{"id":3022,"date":"2023-06-23T15:08:22","date_gmt":"2023-06-23T13:08:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/?p=3022"},"modified":"2025-01-17T09:37:24","modified_gmt":"2025-01-17T08:37:24","slug":"hinweisgeberschutzgesetz-ab-2-juli-2023-endlich-auch-in-deutschland-wirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/hinweisgeberschutzgesetz-ab-2-juli-2023-endlich-auch-in-deutschland-wirksam\/","title":{"rendered":"Hinweisgeberschutzgesetz ab 2. Juli 2023 endlich auch in Deutschland wirksam"},"content":{"rendered":"<h2>Herausforderung und Chance f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigungsgeber!<\/h2>\n<p><strong>Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 2. Juli 2023 m\u00fcssen Unternehmen und Organisationen ab 250 Besch\u00e4ftigten eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Besch\u00e4ftigten wird daf\u00fcr eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 einger\u00e4umt. Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei dem jeweiligen Besch\u00e4ftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit besch\u00e4ftigte Person, eine aus mehreren besch\u00e4ftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hier hilft ECOVIS als Dritter mit dem <a href=\"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/meldestelle\/\">ECOVIS online-Meldetool<\/a> den Kunden bereits seit zwei Jahren erfolgreich bei der Umsetzung der Aufgaben. <\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit dem \u201eGesetz f\u00fcr einen besseren Schutz hinweisgebender Personen\u201c, kurz:\u00a0Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), setzt Deutschland eine\u00a0EU-Richtlinie\u00a0aus dem Jahr 2019 um. Ziel des Gesetzes: Menschen, die auf Rechts- und Regelverst\u00f6\u00dfe in <strong>Unternehmen und Beh\u00f6rden<\/strong> hinweisen wollen, sogenannte Whistleblower, sollen das einfacher und ohne Angst vor Repressalien tun k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nde<\/strong> und solche Besch\u00e4ftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nden stehen, gilt die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach Ma\u00dfgabe des jeweiligen Landesrechts. In M-V sind diese noch nicht erlassen worden.<\/p>\n<h3>Sind anonyme Hinweise m\u00f6glich?<\/h3>\n<p>Der deutsche Gesetzgeber hat die vorgesehene Pflicht zur Erm\u00f6glichung auch von anonymen Hinweisen bedauerlicherweise auf Druck des Bundesrates gestrichen, aber auch nicht verboten. Der gesetzliche Kompromiss lautet in \u00a7\u00a016 wie folgt: \u201eDie interne Meldestelle sollte auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekan\u00e4le so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen erm\u00f6glichen.\u201c<br \/>\nAufgrund der bisherigen Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen hat sich die Er\u00f6ffnung anonymer Kan\u00e4le als Chance f\u00fcr Hinweisgeber und Unternehmen etabliert. Auch deshalb ist der anonyme Zugang im Rahmen der <a href=\"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/meldestelle\/\"> ECOVIS MELDESTELLE <\/a> f\u00fcr uns und unsere Kunden Standard.<\/p>\n<h3>Wie Ecovis die Unternehmen unterst\u00fctzt<\/h3>\n<p>Ecovis stellt speziell f\u00fcr kleine und mittelgro\u00dfe Unternehmen, Tr\u00e4ger und soziale Vereine bereits seit 2021 \u00a0L\u00f6sungen\u00a0bereit, die auch dem neuen Gesetz entsprechen. Eine Implementierung im Unternehmen oder auf dem eigenen Server sind nicht notwendig.<br \/>\nBei den einzurichtenden Meldestellen ist Vertraulichkeit das oberste Gebot \u2013 Unternehmen m\u00fcssen die Meldekan\u00e4le so organisieren, dass ausschlie\u00dflich der Meldestelle die Identit\u00e4t des Hinweisgebers bekannt ist.<br \/>\nEcovis bietet hier eine online-L\u00f6sung mit der M\u00f6glichkeit der vollst\u00e4ndigen Anonymisierung der Meldung an.<\/p>\n<h3>Kann Ecovis als externer Datenschutzbeauftragter f\u00fcr Unternehmen auch die interne Meldestelle \u00fcbernehmen?<\/h3>\n<p>Ecovis ist h\u00e4ufig auch als externer Datenschutzbeauftragter in Unternehmen t\u00e4tig und unterf\u00e4llt somit den vorgegebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen. Ein Datenschutzbeauftragter ist f\u00fcr Unternehmen der genannten Gr\u00f6\u00dfe ohnehin Pflicht und ihm obliegt zudem die Pflicht, f\u00fcr seine Mandanten nach au\u00dfen und innen die Einhaltung der Privatsph\u00e4re zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Bei der Beauftragung von Ecovis als externer Datenschutzbeauftragter und als interne Meldestelle tritt Ecovis mithin als v\u00f6llig unabh\u00e4ngige und neutrale Stelle auf \u2013 Interessenkonflikte sind somit ausgeschlossen. Zudem bringt Ecovis die Kapazit\u00e4t und eine interne Organisation mit, eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten, anonyme Hinweisgeber zu sch\u00fctzen und in Kontakt mit dem Hinweisgeber zu bleiben.<\/p>\n<p>Sie haben Fragen zur Umsetzung einer internen Meldestelle oder interessieren sich f\u00fcr die von Ecovis angebotene L\u00f6sung? Sprechen Sie uns jederzeit dazu an!<\/p>\n<ul>\n<li>Unsere Datenschutzhinweise hierzu finden Sie <a href=\"https:\/\/www.ecovis.com\/company\/wp-content\/uploads\/20210122_Informationspflichtvorlage_Hinweisgeber_ECOVIS.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">HIER<\/a>.<\/li>\n<li>Das verabschiedete Gesetz finden Sie <a href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/bgbl\/1\/2023\/140\/VO\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">HIER<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herausforderung und Chance f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigungsgeber! Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 2. Juli 2023 m\u00fcssen Unternehmen und Organisationen ab 250 Besch\u00e4ftigten eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Besch\u00e4ftigten wird daf\u00fcr eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 einger\u00e4umt. 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