Windkraftklausel in BVVG-Kaufverträgen ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof erklärt die Windkraftklausel in Kaufverträgen der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) für unwirksam. Damit stärkt er die Rechte der Land- und Forstwirte.
Hintergrund
Land- und Forstwirte, die nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EAGL) Flächen der BVVG gekauft haben, haben mit der Unterzeichnung der Kaufverträge auch der Windkraftklausel zugestimmt. Mit dem vergünstigten Erwerb der Flächen nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz binden sich die Käufer zum einen an die Auflage, die Flächen über 15 Jahre selbst landwirtschaftlich zu nutzen. Zum anderen müssen sie nach § 12 Abs. 3 Flächenerwerbsverordnung nicht nur jeden Verkauf, sondern beispielsweise auch das Aufstellen eines Windrades von der BVVG genehmigen lassen.
Damit sicherte sich die BVVG in rund 20.000 Kaufverträgen noch 15 Jahre nach dem Verkauf von ehemals volkseigenem Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen einen Zustimmungsvorbehalt. Auch 75 Prozent des auf die Gesamtnutzungsdauer kapitalisierten Entschädigungsbetrags für Windkraftstandorte und Abstandsflächen sowie Rechte zum Wiederkauf der Flächen gingen an die BVVG.
Der Fall
Ein Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern kaufte im Jahr 2005 landwirtschaftliche Flächen von der BVVG. 2014 plante er auf einem Teil dieser Flächen, Windräder aufzustellen. Die BVVG bestand auf die im Kaufvertrag getroffenen Regelungen, insbesondere auf die Entschädigungszahlung. Der Landwirt klagte gegen diese Verpflichtung. Er wollte beim Bau einer Windkraftanlage nicht an die BVVG zahlen.
Entscheidung
Der Fall landete beim Bundesgerichtshof. Die Richter entschieden, dass die Windkraftklausel unwirksam ist (Pressemitteilung Nr.152/2018 vom 14.09.2018). Die BVVG darf für Windräder vom Eigentümer keinen Anteil an den Pachteinnahmen verlangen. „Die BVVG darf also weder mitkassieren, noch besitzt sie ein Rückkaufsrecht für die Flächen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Daniel Kabey in Nürnberg.
Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg