{"id":2884,"date":"2022-11-30T08:59:28","date_gmt":"2022-11-30T07:59:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/?p=2884"},"modified":"2022-11-30T10:26:42","modified_gmt":"2022-11-30T09:26:42","slug":"die-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/die-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung\/","title":{"rendered":"Die elektronische Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung \u2013 eAU kommt!"},"content":{"rendered":"<h3>Wie werden Sie es handhaben?<\/h3>\n<p><b>Nichts ist so best\u00e4ndig wie der Wandel<\/b><br \/>\n<small>(Heraklit)<\/small><\/p>\n<p><strong>Der interne Ablauf bei Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter ist Ihnen bestens vertraut. Bisher haben die Besch\u00e4ftigten Ihrer Personalabteilung eine entsprechende Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung des Arztes in Papierform vorgelegt, diese wurde streng vertraulich behandelt und war die Basis f\u00fcr die Lohnberechnung. <\/strong><\/p>\n<h3> Nun hat sich der Gesetzgeber Neuerungen \u00fcberlegt.<\/h3>\n<p>Ab dem 01.01.2023 m\u00fcssen Sie als Arbeitgeber selbst aktiv werden und die Informationen zu einer Arbeitsunf\u00e4higkeit Ihrer Besch\u00e4ftigten bei der gesetzlichen Krankenkasse anfordern.<br \/>\nIm Vorfeld hat der behandelnde Arzt den Namen Ihres Besch\u00e4ftigten, den Beginn und das Ende der Arbeitsunf\u00e4higkeit, das Datum der \u00e4rztlichen Feststellung der Arbeitsunf\u00e4higkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und die Angabe, ob Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass die Arbeitsunf\u00e4higkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigem Unfall beruht, direkt an die Krankenkasse \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Die Krankenkasse stellt Ihnen als Arbeitgeber nun anschlie\u00dfend in digitaler Form die relevanten Informationen \u00fcber die Eckdaten der Arbeitsunf\u00e4higkeit zum Abruf bereit. <\/p>\n<p>Aufgrund des digitalen Austausches zwischen den Parteien \u2013 Arzt \u2013 Krankenkasse &#8211; Arbeitgeber zur Arbeitsunf\u00e4higkeit, entf\u00e4llt nun regul\u00e4r f\u00fcr den Besch\u00e4ftigten die M\u00f6glichkeit, Ihnen als Arbeitgeber ein Papierdokument als Beleg f\u00fcr die Arbeitsunf\u00e4higkeit zukommen zu lassen. Eine Bescheinigung wird nur noch f\u00fcr den Versicherten selbst als Beleg ausgestellt. Nur auf Wunsch des erkrankten Besch\u00e4ftigten kann dieser sich zus\u00e4tzlich ebenfalls eine Papierbescheinigung f\u00fcr den Arbeitgeber ausstellen lassen.<br \/>\nDiese Neuerungen zum digitalen Austausch wurden gesetzlich geregelt (\u00a7 125 (1) SGB IV, \u00a7 295 (1) SGB V) und liegen technisch nicht prim\u00e4r in Ihrer Verantwortung.<\/p>\n<p>Dennoch muss der oder die Besch\u00e4ftigte Sie als Arbeitgeber \u00fcber den Umstand der Arbeitsunf\u00e4higkeit informieren. <u>Erst diese Information ist f\u00fcr Sie als Arbeitgeber die Erlaubnis (Einwilligung gem. Art. 9 (2) a DSGVO)<\/u>, dass Sie die Daten bei der zust\u00e4ndigen Krankenversicherung abrufen d\u00fcrfen. <\/p>\n<p>Wie werden oder wollen Sie zuk\u00fcnftig diesen internen Prozess der Krankmeldung des Besch\u00e4ftigten bei sich handhaben? <\/p>\n<p>Da es sich bei der Information zur Arbeitsunf\u00e4higkeit Ihrer Besch\u00e4ftigten um besonders sch\u00fctzenswerte Daten handelt, muss auch der Informationsweg vom Besch\u00e4ftigten zu Ihnen als Arbeitgeber besonders gesch\u00fctzt und sicher sein. Regeln Sie intern das Vorgehen zur Meldung im Krankheitsfall idealerweise f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten einheitlich (z.B. Dienstanweisung).<br \/>\nEgal f\u00fcr welchen Weg Sie sich hier entscheiden (z.B. per SMS an Personaltelefon,  gesch\u00fctzter Datenraum, eine auf Wunsch ausgestellte Papierbescheinigung, o.\u00e4.) datenschutzrechtlich sind Sie f\u00fcr diesen Teil der Datenverarbeitung verantwortlich! Stellen Sie sicher, dass bei Ihrem neuen Prozess ausschlie\u00dflich die Mitarbeiter Zugang zu den Daten Ihrer Besch\u00e4ftigten haben, die diese Information zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Lohnberechnung ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p><u>Diese Art der Datenverarbeitung muss im Verzeichnis der Verarbeitungst\u00e4tigkeiten beschrieben und die Besch\u00e4ftigten m\u00fcssen informiert werden.<\/u> <\/p>\n<p>Binden Sie uns bitte vor der Umsetzung dieses internen Prozesses ein!<\/p>\n<p>Ihr Ecovis-Datenschutzteam<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie werden Sie es handhaben? Nichts ist so best\u00e4ndig wie der Wandel (Heraklit) Der interne Ablauf bei Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter ist Ihnen bestens vertraut. Bisher haben die Besch\u00e4ftigten Ihrer Personalabteilung eine entsprechende Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung des Arztes in Papierform vorgelegt, diese wurde streng vertraulich behandelt und war die Basis f\u00fcr die Lohnberechnung. 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