunden und Mitarbeitenden in den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten zu st\u00e4rken.<\/p>\n<h3>Fazit \u2013 Weniger ist mehr<\/h3>\n<p>Die DSGVO kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit gesundem Menschenverstand und klaren Richtlinien lassen sich die meisten datenschutzrechtlichen Fragen zur Fotografie beantworten. Es ist ratsam, klare Richtlinien zu entwickeln und Mitarbeitende zu schulen um das Vertrauen der Mitarbeitenden sowie Kunden zu wahren. F\u00fcr Fragen dazu oder f\u00fcr m\u00f6gliche Umsetzungsempfehlungen kommen Sie gerne auf uns zu.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Fotos erreicht man die Menschen: Die \u201eBest of\u201c-Fotos der letzten Weihnachtsfeier beleben das Wir-Gef\u00fchl. Fotos der KollegInnen im Intranet vereinfachen die Identifikation im Unternehmen. Fotos vom letzten Betriebsausflug sind nicht nur eine sch\u00f6ne Erinnerung, sondern werden auch gern zu Werbezwecken in den sozialen Medien verwendet. 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