{"id":2700,"date":"2021-06-02T10:18:50","date_gmt":"2021-06-02T08:18:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/?p=2700"},"modified":"2021-08-30T21:11:08","modified_gmt":"2021-08-30T19:11:08","slug":"datenuebermittlung-in-die-usa-jetzt-wird-bundesweit-geprueft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ecovis.com\/datenschutzberater\/datenuebermittlung-in-die-usa-jetzt-wird-bundesweit-geprueft\/","title":{"rendered":"Daten\u00fcbermittlung in die USA? &#8211; Jetzt wird bundesweit gepr\u00fcft"},"content":{"rendered":"<p>Sie nutzen Maildienstleister, lassen eine Internet-Seite hosten, haben Webtracker auf Ihrer Internetseite eingebunden oder verarbeiten Kunden- oder Besch\u00e4ftigtendaten mit Hilfe eines Dienstleisters? Dann speichern oder verarbeiten Sie m\u00f6glicherweise personenbeziehbare Daten in den USA, nutzen die Dienstleistungen eines US-amerikanischen Unternehmens oder ihr Dienstleister in der EU nutzt seinerseits Unterauftragnehmer in den USA. Das k\u00f6nnte seit November letzten Jahres unzul\u00e4ssig sein &#8211; wie wir \u00fcber das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes zum Fall \u201eSchrems-II\u201c bereits am 22.10.2020 \u00fcber unseren Newsletter informiert haben. Sp\u00e4testens JETZT m\u00fcssen Sie handeln und kl\u00e4ren, ob diese Datenverarbeitung weiterhin zul\u00e4ssig ist! Am 01. Juni 2021 haben die Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden mit Pr\u00fcfungen begonnen.<\/p>\n<h3>Das Urteil<\/h3>\n<p>Nach der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311\/18) muss die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten in die USA unterbleiben, wenn sie sich rein auf das EU-US-Datenschutzschild st\u00fctzt. Das betrifft auch die \u00dcbermittlung in andere Drittstaaten mit zweifelhaften rechtsstaatlichen Garantien, vor allem aber die Vereinigten Staaten.<\/p>\n<h3>Reaktion der Dienstleister<\/h3>\n<p>Auch wenn die Kunden es anders erwarten k\u00f6nnen &#8211; die betroffenen Dienstleister haben in der Regel nicht oder nur durch irritierende Werbeversprechen versucht, Ihre \u201eDSGVO-Konformit\u00e4t\u201c zu behaupten. Verlassen Sie sich nicht auf diese Aussagen &#8211; sondern pr\u00fcfen Sie genau.<\/p>\n<h3>Bundesweite Kontrollen gestartet<\/h3>\n<p>Im Rahmen einer l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden werden Daten\u00fcbermittlungen durch Unternehmen in Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) \u00fcberpr\u00fcft. Das erkl\u00e4rte Ziel der deutschen Aufsichtsbeh\u00f6rden ist \u201edie breite Durchsetzung der Anforderungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung\u201c.<\/p>\n<p>Die an der Kontrolle teilnehmenden Beh\u00f6rden schreiben nun die jeweils ausgew\u00e4hlten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an. Dabei wird es unter anderem um den Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten, zum Webtracking, zur Verwaltung von Bewerberdaten und um den konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Besch\u00e4ftigten gehen.<\/p>\n<p>Wenn eine solche Anfrage das Unternehmen erreicht beteiligen Sie umgehend Ihre Datenschutzbeauftragten und \u00fcberlassen Sie die Beantwortung nicht allein den fachlich Verantwortlichen. Sie sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet und sollten im eigenen Interesse die gesetzten Fristen unbedingt einhalten. Aber diese Antworten k\u00f6nnen auch der Beginn eines Bu\u00dfgeldverfahrens sein, wenn die Auskunft nicht richtig, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht fristgerecht erfolgt.<\/p>\n<p>Aber auch wenn Sie (jetzt) noch kein Fragebogen erreicht: nutzen Sie die Gelegenheit zu einer \u00dcberpr\u00fcfung des Staus quo in Ihrem Unternehmen &#8211; im eigenen Interesse! Gerne unterst\u00fctzen wir Sie dabei.<\/p>\n<p><strong>Hier zu den ver\u00f6ffentlichten Frageb\u00f6gen: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/datenschutz-hamburg.de\/assets\/pdf\/Antwortbogen_Mailhoster.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zum Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand (PDF)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/datenschutz-hamburg.de\/assets\/pdf\/Antwortbogen_Webhoster.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zum Einsatz von Dienstleistern zum Hosting von Internet-Seiten (PDF)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/datenschutz-hamburg.de\/assets\/pdf\/Antwortbogen_Tracking.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zum Einsatz von Webtracking (PDF)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/datenschutz-hamburg.de\/assets\/pdf\/Antwortbogen_Bewerberportale.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zum Einsatz von Dienstleistern zur Verwaltung von Bewerberdaten (PDF)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/datenschutz-hamburg.de\/assets\/pdf\/Antwortbogen_Konzerninterner_Datenverkehr.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zum konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Besch\u00e4ftigten (PDF)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie nutzen Maildienstleister, lassen eine Internet-Seite hosten, haben Webtracker auf Ihrer Internetseite eingebunden oder verarbeiten Kunden- oder Besch\u00e4ftigtendaten mit Hilfe eines Dienstleisters? 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