{"id":2777,"date":"2021-12-07T09:22:04","date_gmt":"2021-12-07T08:22:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/?p=2777"},"modified":"2024-09-04T08:49:44","modified_gmt":"2024-09-04T06:49:44","slug":"ab-17-dezember-erweiterter-whistleblowerschutz-was-es-zu-beachten-gilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/ab-17-dezember-erweiterter-whistleblowerschutz-was-es-zu-beachten-gilt\/","title":{"rendered":"Ab 17. Dezember &#8211; erweiterter Whistleblowerschutz &#8211; was es zu beachten gilt"},"content":{"rendered":"<p>Die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlicher und betriebsinterner Vorschriften ist heute oft ohne das Wissen der Insider nicht mehr m\u00f6glich. Selbst bei der besten Fehlerkultur im Unternehmen ist es nicht auszuschlie\u00dfen, dass Probleme oder Verst\u00f6\u00dfe so lange unentdeckt bleiben, bis diese das Licht der \u00d6ffentlichkeit erreichen &#8211; durch sog. Whistleblower. Mit einer Richtlinie will die EU diese Hinweisgeber (sog. \u201eWhistleblower\u201c) vor arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen, aber auch vor jeglicher Benachteiligung durch eine abgelehnte Bef\u00f6rderung oder K\u00fcndigung von Lieferantenvertr\u00e4gen bedingungslos sch\u00fctzen. Welche Pflichten und Chancen erwachsen daraus f\u00fcr Unternehmen?<\/p>\n<h3>Hinweisgeberschutz<\/h3>\n<p>Nach der Richtlinie werden alle Hinweisgeber vor Benachteiligungen gesch\u00fctzt, die einen vermeintlichen Versto\u00df gegen gesetzliche oder ethische Regeln durch Ihren Arbeitgeber, Auftraggeber, Kunden oder Kollegen melden &#8211; innerhalb des Unternehmens an eine Meldestelle oder in der \u00d6ffentlichkeit. Die Offenbarung &#8211; also auch Ver\u00f6ffentlichung &#8211; solcher Hinweise auf m\u00f6gliche Rechtsverst\u00f6\u00dfe ist dann gesetzlich gesch\u00fctzt, wenn der Hinweisgeber vorab keine M\u00f6glichkeit hat, diese Informationen \u00fcber ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-Hotline oder Meldestelle) einer internen Stelle des Unternehmens oder einer vom Staat eingerichteten Beh\u00f6rde mitzuteilen. Das Unternehmen hat es also selbst in der Hand, ob ein Hinweis intern bearbeitet wird oder gleich in der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<h3>Whistleblower-Hotline<\/h3>\n<p>Die M\u00f6glichkeit und Pflicht (ab 50 Besch\u00e4ftigten) zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems soll Hinweisgebern und Unternehmen die Chance einr\u00e4umen, in einem internen und gesetzlich durch Vertraulichkeitspflichten gesch\u00fctzten Verfahren begr\u00fcndete Vorw\u00fcrfe aufzunehmen, diese aufzukl\u00e4ren und Folgema\u00dfnahmen zu ergreifen. Dazu muss das Unternehmen eine vertrauensvolle Person oder auch externe Stelle benennen und die Besch\u00e4ftigten \u00fcber die Kontaktm\u00f6glichkeiten zu dieser Stelle informieren. Dabei ist strengste Vertraulichkeit zu gew\u00e4hrleisten &#8211; sowohl f\u00fcr den Hinweisgeber aber auch alle anderen betroffenen Personen. Dies beginnt bereits mit der M\u00f6glichkeit einer anonymen Kontaktaufnahme und einer umfassenden Information und Beratung der Hinweisgeber durch eine vertrauensw\u00fcrdige Person.<\/p>\n<h3>Richtlinie unmittelbar anwendbar<\/h3>\n<p>Nach der Richtlinie sollen alle Hinweisgeber gesch\u00fctzt werden, die m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen EU-Recht offenbaren. Das reicht von steuerrechtlichen \u00fcber arbeits-, abfall-, tierschutz-, datenschutzrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen bis hin zum europ\u00e4ischen Vergaberecht. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen dieses Schutzsystem auch auf nationales Recht ausdehnen und zugleich Erleichterungen f\u00fcr klein- und mittelst\u00e4ndische Unternehmen vorsehen. Allerdings fehlt hierzu bisher die deutsche Umsetzung und ist bis zum 17.12.2021 nicht mehr zu erwarten. Damit gilt die Richtlinie somit zwar &#8222;nur&#8220; f\u00fcr die europarechtlich relevanten Verst\u00f6\u00dfe, daf\u00fcr aber f\u00fcr alle Unternehmens- und Beh\u00f6rdengr\u00f6\u00dfen.<\/p>\n<h3>ECOVIS-Meldestelle<\/h3>\n<p>ECOVIS hat hierf\u00fcr mit unseren Kunden eine einfache und niederschwellige L\u00f6sung entwickelt, die bei Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfenordnung innerhalb k\u00fcrzester Zeit eingesetzt werden kann. Die erforderliche Schulung der Besch\u00e4ftigten kann \u00fcber unser online-Schulungstool dokumentiert erfolgen. Damit erf\u00fcllen unsere Kunden die gesetzlichen Anforderungen innerhalb k\u00fcrzester Zeit mit einem geringen Aufwand. Sie und Ihre Mitarbeiter haben einen bereits bekannten Ansprechpartner, der auch direkt vor Ort beratend t\u00e4tig werden kann. Diese L\u00f6sung kann dann auch bei einer zu erwartenden Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen durch ein Bundesgesetz ohne Weiteres angepasst werden.<\/p>\n<h3>weitere Informationen<\/h3>\n<p>Wie das alles genau funktioniert, wie die gesetzlichen Anforderungen genau aussehen und welche Kosten auf Sie zukommen erfahren Sie in der\u00a0<a class=\"underlinelink\" href=\"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/20211203_Pra\u0308sentation_Hinweisgeber_online-tool2.pdf\">beiliegenden Pr\u00e4sentation<\/a> und gern im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlicher und betriebsinterner Vorschriften ist heute oft ohne das Wissen der Insider nicht mehr m\u00f6glich. 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