Wildschäden im Feld: Was ist zu tun?

Wildschäden im Feld: Was ist zu tun?

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Zur Erntezeit häufen sich die Fälle: Gerade im Mais fühlt sich Schwarzwild besonders wohl. In  Regionen mit hohem Schwarzwildvorkommen sind Wildschäden daher ein Dauerthema zwischen Landwirten und Jägern.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

Für in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk entstandene Wildschäden haftet nach § 29 Bundesjagdgesetz die Jagdgenossenschaft. Handelt es sich um einen Eigenjagdbezirk, haftet der Eigenjagdbesitzer. Dieser kann die Haftung auch ganz oder teilweise auf den Jagdpächter übertragen.

Eine Schadensersatzpflicht greift allerdings nur, wenn die gesetzlich vorgegebenen Wildarten den Schaden verursacht haben. Dazu zählen das Schalenwild (Schwarz-, Reh-, Rot-, Dam-, Gams-, Muffel-, Sika-, Steinwild, Elch, Wisent), Wildkaninchen (nicht Feldhasen) und Fasanen (nicht Wildtauben etc.).

Darüber hinaus lassen sich jedoch auch weitere Regelungen über die privatrechtlichen Jagdpachtverträge treffen.

Umfang des Schadensersatzes

Der Wildschadenersatz soll den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, der vor Eintritt des Schadens bestand (Feldfrüchte zwischen Saat und Ernte).

Anstelle der Wiederherstellung kann der Geschädigte auch Ausgleichszahlungen verlangen (Marktwert der geschädigten Frucht, Ersatzkosten, Instandsetzungskosten).

Meldung des Schadens

Wildschäden müssen rechtzeitig innerhalb einer Woche nach Kenntnis beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken ist die Schadensmeldung jeweils zum 1. Mai oder 1. Oktober möglich.

Hinweis für die Praxis

Der Schadensersatzanspruch erlischt, wenn die Schadensmeldung verspätet eingereicht wird. Im Streitfall liegt die Beweislast, dass ein ersatzpflichtiger Wildschaden vorliegt, beim Landwirt.

„Wir empfehlen im Vertrag mit dem Jagdpächter genaue Regelungen zu treffen, für welche Schäden der Jagdpächter oder die Genossenschaft aufkommt und in welcher Höhe“, sagt Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim, „so jedenfalls gehen Sie lästigen Diskussionen im Vorhinein aus dem Weg.“

Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim

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