Wie lassen sich Immobilien steuerlich bewerten?
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Wie lassen sich Immobilien steuerlich bewerten?

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Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln für die Bewertung von Immobilien veröffentlicht. Sie gelten für alle Käufe ab 2018.

Hintergrund

In der steuerlichen Praxis gibt es drei mögliche Verfahren, mit denen sich Immobilien bewerten lassen: Das Sachwertverfahren in der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt als maßgebliches Bewertungsverfahren für selbst genutzte Immobilien. Daneben gibt es noch das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren. Je nachdem, welches Gebäude und welche Gegebenheiten vorliegen, kommt eines dieser Verfahren zur Anwendung.

Als Grundlage für die Ermittlung des Gebäudesachwerts dienen die Regelherstellungskosten des Gebäudes. Sie spiegeln die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit wieder. Die Regelherstellungskosten verändern sich in regelmäßigen Abständen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes.

Bindungswirkung des ermittelten Werts?

Der nach dem Sachwertverfahren vom Finanzamt ermittelte Gebäudesachwert ist für Steuerpflichtige nicht verbindlich (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.01.2018). „Können Sie nachweisen, dass der tatsächliche Verkehrswert des Objekts am jeweiligen Bewertungsstichtag niedriger ist als der Wert der steuerlichen Wertermittlung, dürfen Sie den niedrigeren Verkehrswert ansetzen“ sagt Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen.

Praxistipp

Da sich aus dem Vergleich der steuerlichen Werte mit den tatsächlichen Verkehrswerten von Fall zu Fall größere Differenzen ergeben können, kann sich der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts mittels Gutachten für Steuerpflichtige lohnen. Immer dann, wenn es um die Bewertung von Immobilien und Grundstücken geht, sind Experten gefragt. „Unsere erfahrenen Sachverständigen und Gutachter können Ihnen hier Hilfestellung geben“, so der Ecovis-Experte Mauritz von Wersebe.

Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen

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