Wie lassen sich die Zinsen bei nicht fristgerecht bezahlter Milchabgabe berechnen?

Wie lassen sich die Zinsen bei nicht fristgerecht bezahlter Milchabgabe berechnen?

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Der Bundesfinanzhof hat bereits bestätigt, dass die Milchabgabe rechtmäßig ist. Unklar blieb bisher noch, wie die Zinsen bei verspäteter Zahlung der Abgabe zu berechnen sind.

Hintergrund

Milcherzeugende Betriebe mussten eine Strafabgabe (Superabgabe) zahlen, wenn sie die für ihren Betrieb bis zum 31.03.2015 geltende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten hatten. Das Hauptzollamt hat darüber hinaus weiterhin Superabgaben festgesetzt trotz des Auslaufens der Milchquote zum 31.03.2015. Hiergegen klagten viele Landwirte, jedoch erfolglos.

Sachverhalt

Das Hauptzollamt setzte gegen eine Landwirtin wegen Überlieferung der Referenzmenge im Zwölfmonatszeitraum 2007/2008 die Zahlung einer Milchabgabe fest. Die Landwirtin zahlte in monatlichen Raten. Das Hauptzollamt setzte für den Zeitraum Oktober 2008 bis zum erwarteten Ende der Ratenzahlungen im Mai 2022 Zinsen fest. Es bestimmte die Zinsen für die gesamte Laufzeit gemäß dem am 1. Oktober 2008 geltenden Zinssatz.

Entscheidung

Der Fall landete beim Bundesfinanzhof (Urteil vom 28.11.2017, Az. VII R 10/17). Nach Ansicht der Finanzrichter berechnete das Hauptzollamt die Zinsen nach einem unzutreffenden Zinssatz. Der Zinssatz, der der Zinsberechnung zugrunde liegt, sei am 1. Oktober eines jeden Jahres neu zu bestimmen. Dies gelte, wenn das Hauptzollamt  auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhebe und sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre erstrecke. Damit müsse das Hauptzollamt  das Absinken des Zinsniveaus zugunsten der Landwirtin berücksichtigen.

Wichtig für die Praxis

„Sollten Sie also noch offene, zu begleichende Milchabgaben in Ihren Unterlagen haben, fragen Sie Ihren Steuerberater, ob die Zinsen richtig berechnet wurden“, sagt Karin Merl, Steuerberaterin bei Ecovis in Regensburg.

Karin Merl, Steuerberaterin bei Ecovis in Regensburg

Mehr zur Superabgabe können Sie hier nachlesen.

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