Corona-Regelungen für verschiedene Branchen

Corona-Regelungen für verschiedene Branchen

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Update (26.10.2020) aufgrund der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 09.04.2020 und der Corona-Lockerungs-LVO MV vom 07.07.2020 in der Fassung vom 21.10.2020:

Kontaktdatenerfassung auch für weitere Betriebe und Branchen Pflicht

Die Kontaktdatenerfassung wurde auf weitere Branchen ausgeweitet. Insbesondere Unternehmen in den Branchen Beherbergungsbetrieb, gastronomische Einrichtung, Indoor-Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Krankenhäuser sind davon betroffen.
In vielen Bereichen genügen die Angaben einer Person pro Gästegruppe, jedoch sind teilweise Anwesenheitslisten aller anwesenden Personen zu führen. Dies gilt zum Beispiel in Spielhallen, in Beherbergungsbetrieben, bei Friseuren, im Theater und ähnlichen Einrichtungen, in Museen, in Schwimmbädern, in Sport- und Trainingsbetrieben, bei Messen und Veranstaltungen, in Krankenhäusern.
Eine Auflistung aller betroffenen Branchen sowie der jeweiligen Bedingungen sind in der Corona-Lockerungs-LVO MV hier  zu finden.

Darüber hinaus kann es bei Reiseaktivitäten zu Einschränkungen für Personen aus Risikogebieten kommen, wodurch gegebenenfalls Nachweise (bspw. negativer Corona-Test) durch diese zu erbringen sind. Ein solcher negativer Test ist vor, spätestens bei Zutritt in die entsprechende Einrichtung zu erbringen und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Unter Umständen kann es zu Quarantäneverpflichtungen der Gäste kommen.

Nähere Informationen sind folgenden Seiten zu entnehmen:

Da sich die Regelungen regelmäßig ändern, sollten Sie sich ständig über den aktuellen Stand informieren. Verstöße können weiterhin als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von 150 bis 25000 Euro verfolgt werden.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Dokumente:

 


Update (13.05.2020) aufgrund der Verordnung vom 13. Mai 2020:

Kontaktdatenerfassung auch für Beherbergungsbetriebe Pflicht
Die Kontaktdatenerfassung wurde auf Beherbergungsbetriebe erweitert. Als Beherbergungsbetriebe gelten auch Ferienunterkünfte, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, Campingbetriebe, Hausboote. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von 150 bis 25000 Euro verfolgt werden.


Update (08.05.2020) aufgrund der Verordnung vom 08. Mai 2020

Als Restaurantinhaber oder Gaststättenbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Öffnungserlaubnis dringend erwartet. Jetzt gilt es schnell viele erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen mit beiliegend vorbereiteten Dokumenten, die Sie für die Erfassung der Kontaktdaten und die Information Ihrer Besucher und ggf. betriebsfremden Servicepersonals (zB Schankanlagenreinigung) verwenden können.

Dieses Nachweisblatt können Sie um den Namen des Restaurants ergänzt kopieren und am Restaurant-Eingang durch einen Mitarbeiter ausfüllen lassen. Diese Liste darf nicht frei zugänglich sein! Sobald der Gast das Restaurant verlässt, ist erneut die Uhrzeit durch den Mitarbeiter für die Platzeinweisung zu dokumentieren.

Der Mitarbeiter für die Platzeinweisung ist für die Listen verantwortlich und hat die ausgefüllten Listen eines Tages bzw. einer Schicht am Ende des Tages/der Schicht in einen Briefumschlag zu verschließen, diesen mit dem Datum des Tages zu versehen und für die Vollständigkeit zu unterzeichnen. Die Liste ist durch die Geschäftsführung wie Bargeld gesichert für einen Monat aufzubewahren und anschließend datenschutzgerecht zu vernichten.

Tipp: Wenn der Gast die Daten selbst einträgt Einmalschreibstifte bereithalten!

Den Informationstext ergänzen Sie um die notwendigen Angaben von Kontaktdaten für Auskunftsanträge und zu Ihrem Datenschutzbeauftragten, soweit Sie einen solchen bestellt haben.

Der Informationstext ist entweder als Aushang am Eingang zu platzieren oder bei der Begrüßung der Gäste als Informationsblatt in Kopie herauszugeben.

Wenn Sie ein elektronisches Buchungssystem verwenden, lassen Sie den Informationstext am besten direkt in der Bestellmaske bei der Telefonnummer verlinken.

Wir drücken Ihnen für die schrittweise Öffnung die Daumen und stehen bei Anfragen gern zur Verfügung.

Ihr Datenschutz-Team

Weiterführende Links:

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0