Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Wanderschäferei?
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Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Wanderschäferei?

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Umsätze, die aus der Beweidungsleistung eines Schäfers entstehen, können dem pauschalen Umsatzsteuersatz von 10,7 Prozent unterliegen.

Hintergrund

Pauschal versteuern mit 10,7 Prozent lässt sich normalerweise

  • alles, was der Landwirt selbst produziert sowie
  • die Dienstleistung, die ein Landwirt für andere Landwirte erbringt.

Dagegen unterliegen Dienstleistungen eines Landwirts an Gewerbebetriebe der Regelbesteuerung von 19 Prozent.

Ein Schäfer pflegt die Grünflächen eines Gewerbes

Ein Schäfer, der für eine Immobilienmanagementgesellschaft Grünflächen mit seinen Schafen beweidete, erhielt für die Landschaftspflege ein Geld. Der Schäfer berechnete der Immobiliengesellschaft die Weideleistung mit dem pauschalen Steuersatz von 10,7 Prozent. Das Finanzamt war anderer Auffassung. Die Weideleistung habe mit der landwirtschaftlichen Produktion nichts zu tun. Die Pauschalierung sei hier somit nicht möglich. Der Umsatz sei der Regelbesteuerung von 19 Prozent zu unterwerfen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Die Richter des Bundesfinanzhofs gaben dem Schäfer Recht (Urteil vom 06.09.2018, V R 34/17). Der Umsatz aus der Beweidung für die Immobiliengesellschaft lässt sich pauschal versteuern. Zwar liegt das Finanzamt damit richtig, dass die Weideleistung mit der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten nichts zu tun hat. Dies spielt jedoch deshalb keine Rolle, weil das Umsatzsteuergesetz für Wanderschäfereien explizit die Pauschalierung zulässt. Dies ist unabhängig davon, ob der Empfänger der Leistung damit landwirtschaftliche Erzeugnisse schafft oder nicht. Es ist daher unerheblich, wer der Empfänger der Leistung ist, solange der Umsatz der Wanderschäferei dient.

Hinweis für die Praxis

„Wanderschäferei im umsatzsteuerrechtlichen Sinne liegt laut Bundesfinanzhof immer dann vor, wenn ein Schäfer auch fremde Flächen beweidet“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Karin Merl aus Regensburg. Die Anforderungen an eine solche Wanderschäferei und damit die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung sind demnach nicht sonderlich hoch gesteckt.

Karin Merl, Steuerberaterin bei Ecovis in Regensburg

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